Letzte Gelegenheit: Am Donnerstag, 23. Dezember, öffnet der Cuxhavener Weihnachtsmarkt zum letzten Mal. Ab Freitag, 24. Dezember, gilt die verordnete Festtagsruhe bis ins neue Jahr. Foto: Kramp
Letzte Gelegenheit: Am Donnerstag, 23. Dezember, öffnet der Cuxhavener Weihnachtsmarkt zum letzten Mal. Ab Freitag, 24. Dezember, gilt die verordnete Festtagsruhe bis ins neue Jahr. Foto: Kramp
Corona-Pandemie

Kreis Cuxhaven: Zu den Festtagen Appell an die Vernunft

von Wiebke Kramp | 23.12.2021

KREIS CUXHAVEN. Wird in Cuxhaven und umzu angesichts der geltenden Feiertagsverordnung besonders kontrolliert? Wir haben bei Polizei, Landkreis und Stadt nachgehakt, worauf sich Einheimische und Urlauber einstellen müssen.

Im Handel gilt FFP2-Maskenpflicht und ab Heiligabend bis zum 2. Januar beginnt die verordnete Weihnachtsruhe. Festtagsmärkte, Clubs und Discos müssen schließen. Über die Weihnachtstage sind nur Treffen bis zu 25 Personen - geimpft und genesen - erlaubt. Ungeimpfte über 14 Jahren dürfen maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Nach Weihnachten, spätestens ab 28. Dezember, soll in Niedersachsen eine weitere Kontaktreduzierung auch für Geimpfte und Genesene zum Zuge kommen. Demnach dürfen sich nur noch zehn Personen ab 14 Jahren privat treffen - sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Aber wird es auch zusätzliche Kontrollen dieser Coronaregeln geben - und wie sehen sie aus?

Polizei-Kontrollen in Zusammenarvbeit mit dem Kreis

Stephan Hertz, Polizeipressesprecher der Polizeiinspektion Cuxhaven, teilt auf Nachfrage mit, dass sich die Polizei selbstredend auch während der Feiertage im Dienst befinde und ihre dienstlichen Aufgaben erfülle: "Auf sich verändernde Verordnungslagen reagiert die Polizei umgehend. Die Polizei hat - wie bereits mehrfach berichtet - in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Cuxhaven in der jüngsten Vergangenheit bereits umfangreiche Kontrollen durchgeführt und wird dies auch weiterhin tun." Aber genaue Angaben zu Art um Umfang von Kontrollen würden schon aus einsatztaktischen Gründen nicht gemacht, erklärt Hertz.

Signifikante Präsenz in der Fußgängerzone

Aber die Beamten zeigen schon deutlich Präsenz. Signifikant war zum Beispiel am frühen Mittwochnachmittag, dass fünf Beamte die Nordersteinstraße in Cuxhaven in Formation abliefen. Dies sei eine ganz normale Kontrolle im Zuge der Verordnung", sagt Hertz auf Nachfrage. Der Polizeisprecher geht davon aus, dass auch, wie im vorigen Jahr, Meldungen über Verstöße gegen die geltenden Verordnungen kommen und teilte dazu mit: "Sollten entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung eingehen, werde diesen natürlich nachgegangen."

Gibt es während der Weihnachts- und Silvesterruhe seitens der Ordnungsbehörden Kontrollen und wie werden sie ablaufen? "Mir fehlt die Fantasie, dass die Polizei und Ordnungsämter zu Weihnachten von Tür zu Tür gehen, um zu kontrollieren", sagt Kirsten von der Lieth. Pressesprecherin des Landkreises Cuxhaven. Die bisherige Erfahrung habe gezeigt, dass sich die große Mehrheit an die Maßnahmen gehalten habe. Daher herrsche jetzt im Vorwege keine Besorgnis, dass sich daran etwas ändere, "und die Kontrollen laufen wie in den Wochen zuvor - die Strategie hat sich bewährt". Hinweisen auf Verstöße werde man im üblichen Maß nachgehen.

Proaktive Kontaktaufnahme

Bereits im Vorwege sei proaktiv Kontakt aufgenommen worden zu den Betreibern von Klubs, Diskos und Weihnachtsmärkten, um mit ihnen über die Regelungen zu sprechen.

Hotelbettenkapazität nur zu 60 Prozent ausgelastet

Cuxhavens Pressesprecher Marcel Kolbenstetter betont: "Wir setzen auf Vernunft und Rücksicht beim Fest der Liebe." In Gastronomie und Handel wüssten die Beteiligten Bescheid, welche Regeln gelten. Bei der Stadt gehe man davon aus, dass die Bettenkapazitäten im Hotel- und Übernachtungsgewerbe nur zu um die 60 Prozent ausgelastet seien. "Aktuell sehen wir es daher so, dass zusätzliche Security nicht benötigt wird." Wenn zum Beispiel Abstände oder Maskenregelungen nicht eingehalten werden, würde freundlich darauf hingewiesen", sagt Kolbenstetter. "Wir appellieren an die Vernunft der Leute, das hat meist auch in der Vergangenheit gut geklappt." Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei an den Stränden und Promenaden noch nicht an eine Wiedereinführung der Maskenpflicht gedacht. Gespannt blicke man nach Berlin oder Hannover, meint Kolbenstetter. Dass Verordnungen gekippt oder verändert wurden, hat er in Coronazeit schon oft erlebt. Jüngstes Beispiel: die Bändchenlösung im Einzelhandel, die gar nicht mehr zum Zuge kommen konnte, nachdem 2G im Einzelhandel gerichtlich gestoppt wurde.

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Wiebke Kramp

Redakteurin
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

wkramp@no-spamcuxonline.de

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