Landet Hamburgs Schlick vor Cuxhavens Küste?
CUXHAVEN. Die Bürgerinitiative "Rettet das Cux-Watt" klagt, dass Baggerschiffe belastetes Sediment aus Hamburg illegal am "Neuen Lüchtergrund" nördlich von Cuxhaven verklappen würden. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee weist den Vorwurf zurück. Alles sei rechtmäßig.
Die Bürgerinitiative "Rettet das Cux-Watt" schlägt Alarm. In einem Rundschreiben macht sie darauf aufmerksam, dass von Hamburg beauftragte Hopperbagger Schlick rund zehn Kilometer vor Cuxhaven, im Gebiet "Neuer Lüchtergrund", am Rand des Nationalparks Wattenmeer verklappen. Aber stimmt der Vorwurf, dass belasteter Hamburger Schlick unrechtmäßig vor Cuxhaven gelagert wird?
Das Verklappen von belastetem Hamburger Hafenschlick ist laut Vereinbarung mit Schleswig-Holstein von April bis Anfang November ausschließlich bei Tonne E 3 südlich von Helgoland möglich. In den übrigen fünf Monaten würden die Hafensedimente vor der Insel Neßsand an der Landesgrenze Hamburgs umgelagert. Diese Kreislaufbaggerei will Hamburg seit Jahren beenden. Allerdings steigen die Baggermengen regelmäßig an. Hamburgs Plan, Hafenschlick bei Scharhörn zu verklappen, rief Proteste hervor und traf weder beim Bund noch den Nachbarländern auf Gegenliebe.
Peter Roland von der Bürgerinitiative argwöhnt, dass Hamburgs Lösung des Schlickproblems darin bestehe, dass im Auftrag der Hamburger Hafenverwaltung HPA an der gleichen Stelle vor Neßsand gebaggert werde und die belasteten Sedimente anschließend am "Neuen Lüchtergrund" vor Cuxhaven verklappt würden. Gleichzeitig würde ein weiterer Großraumbagger für die HPA unterhalb von Altona sowie im Bereich von Vorhäfen belastete Sedimente aufnehmen und vor Cuxhaven verklappen.
Die Hamburg Port Authority weist die Vorwürfe auf Anfrage von "Rettet das Cux-Watt" zurück. Danach benötige Hamburg für die Verbringung von Baggergut aus der Bundeswasserstraße, zu der die Delegationsstrecke auf Hamburger Gebiet gehört, keine Erlaubnis. Dem Vorgehen liege eine aktuelle Auswirkungsprognose der Bundesanstalt für Gewässerkunde zugrunde, die auch Baggergut aus der Delegationsstrecke mit beinhalte.
Zur Erklärung: Die Unterhaltung der Elbfahrrinne teilt sich auf in die so genannte Bundesstrecke von der Hamburger Landesgrenze bis zur Außenelbe, die in der Verantwortung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes liegt, und die so genannte Delegationsstrecke, den auf hamburgischem Staatsgebiet liegenden Teil der Unterelbe, der von der HPA unterhalten wird. Außerdem ist die HPA für die nicht zur Delegationsstrecke zählenden Hafenbecken zuständig.
Der Befürchtung der Initiative, dass belasteter Hamburger Schlick unerlaubt vor Cuxhaven verklappt werde, tritt auch Bernd Meyer, Leiter des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Elbe-Nordsee entgegen: "Die Umlagerung des Sediments am Neuen Lüchtergrund erfolgt auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe für 14,5 Meter tief gehende Containerschiffe und dient der Tiefenerhaltung der planfestgestellten Fahrrinne. Ausbau und Unterhaltung der Fahrrinne stellen ein einheitliches Projekt dar, das im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ganzheitlich - also auch unter Umweltgesichtspunkten - überprüft wurde." Das Projekt sei mit Zustimmung der EU-Kommission und unter Auflage diverser bereits umgesetzter Kohärenzsicherungsmaßnahmen zugelassen worden. Die anstehende Umlagerung sei Bestandteil dieses Projekts.
Einvernehmen mit Ländern
Die Umlagerungsstelle am "Neuen Lüchtergrund" werde seit Jahren für die Unterhaltung der Fahrrinne der Bundeswasserstraße Elbe genutzt. Die Umlagerung auf bereits genutzte Umlagerungsstellen sei im Beschluss beziehungsweise in den planfestgestellten Unterlagen bereits vorgesehen. Der Beschluss sei im wasserwirtschaftlichen Einvernehmen mit den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg erfolgt. "Auch sonst bedürfte die Unterhaltung der Bundeswasserstraße gemäß § 7 Abs. 3 des Wasserstraßengesetzes übrigens keiner Genehmigung. Dies umfasst auch die auf Hamburger Gebiet liegenden Teile der Bundeswasserstraße, die Delegationsstrecke." Für die Unterhaltung der Hamburger Landes- und Hafengewässer gelten gesonderte Regelungen.
Der Planfeststellungsbeschluss sieht die Anwendung der GÜBAK (Gemeinsame Übergangsbestimmungen zum Umgang mit Baggergut in den Küstengewässern) vor, um Kenntnisse über die aktuelle Beschaffenheit des Baggerguts sicher zu stellen. Dementsprechend hat die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) eine Auswirkungsprognose angefertigt, die sich auch mit den Auswirkungen auf die umliegenden Gebiete auseinandersetzt. Meyer: "Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den beteiligten Küstenländern sind die Anforderungen an die Inhalte der Auswirkungsprognose abgestimmt worden und die WSV ist mit den Ländern dazu kontinuierlich im fachlichen Austausch."
Die Cuxhavener Bürgerinitiative hält die Vorgehensweise dennoch für rechtswidrig. Sie glaubt, dass das küstennahe Gewässer zum "Mülleimer der Hamburger Hafenwirtschaft" zu werden droht. Sollten die Umweltministerien Niedersachsens und Schleswig-Holstein dazu ihr Einvernehmen erteilt haben, sei das skandalös. Seit Abschluss der Elbvertiefung sei im Hamburger Hafen doppelt soviel gebaggert worden als zuvor. Aufgrund des dramatisch angestiegenen Schlickanfalls stehe die HPA mit dem Rücken zur Wand, so Peter Roland von "Rettet das Cux-Watt". Auf Kosten der Küstenanrainer versuche Hamburg nun den mit allerlei Giftstoffen versehenen Schlick loszuwerden.