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Streit um Umsatzsteuer:

Lebenshilfe soll 200000 Euro  nachzahlen

16.05.2015 Zuletzt aktualisiert: 24.06.2022 14:16 Uhr

CUXHAVEN.  200 000 Euro – so lautet die satte Steuer-Nachforderung des Finanzamtes Cuxhaven. Damit ist die Lebenshilfe Cuxhaven eine der ersten Behindertenwerkstätten, die den ausschließlich in Niedersachsen rigoros angewandten Erlass zur Umsatzsteuer-Anwendung zu spüren bekommt.

Und selbst im Lande hängt es offenbar vom Zufall ab, wer mit welchem Steuersatz belegt wird: „Es gibt eine Reihe von Werkstätten, bei denen der Steuersatz von sieben Prozent auf Dienstleistungen nicht beanstandet worden ist“, berichtet Werner Ludwigs-Dalkner, Geschäftsführer der Werkhof und Wohnstätten Lebenshilfe Cuxhaven.

Konkret mit Forderungen konfrontiert sind acht Werkstätten in Niedersachsen, wobei Achim, Hildesheim und Stadthagen ebenfalls bereits ihre Bescheide auf dem Tisch haben – vier andere Werkstätten sind vorgewarnt. „In einem Fall wartet das Finanzamt explizit wegen der aktuellen Presseberichterstattung noch ab.“

Was ist „Werkstatt“?

Das Problem liegt offenbar in der Definition, die die Oberfinanzdirektion oder auch einzelne Finanzämter mit „Werkstattarbeit“ verbinden. Für alle Dienstleistungsbereiche macht das Finanzamt Cuxhaven jetzt den Umsatzsteuer-Satz von 19 Prozent – statt des reduzierten Satzes von sieben Prozent – geltend.

„Bei uns sind das die Gartengruppen, Drucker, Buchbinder, das Kubi, der CAP-Markt und die Außenarbeitsplätze“, so Ludwigs-Dalkner. Die Rückforderung bezieht sich auf die Jahre 2007 bis 2012. Mit einer weiteren Nachforderung für die Jahre 2013 und 2014 in Höhe zwischen 160 000 und 180 000 Euro ist zu rechnen.

Einfach zumachen?

„Geld, das unseren behinderten Mitarbeitern entzogen wird“, gibt Werner Ludwigs-Dalkner zu bedenken. „Sonst bleibt uns nur, die Angebote zu streichen. Klar ist aber, dass wir unter den derzeitigen Bedingungen auf keinen Fall neue Projekte angehen werden – was sehr schade ist, denn schließlich sind wir stets zur Innovationsbereitschaft aufgefordert.“

Der Entwicklung der Behindertenwerkstätten in den vergangenen 20 Jahren werde nicht Rechnung getragen. „Unser Selbstverständnis ist ein anderes. Es ist auch politisch gewollt, dass Behindertenwerkstätten neue Betätigungsfelder erschließen.“

An Arbeitsmarkt angelehnt

Die Lebenshilfe habe den gesetzlichen Auftrag, „arbeitsmarktähnliche“ Angebote zu schaffen – und diese Region, in der es an produzierendem Gewerbe fehle, sei nun einmal von Dienstleistung geprägt. Daher seien neben der klassischen Werkstattarbeit (Handwerk, Montage, Verpackung) neue Tätigkeitsfelder für die insgesamt fast 400 Beschäftigten mit Behinderung (davon rund 120 in Hemmoor) gesucht worden.

„Hier arbeiten wir zu 80 Prozent für den Endverbraucher – dem können wir keine höheren Kosten weitergeben, dann sind wir nicht mehr konkurrenzfähig.“

Gerade die Lebenshilfe Cuxhaven habe mit Angeboten wie dem Kubi oder dem CAP-Markt dafür gesorgt, dass Menschen mit Behinderung wie selbstverständlich im Kundenverkehr arbeiten, aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken sind und in Betriebe des ersten Arbeitsmarktes weitervermittelt werden könnten.

Kosten deutlich höher

„Wir haben deutlich höhere Kosten für Sicherheitsvorkehrungen an den Geräten, müssen mehr Personal einsetzen und mehr in die Einrichtung investieren.“ Der reduzierte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent sei seit den 70er- Jahren stets der Nachteilsausgleich hierfür gewesen.

Wie Pest oder Cholera

„Die Alternative, Angebote einzustampfen oder den Lohn zu kürzen, ist für uns natürlich wie Pest oder Cholera“, sagt Ludwigs-Dalkner. Die Lebenshilfe werde den Betrag zunächst zahlen, aber Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen. „Danach sind wir zur Klage entschlossen – wenn es sein muss, auch bis vor den Bundesfinanzhof. Wir sind bereit, eine Musterklage zu führen, und unsere Chancen stehen gut“, sagt der Geschäftsführer.

Bis zu einem Richterspruch aber könnten Jahre vergehen, daher müsse sich der Betrieb überlegen, wie diese Zeit überbrückt werden könnte. „Wir werden Defizite einfahren.“ Nicht vorgesehen aber sei, den Mitarbeitern schon im kommenden Monat die Löhne zu kürzen, betont Ludwigs-Dalkner. Zumal das Geld dann auch nur zwischen Töpfen hin- und hergeschoben werde: „Sinken die Löhne, steigen die Ansprüche der Mitarbeiter auf Mittel aus der Grundsicherung. Die zahlt dann der Landkreis, natürlich auch aus Steuergeldern.“

Von Maren Reese-Winne

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