Brexit

McAllister: Seeverkehr braucht Klarheit

28.04.2018

KREIS CUXHAVEN/BRÜSSEL. Mit dem bevorstehenden Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union werden sich nach der bis Ende 2020 andauernden 21-monatigen Übergangsphase die rechtlichen Bedingungen für die Wirtschaft ändern. (red)

Dies könnte auch die Schifffahrt betreffen. Der Europaabgeordnete David McAllister (CDU) hat deshalb jetzt die Bedenken der norddeutschen Industrie- und Handelskammern zu diesem Thema EU-Chefunterhändler Michel Barnier vorgetragen.

Die IHK Nord, die sich aus den zwölf norddeutschen Kammern zusammensetzt, hatte zum Seeverkehr jüngst ein Arbeitspapier veröffentlicht. Darin warnt sie, dass Reedereien nach der Brexit-Übergangsperiode ab 1. Januar 2021 vor rechtliche Probleme gestellt werden könnten. Vor allem die Seekabotage, also der Transport durch Schiffe zwischen Häfen in einem Land unter fremder Flagge wäre betroffen. Derzeit dürfen Frachter unter deutscher oder der Flagge eines anderen EU-Staates Ladung in einem britischen Hafen aufnehmen und zu anderen Häfen im Vereinigten Königreich transportieren. Dieses Recht haben umgekehrt ebenso Schiffe unter britischer Flagge.

Da diese Bestimmung Teil einer EU-Verordnung ist, könnte es hier zukünftig zu Änderungen kommen. Die IHK Nord fordert nach Ansicht von David McAllister zu Recht ein Schifffahrtsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, das diese Frage neu regelt. Er betonte: „Damit die Unternehmen langfristig planen können, gilt es jetzt, rechtliche Klarheit zu schaffen. Hierzu werde ich in Brüssel weiter Druck machen.“

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