Müssen die Clubs im Kreis Cuxhaven bald wieder schließen?
KREIS CUXHAVEN. Die steigende Anzahl an Corona-Fällen sorgt jetzt für eine Anpassung der Regeln für Diskotheken & Co. Inklusive der Regeln zum Masken-Tragen.
Wegen steigender Corona-Infektionszahlen müssen die Diskotheken, Clubs und Shisha-Lokale in Niedersachsen künftig bereits ab einer örtlichen Sieben-Tage-Inzidenz über zehn schließen. Wie die Landesregierung am Dienstag in Hannover mitteilte, tritt eine entsprechende Anpassung der Corona-Verordnung bereits am Mittwoch in Kraft.
Hygienekonzept mit Masken
Für Inzidenzen unter zehn gilt in Diskotheken, Clubs und Shisha-Lokalen die Maskenpflicht künftig auch beim Tanzen. Zudem müssen Betreiberinnen und Betreiber ein Hygienekonzept vorlegen und die Besucherzahl auf 50 Prozent der Kapazität begrenzen. Im Landkreis Cuxhaven liegt die Inzidenz aktuell unter diesem Wert.
Handlungsspielraum für Landkreise
Die Anpassung sieht auch vor, dass die Landkreise und kreisfreien Städte mehr Handlungsspielraum bei der Ausgestaltung der Corona-Regeln bekommen. Sie können in Zukunft per Allgemeinverfügung einzelne Bereiche - etwa Beherbergung, Gastronomie (außer Discos, Clubs und Shisha-Lokale), Einzelhandel, körpernahe Dienstleistung und Sport - von Verschärfungen ausnehmen. Voraussetzung: Die jeweiligen Betriebe müssen nachweisen, dass sie nicht zu einem Anstieg des Infektionsgeschehens beigetragen haben.