Nach Schüssen an Bremerhavener Schule: Tatverdächtiger nicht mehr in Haft
BREMERHAVEN. Der mutmaßliche Attentäter vom Lloyd Gymnasium ist nicht mehr in Untersuchungshaft. Das hat die Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Der 21-Jährige wurde inzwischen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Tatverdächtiger schweigt
Der 21-Jährige hat seit seiner Festnahme nichts zu den Vorwürfen gesagt, "er macht von seinem gesetzlichen Schweigerecht Gebrauch", sagt Oberstaatsanwalt Oliver Constien. Der Leiter der Ermittlungen will sich auf wiederholte Anfrage nicht dazu äußern, ob der 21-Jährige einmal Schüler des Gymnasiums gewesen ist. Der Tatverdächtige genieße Persönlichkeitsrechte, auch vor dem Hintergrund der Unschuldsvermutung wolle er keine näheren Angaben machen, sagt Constien.
Bei Vater aufgewachsen
Nach Recherchen der Nordseezeitung ist der 21-Jährige in Bremerhaven geboren und aufgewachsen und lebte zuletzt bei seinem Vater in Wulsdorf. Von Nachbarn wird er als freundlich und zuvorkommend beschrieben, "ein netter Junge", sagt eine Frau.
Schüsse in Bremerhavener Schule
Bei der Durchsuchung der Wohnung seien keine weiteren Waffen aufgefunden werden, teilt die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage mit. An jenem Donnerstagmorgen soll der Beschuldigte zwei Messer, eine Armbrust und eine Schreckschusswaffe mit sich getragen haben. Der 21-Jährige soll mehrere Projektile abgefeuert haben, so Constien. Auch soll der Beschuldigte nach der eigentlichen Tat in der Schule mit einer Schreckschusswaffe Schüsse in die Luft gefeuert haben. Mehrere Schüler hatten von drei Schüssen berichtet, die sie gehört hätten.
Schuldfähigkeit wird in Klinik geprüft
Das Amtsgericht hat in der vergangenen Woche einen "Unterbringungsbefehl" gegen den Beschuldigten erlassen. Deshalb wurde er aus der Untersuchungshaft in ein psychiatrisches Krankenhaus überführt. Dort werde "auch die Schuldfähigkeit des Beschuldigten zur Tatzeit fachkundig untersucht", sagt der Oberstaatsanwalt. Psychiater müssen darüber urteilen, ob der 21-Jährige voll oder teilweise schuldunfähig ist oder ihm der Prozess gemacht werden kann. Sollten die Gutachter feststellen, dass der 21-Jährige strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden, wohl aber eine Gefahr von ihm ausgehen kann, sei ein Sicherungsverfahren und eine Unterbringung in einer Klinik möglich, sagt Constien.
Voon Thorsten Brockmann