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Wolf und Weidetiere

NLWKN fördert im Cuxland Herdenschutz

10.11.2016 Zuletzt aktualisiert: 22.06.2022 14:25 Uhr

KREIS CUXHAVEN / LAMSTEDT. Das NLWKN-Wolfsbüro lädt zur Informationsveranstaltung in die Bördehalle. Rinderhalter können Fördermittel beantragenönnen Von Carmen Monsees

Rinder-Risse auf Weiden, nachweislich von Wölfen verursacht, wiederholen sich – das Land Niedersachsen fördert wolfsabweisenden Herdenschutz gemäß der „Richtlinie Wolf“ jetzt auch bei Rinderhaltern. Darüber informierten Mitarbeiter des NLWKN-Wolfsbüros, das die Richtlinie umsetzt, am Dienstagabend in der Bördehalle in Lamstedt.

Zu Beginn der Veranstaltung lauschten die etwa 200 Zuhörer aus den Landkreisen Cuxhaven, Rotenburg und Stade noch aufmerksam den Vorträgen des Biologen Konstantin Knorr und des Tierarztes Heiner Schumann. Am Ende jedoch nahmen die Mitarbeiter des NLWKN-Wolfsbüros ganz viel Kritik mit nach Hause. Denn die Menschen empfinden die Ungewissheit, das Warten und Aussitzen des Wolf-Problems als nicht länger zumutbar. Das Wolf-Problem werde runtergespielt, ist einhelliger Tenor. So monierte der Landwirt aus Meckelstedt, dem am 12. Oktober zwei Rinder von einem Wolf getötet wurden, dass in der Dokumentation auf der Internetseite des NLWKN nur von verletzten Tieren die Rede sei.

Im Publikum fanden sich neben Schaf-, Ziegen- und Rinderhaltern ebenso besorgte Pferdehalter sowie Hühnerzüchter. Wer seine Tiere artgerecht und den Tierschutzbestimmungen entsprechend draußen hält, der rechnet im hiesigen Wolfsgebiet früher oder später mit Schaden und Verlust, verursacht durch Wölfe. Das wurde am Veranstaltungsabend deutlich. Die Zuhörer erhofften sich Aufschluss darüber, was genau gefördert wird, wie lange und vor allem: reichen die Fördergelder?

„500 000 Euro stellt das Land derzeit für Präventionsmaßnahmen und Entschädigung zur Verfügung“, erklärte Konstantin Knorr vom Wolfsbüro. 5000 Euro werden maximal an Ausgleich für ein durch einen Wolf direkt getötetes Tier gezahlt. Für Pferdezüchter ist das der blanke Hohn. Sie haben mitunter wertvolle Stuten und Fohlen auf der Weide laufen und fürchten, dass sie von einem Wolf gerissen werden könnten. Pferdebesitzer können erst dann Förderung beantragen, wenn sie einen amtlich festgestellten Wolfsübergriff auf das Tier nachweisen können.

„Rinderhalter hingegen können Förderung beantragen, weil es mittlerweile mehrere amtlich bestätigte Verluste von Rindern innerhalb von zwölf Monaten im Gebiet gegeben hat“, so Knorr. Gefördert werden das Aufrüsten sowie Neuanschaffungen von Schutzzäunen für einen wolfsabweisenden Herdenschutz.

Der Mitarbeiter des Wolfsbüros empfiehlt einen vollständig geschlossenen, elektrisch geladenen Fünf-Litzen-Zaun mit maximalem Bodenabstand und zwischen den Litzen von 20 Zentimetern. Für die konsequente Umsetzung des Herdenschutzes sollte darauf geachtet werden, dem Wolf keinerlei Unterschlupfmöglichkeiten zu bieten. Strom müsse auf der gesamten Zaunlänge gewährleistet sein. Das bedeute, den Bewuchs niedrig zu halten. „Der Mehraufwand für die Nutztierhalter ist enorm“, weiß Konstantin Knorr. Die Mitarbeiter des Wolfsbüros beraten zu betriebsspezifischen Gegebenheiten und formalen Abläufen per Mail herdenschutz@ nlwkn-h.niedersachsen.de oder telefonisch unter (05 11) 30 34-30 34. Im Internet kann der Förderantrag sowie Informationsmaterial heruntergeladen werden.

www.der-wolf-in-niedersachsen.de

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