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Wolfsmanagement

NLWKN: Nutztierhalter haben Fürsorgepflicht

05.03.2017 Zuletzt aktualisiert: 22.07.2022 08:48 Uhr

KREIS CUXHAVEN. Wolfsbüro des NLWKN appelliert an die Verantwortung der Nutztierhalter, ihre Tiere zu schützen. Von Carmen Monsees

Das Land Niedersachsen gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen zum Herdenschutz. Doch längst nicht jeder Nutztierhalter handelt. So stehen auch in der Cuxländer Wolfsregion Schaf- und Rinderherden ungeschützt – ohne wolfsabweisenden Zaun – draußen. Das Wolfsbüro des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) appelliert deshalb an die Fürsorgepflicht der Halter.

Obwohl Wölfe sich größtenteils von Wildtieren ernähren, kommt es zu Nutztierrissen und somit zu Konflikten mit Tierhaltern. Um diese Konflikte zu mindern und ebenso die Akzeptanz für die Rückkehr des Wolfes in der Bevölkerung zu fördern, hat das Niedersächsische Umweltministerium im November 2014 die „Richtlinie Wolf“ erlassen.

Die Präsenz von Wölfen im Kreis Cuxhaven stellt auch die Nutztierhalter vermehrt vor Herausforderungen. Die jüngsten Fälle von Schafsrissen, die bis an die Stadtgrenze Cuxhavens heran reichten, sorgen für Aufruhr. Halter von Weidetieren protestieren zwar, die Tiere bleiben aber größtenteils weiterhin der Gefahr eines Wolfsangriffes ausgesetzt. Denn die üblicherweise verwendeten Zäune bieten gegen Wolfsangriffe nur dann Schutz, wenn sie mit ausreichend elektrischer Spannung versehen ist. „Den Nutztierhaltern wird empfohlen, ihre Umzäunungen sorgfältig zu überprüfen und anzupassen. Wo immer es möglich ist, sollten Tiere über Nacht in den Stall gebracht werden“, erklärte NLWKN-Sprecherin Herma Heyken. Das biete den besten Schutz gegen Wolfsübergriffe, da das Raubtier überwiegend nachts auf Beutezug gehe, so Heyken. Sie appelliert an die Fürsorgepflicht der Schaf- und Rinderhalter gegenüber ihren Tieren.

Heyken weist darauf hin, dass im Zusammenhang mit den Nutztierrissen in den vergangenen Wochen im Kreis Cuxhaven der Wolfsberater jeweils vor Ort war, die Schäden dokumentiert und DNA-Proben genommen hat. Die amtliche Feststellung über den Verursacher erfolgt durch den NLWKN. Außerdem sei ein Mitarbeiter des Wolfsbüros bereits am Freitag, 24. Februar, im Landkreis Cuxhaven unterwegs gewesen und habe Kontakt mit den betroffenen Tierhaltern in Steinau und Lüdingworth aufgenommen.

Dabei sei festgestellt worden, dass die Tiere nicht oder nur unzureichend durch wolfsabweisende Zäune geschützt gewesen seien, so Heyken. „Ein wolfsabweisender Schutz ist in Gebieten mit bekannten territorialen Wölfen besonders wichtig.

Der Landkreis Cuxhaven ist Teil der „Förderkulisse Herdenschutz“. Nutztierhalter, die mit ihrem Betrieb in der Förderkulisse wirtschafteten, können gemäß der „Richtlinie Wolf“ Zuwendungen für den Herdenschutz beantragen, um ihre Weiden mit einem wolfsabweisenden Zaun zu versehen.

Mitarbeiter des Wolfsbüros haben Rinderhalter aus den Kreisen Cuxhaven, Stade und Rotenburg im November 2016 in Lamstedt über Fördermöglichkeiten zum Herdenschutz des Landes informiert. Bezuschusst werden demnach unter anderem der Erwerb von Elektrozäunen und Herdenschutzhunden. „Grund hierfür ist, dass in diesem Gebiet wiederholt Rinderrisse nachweislich von Wölfen verursacht wurden“, erklärt Konstantin Knorr vom Wolfsbüro. In diesen Fällen sieht die „Richtlinie Wolf“ vor, dass neben Haltern von Schafen, Ziegen und Gatterwild auch Rinderhalter im Umkreis der Orte, an denen sich die Risse ereignet haben, unterstützt werden. Die Förderungen können beim NLWKN beantragt werden.

„24 Anträge aus dem Landkreis Cuxhaven liegen dem NLWKN vor“, so Herma Heyken. „In den meisten Fällen wurden Präventionsmaßnahmen für Schafe beantragt. Seit der Informationsveranstaltung speziell für Rinderhalter im November in Lamstedt sind bisher neun Anträge für Präventionsmaßnahmen bei Rindern aus dem Landkreis Cuxhaven eingegangen – einige halten sowohl Rinder als auch Schafe.“ Mit weiteren Rinderhaltern sei das Wolfsbüro zur Antragsvorbereitung oder Beratung in Kontakt gewesen.

www.wolfsbuero.nlwkn.niedersachsen.de

Diese Regionen fördert das Land

In folgenden Gemeinden der Landkreise Cuxhaven, Stade und Rotenburg/ Wümme können die Rinderhalter eine Förderung für einen wolfsabweisenden Herdenschutz beantragen:

Landkreis Cuxhaven:

Armstorf, Belum, Beverstedt, Bülkau, Cadenberge, Cuxhaven, Geestland, Geversdorf, Hechthausen, Hemmoor, Hollnseth, Ihlienworth, Lamstedt, Loxstedt, Mittelstenahe, Neuenkirchen, Neuhaus (Oste), Nordleda, Oberndorf, Odisheim, Osten, Osterbruch, Otterndorf, Schiffdorf, Steinau, Stinstedt, Wanna, Wingst, Wurster Nordseeküste.

Landkreis Stade:

Agathenburg, Balje, Bargstedt, Brest, Burweg, Deinste, Dollern, Drochtersen, Düdenbüttel, Engelschoff, Estorf, Fredenbeck, Freiburg (Elbe), Großenwörden, Hammah, Heinbockel, Himmelpforten, Hollern-Twielenfleth, Kranenburg, Krummendreich, Kutenholz, Oederquart, Oldendorf, Stade, Wischhafen.

Landkreis Rotenburg/ Wümme:

Alfstedt, Anderlingen, Basdahl, Bremervörde, Deinstedt, Ebersdorf, Farven, Gnarrenburg, Hipstedt, Oerel, Sandbostel und auch in Selsingen.

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