
Streit um Werbefigur vor Gericht: Cuxhavener Unternehmen gewinnt
CUXHAVEN/MÜNCHEN. Ein Cuxhavener Unternehmen hat vor Gericht Erfolg. Seit 35 Jahren schippert Käpt'n Iglo weißhaarig übers Meer, ohne je zu altern.
Das aber gibt Iglo kein Alleinrecht auf einen bärtigen Werbeträger fortgeschrittenen Alters, urteilt das Münchner Landgericht - zum Vorteil eines Cuxhavener Unternehmens.
Bart, Mütze und Meer sind keine exklusiven Kennzeichen von Käpt'n Iglo: Der Hamburger Tiefkühlkosthersteller Iglo ist vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, dem Cuxhavener Konkurrenten Appel Feinkost eine ähnliche Werbefigur verbieten zu lassen. Das Münchner Landgericht wies die Klage am Donnerstag ab.
Iglo wirft Appel Feinkost vor, die Verbraucher wegen Verwechslungsgefahr beider Figuren in die Irre zu führen. Dem folgten die Richter nicht. Die Richter wiesen auf die Unterschiede zwischen den Werbefiguren hin.
Laut Urteil hat Iglo auch keine Exklusivansprüche auf die maritime Kulisse: "Die Beklagte bewirbt Fischprodukte", heißt es im Urteil. "Es ist naheliegend, solche im werblichen Zusammenhang mit Küste und Meer abzubilden." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)
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