Tödlicher Schuss: Polizist entlastet
CUXHAVEN/STADE. Die Staatsanwaltschaft Stade hat das Ermittlungsverfahren gegen einen 25-jährigen Polizeibeamten wegen des Verdachts des Totschlags eingestellt.
Der Polizeibeamte war am Abend des 26. Oktober mit einem Kollegen zu einem Einsatz im Verwaltungsgebäude des Landkreises Cuxhaven gerufen worden, weil dort ein 47-jähriger Mann randalierte sowie Passanten angriff und bedrohte.
Beim Eintreffen der Beamten stürmte der 47-Jährige mit einem Schlagwerkzeug auf einen der Beamten zu, woraufhin dieser von seiner Schusswaffe Gebrauch machte und den Angreifer tödlich verletzte. Die Staatsanwaltschaft ist bei ihrer Entscheidung davon ausgegangen, dass sich der Getötete unmittelbar vor dem Beamten befand, als er mit der Stange in der Hand auf diesen zulief. Die Schussabgabe erfolgte laut Zeugenaussagen und einem eingeholten Abstandsgutachten, als sich der Getötete etwa einen Meter vor dem Polizeibeamten befand.
"Nach dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens befand sich der Polizeibeamte in einer sogenannten Notwehrlage und war infolgedessen berechtigt zu schießen", so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade, Kai Thomas Breas.
Der Polizeibeamte befindet sich bereits seit einigen Wochen wieder im Dienst und nahm die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nach Breas' Angaben "erleichtert" auf.
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