Trotz niedriger Inzidenz: Kaum Lockerungen im Kreis Cuxhaven bis Ende Mai
KREIS CUXHAVEN. Die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Cuxhaven liegt seit dem Wochenende bei unter 35. Größere Lockerungen wird es dennoch erst einmal nicht geben.
Die Sehnsucht nach weiteren Lockerungen ist groß - und im Kreis Cuxhaven greifbar: Seit Sonnabend liegt der Sieben-Tage-Inzidenzwert unter dem Schwellenwert von 35. Gemäß des niedersächsischen Stufenplans würde eine Unterschreitung dieses Schwellenwertes an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen weitere Lockerungen ermöglichen. Dies könnte in der zweiten Wochenhälfte im Kreis Cuxhaven der Fall sein - theoretisch zumindest. Praktisch sind der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes, die bis zum 30. Mai gilt, lediglich Lockerungen für die dritte Stufe (Inzidenzwert 50 bis 100) aufgeführt. Lockerungen für die Stufen 2 (Inzidenzwert 35 bis 50) und 1 (Inzidenzwert 10 bis 35) sollen in die nächste Verordnung aufgenommen werden, die demnach spätestens ab dem 31. Mai gelten soll.
Sommersaison soll nicht gefährdet werden
Vorzeitigen Lockerungen hat das Land am Dienstag eine Absage erteilt. Trotz stark rückläufiger Neuinfektionszahlen werde es wohl keine Zwischenstufe mit Lockerungen, beispielsweise im Tourismus, noch vor Pfingsten geben, wie Regierungssprecherin Anke Pörksen mitteilte. Darauf werde verzichtet, um einen kurzfristigen Anstieg der Infektionen zu verhindern und die Sommersaison für den für Niedersachsen wichtigen Tourismussektor langfristig nicht zu gefährden.
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Kontaktbeschränkungen könnten gelockert werden
Insofern ist es gut möglich, dass der Landkreis Cuxhaven bis dahin Stufe 2 bereits übersprungen hat und direkt von den Lockerungen in Stufe 1 profitiert. Bis die neue Corona-Verordnung in Kraft tritt, bleibt dem Landkreis Cuxhaven nur wenig Spielraum für eigenverantwortliche Lockerungen, wie Pressesprecherin Janna-Marie Schwanemann auf Anfrage bestätigt. Immerhin käme womöglich eine zeitnahe Lockerung der Kontaktbeschränkungen infrage. Schwanemann: "Bei einer stabilen Unterschreitung des Schwellenwertes von 35 kann der Landkreis gemäß der aktuellen Landesverordnung im Einvernehmen mit dem Landesgesundheitsamt per Allgemeinverfügung auch Zusammenkünfte von höchstens zehn Personen zulassen, die insgesamt höchstens drei Haushalten angehören dürfen." Derzeit darf sich ein Haushalt mit maximal zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen, Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.
Wie geht es weiter mit der Maskenpflicht?
"Über weitere Lockerungen, die über die Kontaktbeschränkungen hinausgehen, kann der Landkreis nicht entscheiden, dies gibt die Verordnung nicht her", berichtet Schwanemann. Allerdings wird die Maskenpflicht rund um die Cuxhavener Fußgängerzone und die Schillerstraße aufgehoben, da es sich um eine eigenständige Maßnahme handelte der Stadt in Zusammenwirken mit dem Kreis handelt. "Die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in Teilen der Stadt Cuxhaven gilt noch bis einschließlich Donnerstag", sagt Schwanemann.