Unklare Rechtslage im Kreis Cuxhaven: Rätselraten bei der Windkraft
KREIS CUXHAVEN. Die Dezernentin Babette Bammann warnt die Kommunen angesichts der unklaren Rechtslage vor Alleingängen bei der Planung von Windparks.
Die Windparkplanung im Cuxland hat sich fundamental geändert: Nachdem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das Regionale Raumordnungsprogramm, in dem Vorrangstandorte für Windparkflächen festgelegt waren, gekippt hatte, müssen sich Investoren in Geduld üben. Und nicht nur sie: Mit Spannung wird die Entscheidung der niedersächsischen Landesregierung hinsichtlich der Abstandsregelungen zu Windkraftanlagen und zur Aufstellung von Windrädern in Wäldern erwartet. Ein entsprechender Erlass ist in Arbeit, aber nicht gültig. Welche Weichenstellungen es gibt, beeinflusst auch die Vorgehensweise des Kreistages und der Verwaltung.
Das Oberverwaltungsgericht hatte nach einer Normenkontrollklage das vom Landkreis Cuxhaven als Grundlage verabschiedete "Regionale Raumordnungsprogramm" kassiert und zahlreiche Mängel festgestellt. Das Gericht gab damit in drei Verfahren den Klägern Recht; drei weitere Klagenanderer Unternehmen aus der Windkraftbranche werden daher nicht weiter verhandelt.
Wildwuchs vermeiden
Mit dem Programm wollte der Kreis eigentlich einen Wildwuchs bei der Aufstellung von Windrädern vermeiden. Jetzt wird jedes beantragte Projekt im Zuge eines "Raumordnungsverfahren" einer genauen Überprüfung unterzogen - und das dauert.
Denn: Es gelten die gleichen Rahmenbedingungen, die für die Aufstellung eines neuen Raumordnungsprogrammes notwendig wären. Dezernentin Babette Bammann unterstrich auf einer Sitzung des Regionalplanungsausschusses: "Wir würden ja gerne den Ausbau der Windenergie bei uns im Cuxland fördern, aber wir befinden uns nach dem Gerichtsurteil in der Phase einer 'schwebenden Unwirksamkeit' unseres Raumordnungsprogramms." Der Hintergrund: Der Landkreis hat beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht, dass eine von den Lüneburger Richtern ausgesprochene Nichtzulassung einer Revision gegen das Urteil aufgehoben wird. Bammann rechnet in Kürze mit einer Entscheidung.
Doch egal, wie das Urteil ausfällt, steht fest: Investoren klopfen an die Tür des Kreishauses und wollen Windräder aufstellen. Bammann warnte in diesem Zusammenhang die involvierten Kommunen dringend davor, Mittel für die Sichtung möglicher "Potenzialflächen" auszugeben: "Das ist rausgeschmissenes Geld." Sinnvoll sei der Dialog mit der Cuxhavener Kreisverwaltung, um zu klären, ob Flächen überhaupt infrage kämen.
Der Vorsitzende des Fachausschusses, Enak Ferlemann (CDU), unterstützte Bammanns Argumentation und verwies auf die niedersächsische Landesregierung, die gerade dabei sei, im Bereich Windenergie verbindliche Vorgaben zu formulieren.
Neuer Erlass in Arbeit
Das Land arbeitet aktuell an einer Fortschreibung des Erlasses. Ein zentraler Punkt ist die Frage, in welchen Abständen Windkraftanlagen zu bebauten Gebieten aufgestellt werden dürfen.
Dies ist generell nicht geregelt; jedes Bundesland kann eigene Vorgaben definieren. Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies möchte zwar generell die Windenergie weiter fördern, aber konkrete und verbindliche Vorgaben liegen bislang nicht vor. Und so kann es unter anderem sein, dass in Niedersachsen künftig auch mehr als 200 Meter hohe Windräder in Wäldern errichtet oder dass die Distanz zwischen Windparks und Wohnbebauungen reduziert oder erweitert werden.