Städte und Gemeinden dürfen von Übernachtungsgästen eine so genannte Bettensteuer verlangen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Cuxhaven ist auf die Einnahmen angewiesen. Foto: Pförtner/dpa
Städte und Gemeinden dürfen von Übernachtungsgästen eine so genannte Bettensteuer verlangen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Cuxhaven ist auf die Einnahmen angewiesen. Foto: Pförtner/dpa
Klage zurückgewiesen

Urteil gefällt: Urlauber müssen in Cuxhaven weiter Bettensteuer zahlen

17.05.2022

CUXHAVEN. Städte und Gemeinden dürfen von Übernachtungsgästen eine so genannte Bettensteuer verlangen. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Cuxhaven ist auf die Einnahmen angewiesen.

Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht Klagen von Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg gegen die jeweiligen örtlichen Abgaben zurückgewiesen. Das berichtet der Nachrichtendienst dpa.

Steuern an Stadt weitergeben

In Cuxhaven müssen Touristen neben dem Kurbeitrag und dem Fremdenverkehrsbeitrag auch eine so genannte Bettensteuer bezahlen. Sie beträgt 2,75 Prozent des Übernachtungspreises und wird über die Vermieter an die Stadt gezahlt.

Bettensteuer für Haushalt wichtig

Im vergangenen Jahr bescherte die Bettensteuer der Stadt Cuxhaven so Einnahmen in Höhe von rund 2,5 Millionen Euro. Diese Mittel fließen in den Haushalt und werden zum Ausgleichen von Defiziten verlangt. Der Entschuldungsvertrag mit dem Land Niedersachsen für die Stadt hängt unter anderem auch von der Bettensteuer ab.

Wettbewerbsnachteil für Cuxhaven?

Der Cuxhavener Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) sieht für den Tourismus wegen der insgesamt drei Abgaben einen Wettbewerbsnachteil und hätte einen Wegfall der Bettensteuer begrüßt.

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