Verhandlung am Tatort

07.09.2010

NEUENKIRCHEN. Der Tatort wird zum Gerichtssaal: Bei einem Ortstermin in Neuenkirchen soll versucht werden, mehr Licht in das Dunkel um den gewaltsamen Tod der Abiturientin Swantje Starke vor 29 Jahren zu bringen. Ein ungewöhnlicher Ort für eine Gerichtsverhandlung, ein ungewöhnlicher Zeitpunkt: Die Verhandlung findet am 15. September gegen 21.30 Uhr statt.

Was geschah in der Nacht vom 23. auf den 24. August 1981? Sicher ist, dass Swantje Starke in dieser Nacht bei einem Spaziergang ihrem Mörder begegnet ist. Die junge Frau hatte gegen 23 Uhr die elterliche Wohnung verlassen - und kehrte nie mehr zurück. Im Bereich Brüninghemm lauerte ihr der Mörder auf, brachte sie mit über 60 Messerstichen um und ließ ihren unbekleideten Leichnam am Rande eines Wassergrabens zurück.

Hat Ferdinand H. die Tat begangen? Seit Ende Juli muss er sich vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichtes Stade verantworten. Die Staatsanwaltschaft sieht in ihm den Mörder und stützt sich dabei insbesondere auf DNA-Spuren des Angeklagten, die am T-Shirt des Opfers gefunden worden waren.

Ferdinand H. bestreitet jedoch den Mord. Er gab zwar zu, am Tatort gewesen zu sein. Zu diesem Zeitpunkt sei Swantje Starke aber bereits tot gewesen. Möglicherweise habe er "in Panik" Kleidungsstücke berührt.

Fast 30 Jahre nach dem Mord wird sich das Gericht auf Drängen der Staatsanwaltschaft ein eigenes Bild von den örtlichen Gegebenheiten verschaffen. Ob das gelingt, bleibt abzuwarten, denn fast 30 Jahre nach dem Mord hat sich die Tatortsituation natürlich durch die Vegetation völlig verändert.

Am letzten Verhandlungstag deutete sich an, dass Maßnahmen ergriffen werden, damit der Tatort (und gleichzeitig Fundort der Leiche) der damaligen Situation angeglichen wird. Darüber, wie dies geschehen wird, gab es gestern noch keine detaillierte Auskunft des Landgerichtes.

Pressesprecherin Petra Baars betonte gestern auf NEZ-Anfrage, dass ein Ortstermin in dieser Weise und bei Nacht "nicht allzu häufig vorkommt". Es handele sich formal um einen "normalen Teil der Hauptverhandlung" und sei daher auch öffentlich: "Das ist kein informelles Treffen." Klar sei aber auch, dass sich Prozessbeteiligte, Medien und Zuhörer an feste Regeln halten müssten. Wenn erforderlich, komme es zu Absperrungen. Foto- und Filmaufnahmen seien nicht erlaubt.

Von Egbert Schröder

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