
Wahleinspruch der AfD in Cuxhaven: Politik will Gerichtsbescheid abwarten
CUXHAVEN. Noch steht nicht fest, ob Dr. Olaf Kappelt, (vorerst) gewähltes Ratsmitglied für die AfD, dem neuen Rat der Stadt Cuxhaven angehören wird.
Wegen eines noch vor dem Oberverwaltungsgericht laufenden Verfahrens wollten die Fraktionen des alten Rats, der am am Dienstag in der Kugelbake-Halle tagte, nicht über diese Frage entscheiden, sondern plädierten für eine Vertagung auf den nächsten Termin, die konstituierende Sitzung am Donnerstag, 4. November.
Als Zuhörer im Saal
Kappelt und das ebenfalls neue AfD-Ratsmitglied Andreas Kaemmerer verfolgten die Sitzung als Zuhörer und stellten sich auch vor Beginn beim Oberbürgermeister vor. Ist und war Olaf Kappelt Cuxhavener; jedenfalls so lange, dass er zur Kommunalwahlwahl am 12. September hätte antreten dürfen? Diese Frage wird, wie berichtet, derzeit vom Oberverwaltungsgericht in Lüneburg geprüft.
Vorgehen gegen Parteikollegen
Das bisherige AfD-Ratsmitglied Anton Werner Grunert hat ebenso wie der AfD-Kreisverband Cuxhaven Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahlen eingelegt, weil sie nämlich an der Wählbarkeit des Parteikollegen zweifeln, der schon wiederholte Male wegen falscher Wohnsitzangaben Mandate in anderen Lokalparlamenten verloren hat.
Ob Kappelt schon in der parteiinternen Aufstellungsversammlung der AfD hätte antreten dürfen, sei nicht von der Stadt zu klären, stellt die Verwaltung in einer Ratsvorlage fest. Relevant waren für sie vielmehr die Fristen im Zusammenhang mit der Zulassung der Wahlvorschläge: Die AfD habe ihre Listen für die Stadtratswahl sowie den Altenwalder Ortsrat am 20. Juli 2021 eingereicht.
Ermittlungen eingeleitet
Nach Hinweisen darauf, dass Olaf Kappelt womöglich gar nicht dauerhaft in der Stadt Cuxhaven wohnt, habe die Verwaltung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Am letzten Tag der eingeräumten Frist - dem 30. Juli - habe Kappelt über einen Anwalt Ausführungen über seinen Wohnsitz gemacht.
Schon einen Tag zuvor, am 29. Juli, ließ der Kreiswahlausschuss den Wahlvorschlag der AfD für den Kreistag - ebenfalls mit Kappelt auf der Liste - zu. Am 4. August musste der Gemeindewahlausschuss in Cuxhaven entscheiden. Angesichts der noch laufenden Ermittlungen sei gar nichts anderes übrig geblieben als die Genehmigung, erklärt die Stadt; schon weil Fristen zur Vorbereitung der Wahl und für den Stimmzetteldruck eingehalten werden mussten.
An diesem Tag, dem 4. August, sei Kappelt eben noch als Bewohner der Stadt im Melderegister eingetragen gewesen. Die Zulassung sei rechtmäßig erfolgt.
Amtlich abgemeldet
Als die Stadt am 10. August - nach Abschluss der Ermittlungen - Dr. Olaf Kappelt tatsächlich rückwirkend zum 10. November 2020 von Amts wegen abmeldete, war es für eine Streichung vom Wahlvorschlag schon zu spät.
Verwaltungsgericht Stade weist Antrag zurück
Kappelt wollte per Anwalt eine Einstweilige Verfügung gegen die Streichung aus dem Melderegister vor dem Verwaltungsgericht Stade erreichen. Das hat den Antrag als unzulässig zurückgewiesen. Über eine Beschwerde Kappelts hierüber muss das Niedersächsische Verwaltungsgericht noch entscheiden. Wohl nicht in einer öffentlichen Verhandlung, sondern per Beschluss, vermutet Kappelts Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel (Hamburg).
Wahleinspruch haben Grunert und der AfD-Kreisvorstand auch wegen eines Vorfalls eingelegt, der sich in einem Briefwahlbezirk der Stadt Cuxhaven bei der Auszählung der Stimmen für den Kreistag ereignet haben soll.
Würdig beklagt Auszähl-Fehler
So berichtet Peter Würdig, AfD-Mitglied und ausgeschiedener Kreistagsabgeordneter, in einem Internetportal über einen Auszähl-Fehler zu Ungunsten der AfD, der ihm als Wahlhelfer im Rathaus aufgefallen sei. Nach seinem Intervenieren seien die Stimmen nachgezählt und korrigiert worden.
"Fehler durch Irrtum oder doch Absicht?", fragt Würdig in seinem Beitrag, den er mit dem Satz beginnt: "Allgemein ist die Meinung, die meisten Fälschungen finden bei der Briefwahl statt...". Deshalb habe er sich als Beisitzer für die Auszählung beworben.
Grunert und der Kreisvorstand haben aufgrund dieses Berichts eine Nachzählung der Stimmen für die AfD gefordert. Nach Auffassung der Stadt allerdings an der falschen Stelle: Sie hat die Beschwerdeführer an die Kreiswahlleitung verwiesen. Bei der ist aber nach Angaben einer LandkreisSprecherin bislang kein Einspruch eingegangen.