Ostesperrwerk

Wartungsarbeiten ab Montag

16.09.2017

NEUHAUS. Die Brücke über das Oste-Sperrwerk ist vom 18. bis 21. September für Fußgänger und den Straßenverkehr gesperrt, da dringende Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an der Luftsprudelanlage durchgeführt werden. (red)

Durch den Einsatz von Tauchern bei diesen Arbeiten ist das Oste-Sperrwerk außerdem auch für die Schifffahrt zu folgenden Zeiten nicht passierbar: Montag, 18. September von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr, Dienstag, 19. September, bis Donnerstag, 29. September jeweils von 7.30 Uhr bis 17 Uhr.

„Durch die Luftsprudelanlage wird über Kompressoren Luft in das Wasser im Bereich der Segment- und Stemmtore eingetragen, sodass die Bildung von kompaktem Eis und von Eisanhaftungen verhindert wird. Der Bereich der Segment- und Stemmtore bleibt damit eisfrei und die Tore können jederzeit geschlossen beziehungsweise wieder geöffnet werden“, erläutert Thomas Richter, Sachbereichsleiter für Verkehrswesen und Liegenschaften beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Cuxhaven.

Mit den anstehenden Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten vor der ersten Eisbildung auf der Oste wird der betriebssichere Zustand des Oste-Sperrwerks zum Hochwasserschutz für die kommende Winterperiode sichergestellt. Um die Einschränkungen für den Straßen- und Schiffsverkehr möglichst geringzuhalten, werden diese Arbeiten außerhalb der touristischen Saison durchgeführt.

Das Oste-Sperrwerk wurde 1968 fertiggestellt und bildet seitdem den Lückenschluss in der ersten Deichlinie im Bereich der Oste. Das Oste-Sperrwerk übernimmt damit eine herausgehobene Funktion im Hochwasserschutz und trägt maßgeblich zum Schutz der dahinerliegenden Regionen vor Überschwemmungen bei Sturmfluten bei.

Über das Oste-Sperrwerk führt eine Straßenbrücke, die im Durchfahrtsbereich der Schifffahrt als Klappbrücke ausgebildet ist und nach Bedarf geschlossen wird. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist für den Betrieb, den Erhalt sowie den Aus- und Neubau der Bundeswasserstraßen verantwortlich. Dazu zählt unter anderem auch die Unterhaltung von Anlagen wie Schleusen, Wehren, Brücken und Hebewerken.

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