Wildwechsel: Im Herbst höheres Risiko
KREIS CUXHAVEN. Zwei tote Wildschweine, Auto Totalschaden: Auch in unserer Region und nicht nur auf Waldstrecken ist zurzeit die Wahrscheinlichkeit hoch, dass plötzlich ein Wildschwein oder Reh auf die Fahrbahn läuft. Auch auf Bundesstraßen oder Autobahnen können Wildtiere enorme Unfälle verursachen.
Der 38-jährige Walter K. konnte gerade noch bremsen: Auf dem Weg zur Arbeit war in der herbstlichen Morgendämmerung plötzlich ein Reh auf der Bundesstraße aufgetaucht. Keine Seltenheit in dieser Jahreszeit: Jedes Jahr kommt es durch Wildunfälle zu Schäden in Millionenhöhe.
Im Herbst ist besondere Vorsicht geboten: An Waldrändern und Feldern sollten Autofahrer den Straßenrand rechts und links stets im Auge behalten, empfehlen die Verkehrsfachleute. So lassen sich im Fernlicht funkelnde Tieraugen häufig noch rechtzeitig erkennen.
Wird dann etwa ein Wildschwein gesichtet, sollten die Fahrer bremsen, hupen und sofort abblenden. Das Scheinwerferlicht verwirrt die Tiere, sie verlieren die Orientierung und laufen instinktiv auf die Lichtquelle zu. Zudem müssen die Fahrer mit Nachläufern rechnen, denn Wildschweine und Rehe sind nur selten allein unterwegs.
Bei einem Zusammenstoß muss die Unfallstelle mit Warnblinker sowie -dreieck abgesichert und unverzüglich der Polizei gemeldet werden. Für die Schadenregulierung durch die Kaskoversicherung braucht man von der Polizei, möglichst auch vom Jagdpächter oder Forstamt, eine entsprechende Bescheinigung.
Die Versicherer regeln sehr unterschiedlich, für welche Tierarten die "Wildschadenklausel" gilt: Grundsätzlich ist in der Teilkasko nur der Zusammenstoß mit "Haarwild" wie Reh, Hirsch oder Wildschwein versichert. Der Zusammenstoß mit einem großen Vogel oder einem Haustier ist nicht abgedeckt. Maßgeblich sind dabei die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Bei Wildunfällen wird zwischen dem Ausweichen und dem Zusammenstoß unterschieden: Die durch eine Kollision verursachten Schäden sind in der Teilkaskoversicherung versichert, die Folgen eines Ausweichmanövers hingegen nicht. Denn durch das Ausweichen passieren oft schlimmere Unfälle als durch einen Zusammenstoß mit dem Tier.
Bei Vollkasko ist grundsätzlich jeder Unfallschaden versichert - auf die Ursache oder die Tierart kommt es nicht an. Die Schäden Dritter, etwa entgegenkommender Autos, die in den Unfall verwickelt werden, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung.
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