Die Brücke über den Stinstedter Randkanal führt zum Windpark Odisheim, der unweit des Hadelner Kanals im Wilden Moor errichtet worden ist. Das Brückenbauwerk hat eine alte Brücke ersetzt, deren Traglast für die Komponenten der drei Anlagen nicht ausgereicht hätte. Foto: Schröder
Die Brücke über den Stinstedter Randkanal führt zum Windpark Odisheim, der unweit des Hadelner Kanals im Wilden Moor errichtet worden ist. Das Brückenbauwerk hat eine alte Brücke ersetzt, deren Traglast für die Komponenten der drei Anlagen nicht ausgereicht hätte. Foto: Schröder
Neuer Bauantrag

Windpark Odisheim: Alles auf Anfang?

von Ulrich Rohde | 13.04.2019

STINSTEDT/ODISHEIM. Der Investor des Windparks Odisheim hat einen neuen Bauantrag eingereicht. Damit will er Bauten wie Kranstellflächen unbefristet genehmigt bekommen, die bisher vorübergehend genehmigt waren. Im Rathaus der Börde Lamstedt ist man irritiert. 

Die drei Mühlen des Windparks Odisheim drehen sich zwar schon seit mehreren Monaten, das Gezerre um die Genehmigung der Anlagen ist allerdings nach wie vor nicht beendet. Jetzt hat die Betreiberfirma selbst dazu beigetragen, dass der konfliktbeladenen Geschichte ein weiteres Kapitel hinzugefügt werden kann.

Zur Verblüffung von Börde-Samtgemeindebürgermeister Holger Meyer flatterte kürzlich ein Schreiben der Cuxhavener Kreisverwaltung ins Lamstedter Rathaus. Darin wird die Kommune erneut zur Erteilung des Einvernehmens beteiligt, denn der Bauantrag für den Windpark wird noch einmal bearbeitet. Der Grund: Bislang waren die Stellflächen für Kräne und sogenannte Wegetrichter nur zeitlich begrenzt genehmigt. Sie hätten nach Fertigstellung der Anlagen wieder zurückgebaut oder verändert werden müssen. Die befristete Genehmigung möchten die Betreiber nun in eine unbefristete umwandeln.

Die Samtgemeinde Börde Lamstedt hatte der ursprünglichen Genehmigung des Bauantrags für den Windpark ihr Einvernehmen versagt, weil sie ihn für nicht rechtmäßig hielt. Der Windpark Odisheim mit seinen drei Mühlen mit jeweils 3,4 Megawatt installierter Leistung liegt zwar auf dem Gebiet der Gemeinde Odisheim am Hadelner Kanal, wurde jedoch über das Gebiet der Nachbargemeinde Stinstedt erschlossen. Der Landkreis Cuxhaven hatte das verweigerte Einvernehmen der Samtgemeinde in seiner Genehmigungsentscheidung vom 30. Dezember 2016 ersetzt.

Dagegen setzte sich Samtgemeindebürgermeister Meyer mit juristischen Mitteln zur Wehr. Aus Meyers Sicht war der Park illegal errichtet, ein Schwarzbau. Bei der Erschließung über Stinstedter Gebiet habe es etliche Verstöße gegeben. Letztlich wurde Meyer per Beschluss im Samtgemeinderat dazu verpflichtet, seine Widersprüche zurückzuziehen, eine Entscheidung, die die Kommunalaufsicht des Landkreises Anfang März bestätigt hat. Damit waren alle Rechtsmittel der Samtgemeinde ausgeschöpft.

Aus Sicht Meyers grenzt es an Ironie, dass nun ausgerechnet dieses Verfahren erneut eröffnet worden ist, weil von der Baugenehmigung abgewichen worden ist. Die Antragsunterlagen mit den geschaffenen Tatsachen liegen zur Genehmigung vor und müssen auch von der Samtgemeinde bewertet werden. "Die Bauausführung unterliegt jetzt der Überprüfung", sagt Andreas Eickmann, Bauamtsleiter beim Landkreis. Es werde "vermessen und gerade gezogen", was von der ursprünglichen Planung abweiche. Nun gehe es darum, zu legalisieren, was in Odisheim errichtet worden ist.

Was steckt dahinter?

Für Holger Meyer ein Unding: "Üblich ist es, sich vor der Genehmigung mit einem Bauantrag zu befassen und nicht hinterher. Warum wird ein Großinvestor anders behandelt als ein Landwirt, der einen Boxenlaufstall errichten möchte? Mit gängigem Verwaltungshandeln hat das Vorgehen des Landkreises aus meiner Sicht nichts zu tun. Man fragt sich, welche Motivation dahintersteckt." Andreas Eickmann widerspricht: "Abweichungen in der Ausführung solcher Projekte sind nicht unüblich." Allerdings hat er auch eine Erklärung dafür, warum der Investor die Wegetrichter und Kranstellflächen zunächst nur zur vorübergehenden Genehmigung eingereicht hat. "Das war eine rein wirtschaftliche Entscheidung. Der Betreiber wollte einem zu erwartenden langwierigen Rechtsstreit mit der Samtgemeinde aus dem Weg gehen. Für ihn war die Genehmigung entscheidend." Der Investor nahm demnach in Kauf, Bauten wieder demontieren zu müssen.

Inzwischen habe sich, so Eickmann, der Wind in der Börde gedreht. Das politische Umfeld sei günstiger, nachdem dem Verwaltungschef die juristischen Mittel aus der Hand genommen wurden. Daher habe der Investor entschieden, aus den Provisorien dauerhafte Einrichtungen zu machen. Die Kreisverwaltung habe indessen nicht die Motivlage zu bewerten, sondern nur im Verwaltungsverfahren darüber zu entscheiden, ob das Vorhaben rechtlich zulässig sei. Eickmann: "Wir haben nur den Anspruch des Antragstellers zu prüfen, mehr auch nicht."

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