
Zoll überprüft Gaststätten in Niedersachsen: 43 Fälle von Schwarzarbeit
OLDENBURG. Das Hauptzollamt Oldenburg kontrollierte am vergangenen Freitag bundesweit Gaststätten in Niedersachsen. Der Fokus der Prüfung lag unter anderem auf Schwarzarbeit.
Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls kontrollierten am vergangenen Freitag in einer bundesweite Schwerpunktprüfung das Gaststättengewerbe. 26 Zöllner des Hauptzollamts Oldenburg der Standorte Emden und Oldenburg waren hierfür im Einsatz.
Direkt am Arbeitsplatz kontrolliert
Im Fokus der (verdachtsunabhängigen) Prüfmaßnahmen standen dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern.
Insgesamt wurden 110 Arbeitnehmer direkt am Arbeitsplatz kontrolliert; weitere 60 Beschäftigte konnten durch Einsicht in die Geschäftsunterlagen der Arbeitgeber überprüft werden.
Einzelfälle werden näher untersucht
43 ermittelte Einzelfälle gaben dabei erste Hinweise auf Schwarzarbeit, die nun durch den Zoll näher untersucht werden. Darunter Verstöße gegen den Mindestlohn, sogenannte Beitragsvorenthaltung und illegale Beschäftigung von Ausländern.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung neben weiteren Branchen auch einen Schwerpunkt auf das Gaststättengewerbe, da es zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland zählt und dort regelmäßig Gesetzesverstöße festgestellt werden.