Zukunft von Duhner Wattrennen und Wingster Dobrock-Turnier ungewiss
KREIS CUXHAVEN. Trotz des Verbots von Großveranstaltungen gibt es für das Duhner Wattrennen und das Wingster Dobrock-Turnier noch keine definitive Absage.
Das Cuxland ist Pferdeland. Sport- ebenso wie Freizeitreiterei stehen hier allerdings gegenwärtig vor großen Herausforderungen. Das Vereinsleben liegt am Boden, kleinere ländliche Turniere sind schon abgesagt worden - und was wird aus dem Duhner Wattrennen oder dem Dobrock-Turnier in der Wingst? Die Macher sind noch in der Findungsphase ...
Am Freitag hat das Land Niedersachsen Großveranstaltungen ab 1000 Teilnehmern angesichts der Corona-Epidemie bis zum 31. August verboten. Die Verordnung des Krisenstabs der Landesregierung ist vorerst bis zum 6. Mai gültig. Ungewiss, ob das Duhner Wattrennen danach am 18. Juli überhaupt stattfinden kann. Jos van der Meer, Präsident des Vereins für Pferderennen auf dem Duhner Watt, mag sich trotz des Verbots für dieses Jahr noch nicht von der Traditionsveranstaltjung verabschieden: "Wir warten jetzt erst mal bis spätestens Mitte Mai ab und entscheiden dann, ob wir stattfinden oder verschieben können oder doch ganz absagen müssen." Eines stehe für ihn fest: "Ein Wattrennen ohne Zuschauer und Gäste wird nicht stattfinden - schließlich ist es ja auch ein gesellschaftliches Ereignis."
Dr. Martin Lübbeke, Vorsitzender des Unterelbeschen Renn-, Reit- und Fahrvereins, sieht gegenwärtig zwar das Dobrock-Turnier im August stark gefährdet. Kategorisch absagen mochte der Wingster es jedoch auch noch nicht. Besonnen werde man die jeweilige Lage beobachten - und dann spätestens im Mai eine Entscheidung fällen, ob das Dobrock-Turnier stattfinden kann oder nicht. "Schon schön" wäre es, wenn das Turnier abgehalten werden könne, aber wenn keine Besucher erlaubt seien, brauche man darüber nicht nachzudenken, meint Lübbeke. Alle Sponsorenverträge seien schließlich auf Öffentlichkeit ausgerichtet.
Zum Duhner Wattrennen wollte er keine Stellung nehmen. Aber er ließ durchblicken, dass er sich vor dem Hintergrund der hohen Besucherzahlen der zurückliegenden Jahre die Durchführung dieser Großveranstaltung in diesem Jahr nicht vorstellen könne.
Krise trifft alle Sportler
Im Unterelbeschen Renn-, Reit- und Fahrverein sind ungefähr 2400 Reiterinnen und Reiter aus 15 angeschlossenen Vereinen organisiert. Die Krise trifft alle Hobbysportler und Freizeitreiter - und die Vereinswelt insgesamt. Schließlich bleiben die laufenden Kosten zum Beispiel für Halleninstandsetzung bestehen und auch vereinseigene Schulpferde müssten weiterhin versorgt werden, ohne dass sie Geld einspielen könnten. Den Vereinen falle es schwer, über die Runden zu kommen. Sie finanzierten sich auch in der ländlichen Reiterei durch Eintrittsgelder oder den Verkauf von Kuchen und Torten.
Und wie sieht es sonst in der Reiterei und auf den Reitbetrieben aus? Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat einen entsprechenden Leitfaden veröffentlicht, der wesentliche Fragen klärt. Insgesamt gilt für Pferdehalter: Die Versorgung und Betreuung einschließlich der Bewegung der Pferde müssen nach den Vorgaben des Tierschutzgesetzes weiterhin sichergestellt sein. Berücksichtigt werden müssen allerdings in den Ställen zwingend die Belange des Infektionsschutzes, dazu gehört insbesondere die Einhaltung eines Mindestabstands von Mensch zu Mensch von mindestens anderthalb Metern.
Martin Lübbeke: "Zu zweit oder auch zu dritt, wer in häuslicher Gemeinschaft lebt, darf jeder für sich sein Pferd bewegen. Das bedeutet aber nicht, dass acht Leute einen Ausritt im Wingster Wald oder Duhner Watt machen dürfen." Weiterhin trainieren dürften die Berufsreiter und Kadermitglieder.
Tiergerechte Versorgung
Um eine tiergerechte Versorgung und Bewegung von Pferden zu gewährleisten, ist es laut Ministerium notwendig, dass fachlich geeignete Personen die pferdehaltenden Betriebe betreten. Die Anzahl der erlaubten Personen richtet sich allerdings nach Betriebsgröße beziehungsweise nach der Anzahl der Pferde. Dies hat unter Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus zu geschehen.
Leitfaden:
Was muss ich bei der Versorgung meines Pferdes beachten? Darf ich mein Pferd weiterhin wie gewohnt bewegen? Die Corona-Krise stellt auch die Pferdebetriebe in Niedersachsen vor große Herausforderungen. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat nun einen Leitfaden veröffentlicht, der wesentliche Fragen klärt. Unter www.ml.niedersachsen.de kann das Dokument heruntergeladen werden.
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