Alkoholfahrt in Cuxhaven: Polizeikontrolle deckt Haftbefehl gegen Mietwagenfahrer auf
Ein 48-jähriger Autofahrer missachtet in Cuxhaven eine rote Ampel und wird von der Polizei kontrolliert. Dabei kommen gleich mehrere Verstöße ans Licht - darunter ein bestehendes Fahrverbot und ein offener Haftbefehl.
Weil er eine rote Ampel missachtet hatte, ist ein 48-jähriger Mietwagenfahrer am Sonnabend (24. Oktober 2026) in Cuxhaven von der Polizei kontrolliert worden. Dabei stellten die Beamten gleich mehrere Verstöße fest.
Nach Angaben der Polizei beobachtete eine Streifenwagenbesatzung gegen 9.30 Uhr, wie der Mann mit einem Mietwagen an der Grodener Chaussee über eine rote Ampel fuhr. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen den Cuxhavener ein aktuelles Fahrverbot bestand.
Zudem stand der 48-Jährige unter Alkoholeinfluss. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von mehr als 0,5 Promille. Darüber hinaus lag gegen den Mann ein offener Haftbefehl vor.
Wie Polizeisprecher Stephan Hertz auf Nachfrage von CNV-Medien erklärt, hatte der Mann eine zuvor verhängte Geldauflage nicht bezahlt. Deshalb sei ein Haftbefehl gegen ihn erlassen worden. Den zur Abwendung der Haft erforderlichen Betrag konnte der 48-Jährige jedoch noch vor Ort begleichen.
Auch dem Fahrzeughalter könnte ein Strafverfahren drohen
Nach Angaben des Polizeisprechers handelt es sich bei dem Mann um einen angestellten Mietwagenfahrer. Auch für den Halter des Fahrzeugs könnte der Vorfall strafrechtliche Konsequenzen haben. Laut Hertz kommt ein Strafverfahren gegen ihn in Betracht, wenn er zugelassen hat, dass der 48-Jährige trotz des bestehenden Fahrverbots mit dem Wagen unterwegs war.
Die Polizei untersagte dem Fahrer die Weiterfahrt. Gegen den 48-Jährigen wurden mehrere Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
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