Cuxhaven: Ganze Häuser in Altenwalde als Dauerwohnraum sichern
Der Cuxhavener Stadtteil Altenwalde hat seine touristischen Reize, schließlich gab es hier mal einen namhaften Verkehrsverein, die Natur und der Golfplatz sind nah und die Preise geringer als am Strand.Treibt das die Zahl der Ferienwohnungen hoch?
Kurz bevor am Montag (26. Februar) im Rathaus das neue Beherbergungskonzept diskutiert wird, beschäftigte sich der Ortsrat Altenwalde mit dieser Frage. Für Dietmar Rehfeldt (CDU) war die entscheidende Frage die touristische Nutzung ganzer Wohnhäuser. "Wir möchten diesen Wohnraum als Dauerwohnraum für junge Familien sichern", unterstrich er. Es dürfe nicht passieren, dass der Druck gegen illegale Ferienwohnungen in Strandnähe nun die Nachfrage in Richtung Altenwalde verschiebe.
Beabsichtigte Nutzungsänderung muss immer angezeigt werden
"Die Zulässigkeit von Ferienwohnungen ist sehr unterschiedlich", erläuterte Vincent Grieser aus der Abteilung Bauleitplanung und Stadtentwicklung. Angezeigt und genehmigt werden müsse eine beabsichtigte Nutzungsänderung immer - die Stadt entscheide darüber abhängig von den jeweils geltenden Regeln. Im Altenwalder Ortskern beispielsweise wechselten sich Bereiche mit und ohne Bebauungsplan ab. Auf den Grundstücken ohne B-Plan gelte die Innenbereichssatzung.
Bestehe ein Bebauungsplan, müsse beurteilt werden, ob die beabsichtigte Nutzungsänderung sich in die Umgebung einfüge oder nicht. Bei zulässiger Nutzung unterliege die Stadt einer Genehmigungspflicht.
Veränderungssperren gelten nur zeitlich beschränkt
Robert Babacé (Die Grünen) fragte, ob die Politik neue Ferienwohnungen durch Veränderungssperren verhindern könne. Doch das Zeitfenster dafür ist eng: Veränderungssperren könnten nur während der Aufstellung eines Bebauungsplans erlassen werden, so die Antwort. "Mit der Gültigkeit des B-Plans erlischt die Veränderungssperre." Klauseln gegen Ferienwohnungen müssten im Bebauungsplan verankert werden.
"Wo kein Kläger, da kein Richter"
Wird eine vermutete illegale Ferienwohnung beim Bauordnungsamt der Stadt angezeigt, prüft die Behörde, ob dafür eine Genehmigung vorliegt. "Wenn nicht, würde der Betreiber aufgefordert, die Genehmigung nachträglich zu beantragen", so Vincent Grieser. Dass die Stadt Cuxhaven so bald anlasslos die Altenwalder Wohngebiete abklappert, ist eher unwahrscheinlich: "Wo kein Kläger, da kein Richter", so Ortsbürgermeister Ingo Grahmann.
Genau der Klärung dieser Fragen solle das jetzt entwickelte Beherbergungskonzept dienen, erklärte Ronny Budach, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Bauen und Stadtentwicklung. Es ersetze keine Bebauungspläne, solle aber einen Leitfaden für den rechtssicheren Umgang mit Ferienwohnungen darstellen.
Ferienwohnung im eigenen Wohnhaus bleibt unkritisch
Als verträglich werde in der Regel das Vermieten einzelner Ferienwohnungen im eigenen, selbst genutzten Wohnhaus eingestuft: "Wer selbst dort wohnt, wird ja wohl ein Interesse daran haben, dass sich die Gäste ordentlich verhalten." Wer schon seit Jahren freie Zimmer oder Ferienwohnungen in Altenwalde anbiete, könne davon ausgehen, dass sich daran nichts verändere.
Altenwalde nimmt im Tourismus eine untergeordnete Rolle ein
Dem Stadtteil Altenwalde inklusive Oxstedt bescheinigt der Entwurf eine untergeordnete Funktion für den klassischen Urlaubstourismus in Cuxhaven. Die kleinteilige Beherbergung, vorwiegend in Ferienwohnungen, stelle bislang keine Beeinträchtigung für die dortigen Wohn- und Arbeitsverhältnisse dar, ebenso wenig der Anteil an Einwohnern mit Nebenwohnsitz (fünf Prozent der Gesamteinwohnerzahl).
Um sich mit dem Plan zu beschäftigen, treffen sich die Ausschüsse für Wirtschaft, Häfen und Tourismus und für Stadtentwicklung, Mobilität, Bau und Demografie am Montag, 26. Februar, um 16 Uhr zu einer öffentlichen gemeinsamen Sitzung im Cuxhaven-Saal des Rathauses.