
Amtsgericht Cuxhaven: Dem Gerichtsvollzieher einen Geschäftsführer-Job verschwiegen
Wegen "falscher Versicherung an Eides Statt" musste sich ein 49-jähriger Ex-Unternehmer am Dienstag vor dem Amtsgericht Cuxhaven verantworten. Er soll gegenüber einem Gerichtsvollzieher falsche Angaben gemacht haben.
Eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe droht jedem, der eine "falsche Versicherung an Eides Statt" ablegt. Das kann eine Falschaussage vor Gericht sein oder auch eine falsche Angabe unter Eid gegenüber einer Behörde. Vor dem Amtsgericht Cuxhaven musste sich am Dienstag (21. Oktober 2025) ein 49-jähriger Mann verantworten, weil er einem Gerichtsvollzieher eine Geschäftsführer-Tätigkeit verschwiegen hat.
Der Cuxhavener ist kein unbeschriebenes Blatt und hat bereits mehrere Vorstrafen, unter anderem wegen Betrugs, im Bundeszentralregister stehen. Vor 20 Jahren geriet der einstige Abrissunternehmer in die Schlagzeilen, weil er in mehreren Fällen Subunternehmer beauftragt, aber dann nicht bezahlt haben soll.
Bei der Verhandlung am Dienstag ging es um einen Vorfall, der sich im Mai des vergangenen Jahres ereignet hat. Bei der Abfrage eines Obergerichtsvollziehers zu seinen Vermögensverhältnissen hatte der Angeklagte nicht seine Tätigkeit als Geschäftsführer einer Abbruch- und Rückbaufirma genannt. Das sei ihm "durchgerutscht", erklärte der Angeklagte vor Gericht. Er habe im Übrigen nie Bezüge erhalten und eigentlich führe seine Lebensgefährtin die Geschäfte.
Anwalt forderte die Einstellung des Verfahrens
Sein Anwalt forderte die Einstellung des Verfahrens. "Er hat das schlichtweg vergessen", legte sich der Verteidiger für seinen Mandanten ins Zeug. Außerdem habe der Gerichtsvollzieher die Abfrage "im Husarenritt" durchgeführt. Und: Niemand sei geschädigt worden.
Eine Einstellung des Verfahrens war mit der Staatsanwaltschaft und Richter Stefan Redlin angesichts des langen Vorstrafenregisters des Angeklagten mit 13 Einträgen allerdings nicht zu machen. Zudem habe der 49-Jährige die Tat während seiner Bewährungszeit begangen, so der Staatsanwalt. Aber er stimmte dem Rechtsanwalt insoweit zu, dass es keinen Geschädigten in dieser Sache gebe.
Der Staatsanwalt plädierte für eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 10 Euro. Richter Stefan Redlin folgte bei der Urteilsverkündung diesem Antrag. Bei der Bemessung der Strafe wurde zugunsten des Betroffenen berücksichtigt, dass von einer fahrlässigen Tat auszugehen sei.
Der Richter gab dem Angeklagten mit auf den Weg, sich als Geschäftsführer abzumelden und die entsprechende Homepage zu löschen. "Werden Sie nie wieder selbstständig", redete Redlin dem 49-Jährigen ins Gewissen. Am Donnerstag (23. Oktober 2025) war die Webseite des Abbruchunternehmens mit dem Namen des Angeklagten im Impressum als Geschäftsführer nach wie vor im Netz.