Betrieb auf Bohrinsel Mittelplate vor Cuxhaven geht nach neuer Entscheidung weiter
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am Freitag (6. März) entschieden, dass der geregelte und sichere Betrieb der Bohr- und Förderinsel Mittelplate während der Dauer des Beschwerdeverfahrens fortgeführt werden darf.
Wie berichtet, hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) 2024 Klage gegen das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) wegen der Hauptbetriebsplanzulassung für die Ölproduktion Mittelplate erhoben.
Der Betreiber Harbour Energy Deutschland begrüßt in einer Pressemitteilung die Entscheidung des OVG, den von ihm beantragten und durch die zuständige Zulassungsbehörde unterstützten Beschluss zum Weiterbetrieb zu erlassen. "Diese OVG-Entscheidung ist ein wichtiges Signal, nicht nur für Wirtschaft und Gesellschaft, sondern auch für tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Bürgerinnen und Bürger und das Land Schleswig-Holstein", so Unternehmenssprecher Derek Mösche. Das Vertrauen in die Rechts- und Planungssicherheit für eine umweltverträgliche und sichere Rohstoffversorgung in Deutschland werde durch diese Entscheidung gestärkt.
Die sichere Erdölproduktion aus der Lagerstätte Mittelplate, Deutschlands größtem Erdölfeld, leiste einen bedeutenden Beitrag zur Rohstoffversorgung Deutschlands und verringere die Importabhängigkeit des Landes, so Mösche. Als Ausgangspunkt einer umfassenden Wertschöpfungskette sei das Mittelplate-Öl ein zentraler Wirtschaftsfaktor in Cuxhaven und an der Westküste Schleswig-Holsteins und darüber hinaus. Rund zweitausend Arbeitsplätze sowie eine Vielzahl alltäglicher Produkte im ganzen Land hingen davon ab.