Der Gästebeitrag, der erst vor Jahresfrist angehoben wurde, soll mit Blick auf das kommende Tourismusjahr nicht erhöht werden. Foto: Koppe
Der Gästebeitrag, der erst vor Jahresfrist angehoben wurde, soll mit Blick auf das kommende Tourismusjahr nicht erhöht werden. Foto: Koppe
Tourismus

Kurkarte im Jahr 2024: Cuxhaven strebt Neuzuschnitt der Saisonzeiten an

von Kai Koppe | 03.12.2023

Gute Nachricht für Urlauber in Cuxhaven: Der Gästebeitrag soll sich im kommenden Tourismusjahr 2024 nicht ändern. Dafür dürfte sich aber etwas bei den Saisonzeiten tun.

Nachdem er im Vorjahr deutlich erhöht worden war, soll der Gästebeitrag im Nordseeheilbad Cuxhaven im kommenden Tourismusjahr 2024 keine neue Steigerung erfahren. Das geht aus einer Verwaltungsvorlage hervor, in welcher die Stadt empfiehlt, den derzeit geltenden Satz beizubehalten. Verändern sollen sich allerdings die Saisonzeiten.

Haupt- (Saison A) und Nebensaison (Saison B) haben (ähnlich wie die beiden Kurzonen, die es im Stadtgebiet gibt) Einfluss auf die Höhe des zu entrichtenden Gästebeitrags. Zuletzt gab es im Verlauf von zwölf Monaten nicht weniger als sechs unterschiedliche Perioden, die mit "A" beziehungsweise mit "B" gekennzeichnet waren. Die Anzahl dieser Zeitabschnitte betreffend empfiehlt die Stadtverwaltung, zu einer Verschlankung zu gelangen: Nicht mehr als zwei Haupt- und zwei Nebensaisonphasen soll es fortan geben, wobei sich Saison A grob gesagt über die Zeit der Weihnachtsferien und (was die ins Sommerhalbjahr fallende Hauptreisezeit angeht, über einen Abschnitt zwischen dem 1. April und dem 31. Oktober erstrecken soll.

Mehr Transparenz und einfacher zu rechnen

Die für das Tourismusgeschäft zuständige Tochtergesellschaft Nordseeheilbad Cuxhaven GmbH (NC) unterstützt solche Überlegungen - und hat dabei vor allem die Belange der Cuxhaven-Urlauber im Auge: Ein einfacheres Handling und mehr Transparenz verspreche sich NC-Geschäftsführer Olaf Raffel von solch einer Überarbeitung der Saisonzeiten: Das teilte seine Sprecherin am gestrigen Mittwoch mit und unterstrich dabei, dass Raffel die in der Verwaltungsvorlage definierten Zeiträume gutheiße.

Ein Nebeneffekt dieser modifizierten Saisonzeiten wäre freilich, dass das Osterwochende (im Vergleichszeitraum 2022 innerhalb der Saison A) zumindest im kommenden Jahr noch in Kategorie B fällt: Lediglich der Ostermontag 2024 würde bereits als Hauptsaison zählen. In absoluten Zahlen gerechnet sollen der NC dennoch keine Verluste entstehen - ganz im Gegenteil: Gemäß der Hochrechnungen für das kommende Tourismusjahr werden die Erlöse sogar zu einem Überschuss von rund 62.000 Euro führen.

Beitragshöhe: Level von 2023 soll gehalten werden

Von der Möglichkeit, diesen Effekt auf den Gästebeitrag umzulegen, möchte man in den Verwaltungsetagen allerdings Abstand nehmen. Würde man den Gästebeitrag um 10 Cent senken, entstünde nämlich bereits eine Unterdeckung. Um das zu vermeiden, sollen bei den Beitragssätzen das Niveau des laufenden Jahres gehalten werden. In diesem Fall würde sich der Gästebeitrag in Kurzone 1 in der Hauptsaison 2024 also erneut auf 3,80 Euro (je Übernachtung und ab 16 Jahren) belaufen. Der Tourismusausschuss gab dafür in der Vorwoche bereits grünes Licht. 

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