Ferienwohn-Entwicklung in Cuxhaven: In Duhnen geht nun doch mehr als gedacht
Der Rat der Stadt Cuxhaven will das lange umstrittene Beherbergungskonzept beschließen. Gegenüber dem Ursprungsentwurf haben die Verfasser ihre Linie in Teilen deutlich gelockert.
Nach vielen Diskussionen will sich der Rat der Stadt auf eine gemeinsame Linie zur Steuerung der Ferienwohnnutzung einigen. Das sogenannte Beherbergungskonzept war in den vergangenen zwei Jahren mehrfach überarbeitet worden. In der letzten Sitzung vor der politischen Sommerpause soll nun ein Papier beschlossen werden, das weiterhin zahlreiche Ausschlusskriterien beinhaltet, den Interessen der Tourismusbranche aber an anderer Stelle deutlich entgegenkommt.
"Keine veränderte Denke" lasse sich in der finalen Fassung ablesen: Im städtischen Bauausschuss, der sich als erstes von mehreren Gremien mit dem Beherbergungskonzept befasste, sprach Stadtbaurat Andreas Eickmann lieber von einer "Schärfung". Als solche lassen sich zum Beispiel einige Nachjustierungen beschreiben, die für den Stadtteil Döse getroffen wurden - dergestalt, dass im Bereich Nordfeldstraße weiterhin eine Konzentration von Ferienwohnungen vorgesehen ist oder dem Dauerwohnen in der Straße Vogelsand Priorität eingeräumt wird.

Realität im Duhner Süden stand dem Ursprungsentwurf entgegen
Die mit dem Beherbergungskonzept verbundene Debatte hatte sich vor allem am Kurteil Duhnen entzündet: Nachdem die Ursprungsversion des Papiers publik geworden war, hielten Kritiker der Verwaltung vor, dass südlich der Cuxhavener Straße "gar nichts mehr" an Ferienwohnungen zulässig sein solle - brisant, weil es in genau jenem Bereich einem breiten Bestand an Domizilen gibt, der über Jahre oder sogar Jahrzehnte hinweg gewachsen ist. "Da machen wir nicht mit", war seinerzeit aus Gastgeberkreisen zu hören gewesen; Rufe, denen man in der jetzt vorliegenden Endfassung des Beherbergungskonzepts Rechnung getragen hat. Die einstige Trennlinie ist verschwunden, große Teile der einst als Ausschlussbereich vorgesehenen Lagen - darunter Wehrbergsweg, Cuxhavener Straße und Duhner Allee - sind (zumindest laut Karten-Legende) nun als "Eignungsgebiet - Ferien- und Dauerwohnen uneingeschränkt" eingestuft.
Begründet wird das damit, dass eine Rückführung der Gebietsstruktur auf das Merkmal Dauerwohnen angesichts der bereits eingetretenen touristischen Prägung nur bedingt machbar sei; Ferienwohnungen seien in diesen Bereichen "grundsätzlich städtebaulich vertretbar". Lediglich südlich des Carl-Vinnen-Wegs und westlich des Sahlwegs wird eine restriktivere Linie zum Schutz der dort noch in klassischem Sinne vorhandenen Wohnstruktur aufrecht gehalten. Aus dem ursprünglichen "Ausschlussgebiet" Duhnen-Süd ist somit eine sich über weite Teile erstreckende Eignungszone geworden. Das ist die wohl deutlichste Kehrtwende im gesamten Konzept.

In Bezug auf andere Stadtteile fallen Änderungen weniger deutlich aus. In der Cuxhavener Innenstadt werden die Straßen Am Schleusenpriel, Kapitän-Alexander-Straße und Zollkaje zwar als Bereiche für "weitere standortverträgliche Beherbergungsnutzungen" eingestuft. Die Maßgabe, dass in der übrigen Kernstadt keine neuen Ferienwohnungen entstehen sollen, gilt allerdings weiterhin.
Konkrete Aussagen zur Grimmershörnbucht
Neu sind Aussagen zur Grimmershörnbucht. Ehemals nur im Nebensatz behandelt, taucht die Bucht nun als eigenständiger Teilbereich (Oberpunkt: Döse) in der jüngsten Konzeptfassung auf. Für sie sei "aufgrund ihrer besonderen identitätsstiftenden Funktion eine eigenständige Bewertung erforderlich", heißt es im Text, der im weiteren Verlauf einen städtebaulich verträglichen Mix aus Beherbergung und Dauerwohnen empfiehlt. Soll heißen, dass in "ausgewählten kleineren Teillagen" das Ferienvermietungsgeschäft weiterhin uneingeschränkt ermöglicht werden kann. An anderen Stellen im Buchtbereich soll Ferienwohnen nur möglich sein, solange es die Authentizität des Alltagslebens nicht stört.
Eine tatsächliche Neuregelung enthält die zu beschließende Fassung des Beherbergungskonzepts auch in jenem Part, in dem es um das Reiterdorf Holte-Spangen geht. Dort kennt man die Sondernutzung "Urlaub mit Pferd / auf dem Bauernhof". Beherbergungsnutzung, die damit zu tun hat, kann "ausnahmsweise und nach Prüfraster zugelassen werden".
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