"Vorfall hätte tödlich enden können": Gehweg in Cuxhavener Schillerstraße gesperrt
In der Schillerstraße in Cuxhaven kam es zu einem gefährlichen Vorfall, als herabfallende Fassadenteile zwei Passanten verletzten. Die Polizei ermittelt - und hat den Hauseigentümer kontaktiert.
In der Schillerstraße sind kürzlich zwei Menschen durch herabfallende Teile einer beschädigten Fassade verletzt worden. Die Polizei wurde über den Vorfall informiert. Die beiden Betroffenen waren zu diesem Zeitpunkt zu Fuß in der Straße unterwegs.
Nach Angaben einer Betroffenen war sie gemeinsam mit ihrem Bruder unterwegs, als beide von herabfallenden Fassadenbrocken getroffen wurden. Sie erlitten Verletzungen an Schultern und Armen. "Nur ein paar Zentimeter weiter und der Vorfall hätte tödlich enden können", schildert die Betroffene.
Die Schäden an der Fassade sind sichtbar. Nach Angaben der Geschädigten war der Hauseigentümer zunächst nicht zu ermitteln. Die hinzugezogene Polizei verständigte daraufhin die Feuerwehr. Die Straße wurde zum Schutz von Anwohnern und Passanten abgesperrt. Damit sollte verhindert werden, dass weitere Menschen durch möglicherweise herabfallende Teile gefährdet werden.
Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung
Nach Angaben der Polizei wurde der Eigentümer beziehungsweise Beschuldigte inzwischen informiert. Er wurde aufgefordert, entsprechende Sicherungsmaßnahmen an dem Gebäude durchzuführen. Die Polizei weist zugleich darauf hin, sich nicht in der Nähe abgesperrter Gebäudebereiche aufzuhalten, wenn erkennbar Schäden an einer Fassade vorhanden sind.
Der Vorfall hat auch strafrechtliche Konsequenzen. Die Polizei ermittelt derzeit wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen. Für die Überwachung und mögliche Auflagen rund um den baulichen Zustand des Gebäudes ist nach Angaben der Polizei das Bauamt der Stadt Cuxhaven zuständig.
Wenn von einem Gebäude eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit ausgeht (Einsturzgefahr oder herabfallende Fassadenteile), greift das Bauamt ein.
Das Amt kann Eigentümern bestimmte Auflagen erteilen, wie etwa Sanierungs- oder Modernisierungsanordnungen. Im Extremfall kann es ein Gebäude auch sperren oder den Abriss der Immobilie verfügen. Das Bauamt wird in der Regel erst aktiv, wenn Vorschriften verletzt werden oder eine konkrete Gefährdung vorliegt.
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