Cuxhavener Finanzamt warnt vor Betrugsversuchen mit gefälschten Steuerbescheiden
Dem Finanzamt Cuxhaven sind zwar noch keine Fälle der Betrugsmasche mit falschen Steuerbescheiden in seinem Zuständigkeitsbereich bekannt, aber es sei auch nicht unwahrscheinlich, dass auch hier Betrüger Versuche unternehmen.
Anlässlich der derzeitigen Berichterstattung über gefälschte Steuerbescheide möchte Cord Heinsohn, Leiter des Cuxhavener Finanzamtes, einiges ergänzen zu den schon berichteten Überprüfungsmöglichkeiten (Steuernummer, Steueridentifikationsnummer etc.). Der Experte hat noch weitere konkrete Tipps.
Wer der Gefahr eines finanziellen Schadens, verursacht durch eine aufgrund eines gefälschten Steuerbescheides irrig veranlassten Überweisung, auch zukünftig sicher entgehen möchte, dem empfiehlt Heinsohn, dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Durch ein Lastschriftmandat werden fällige Steuern automatisch vom Bankkonto eingezogen. Es wird dann keine gesonderte Zahlungsaufforderungen mehr in den Steuerbescheiden erfolgen. Stattdessen wird dort auf die Abbuchung hingewiesen. Die Teilnahme am Lastschriftverfahren sei völlig risikolos und jederzeit widerrufbar.
Ein weiterer Vorteil ist, dass man, natürlich nur sofern das Konto auch die notwendige Deckung aufweist, nicht in Zahlungsverzug geraten kann. Säumniszuschläge entstehen nicht.
Wer seine Steuererklärung über das Elster-Programm erstellt und abgibt, kann dort in die elektronische Bekanntgabe des Steuerbescheides einwilligen. Er erhält dann keinen Steuerbescheid in Papierform mehr zugeschickt. Stattdessen erhält der Bürger eine E-Mail mit der Nachricht, dass der Bescheid elektronisch über das Elster-Portal abgerufen werden kann (als PDF). Aufgrund des mit dem persönlichen Elster-Zertifikats geschützten Zugangs zum Elster-Portal kann man sicher sein, dass der dort abzurufende Steuerbescheid auch tatsächlich vom Finanzamt kommt, erklärt Heinsohn.
Zu beachten ist hier: Der Bescheid gilt am dritten Tag nach Absendung der Benachrichtigungs-E-Mail als bekannt gegeben (§ 122a Abgabenordnung) und zwar unabhängig davon, ob oder wann der Abruf tatsächlich durchgeführt wird. Ein positiver Nebeneffekt dieser elektronischen Bekanntgabe ist, dass es keinen Streit mehr über den Zeitpunkt der postalischen Bekanntgabe eines Steuerbescheides geben kann. Dies mag insbesondere für Wohnorte interessant sein, an denen die Postzustellung nicht zuverlässig ist.
Wer seinen Steuerbescheid nicht elektronisch erhalten möchte, kann alternativ die "Abholung von Bescheiddaten" wählen. Ist der Steuerbescheid erstellt, werden dann nur die diesem zugrunde gelegten Daten informatorisch in Form einer Steuerberechnung in Elster bereitgestellt. Dort lassen sich diese Daten dann kontrollieren. In Elster ist sogar eine Vergleichsberechnung zwischen den erklärten und den veranlagten Daten. Wenn man diese Daten in Elster erhält, muss man auch in den nächsten Tagen mit der postalischen Übermittlung des "echten" Steuerbescheides rechnen. Zusätzlich lassen sich die Angaben des Papierbescheides dann mit den in Elster bereitgestellten Daten vergleichen.
Bisher sind im Bereich des Finanzamtes Cuxhaven keine Fälle dieser Betrugsmasche bekannt geworden, so Heinwohn, aber: "Dennoch ist es nicht unwahrscheinlich, dass auch hier solche Versuche unternommen werden." (red)