Junger Raser aus Cuxhaven verurteilt: 23-Jähriger fuhr mit über 100 km/h in der Stadt
Hohe Geschwindigkeit und zum Glück keine Verletzten: Ein 23-jähriger Mann muss sich für seine riskante Fahrt im Februar 2025 in Cuxhaven verantworten. Die Polizei stellte den Mann vor seinem Haus. Jetzt wurde das Urteil gesprochen.
Im Amtsgericht Cuxhaven ist erneut ein Verfahren gegen einen 23-jährigen Autofahrer aufgerufen worden, der am 18. Februar 2025 in einen Konflikt mit der Polizei geraten war. Neben Richter Redlin, Staatsanwaltschaft und Verteidigung verfolgten im Gerichtssaal 205 zahlreiche Zuhörer sowie ein Filmteam, das einen Beitrag zum Thema "Gewalt gegen Einsatzkräfte" drehte, die Verhandlung.
Dem jungen Mann wurden zwei Straftaten vorgeworfen: rücksichtsloses Fahren mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit sowie die Bedrohung und Beleidigung eines Polizeibeamten. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft habe er sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen.
Wie die Staatsanwaltschaft ausführte, fiel der Fahrer am Dienstagvormittag gegen 10.50 Uhr Beamten der Polizeiinspektion Cuxhaven auf der Grodener Chaussee auf. Der Mercedes sei mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen. Als der Streifenwagen wendete, habe der Fahrer weiter beschleunigt und sei stadtauswärts geflüchtet. Dabei habe der 23-Jährige mehrere unbeteiligte Fahrzeuge "gefährlich" überholt und geschnitten - mit Geschwindigkeiten von deutlich über 100 Kilometern pro Stunde.
"Es war ein seelischer
Ausnahmezustand"
An seinem Wohnhaus in der Papenstraße konnte der Mann schließlich gestoppt werden. Bei der anschließenden Kontrolle zeigte er nach Angaben der Polizei kein Verständnis für das Vorgehen der Beamten. Ein 34-jähriger Polizist sei beleidigt und bedroht worden. "Ich weiß, wo ich dich finde, ich werde dich kaltmachen", soll der Angeklagte laut Anklage gesagt haben. Als sich mehrere Familienangehörige in die Kontrolle einmischten, wurden weitere Streifenwagen hinzugezogen, woraufhin sich die Situation beruhigte.
Infolge des Vorfalls leitete die Polizei mehrere Strafverfahren ein. Der Führerschein des Mannes wurde sofort eingezogen und eine Sperrfrist von neun Monaten verhängt. Zudem gab es später eine Geldstrafe wegen der Bedrohung. Gegen diese Entscheidung legte der Angeklagte Einspruch ein - weshalb es nun zur erneuten Verhandlung kam.
Vor Gericht schilderte der 23-Jährige seine Sicht der Dinge. "Ich habe mich am Tattag in einem seelischen Ausnahmezustand befunden, da wenige Tage zuvor mein Opa gestorben ist." Am 18. Februar soll dessen Beerdigung stattgefunden haben. Man sei spät dran gewesen, er habe sich beeilen müssen. Die Polizeibeamten habe er zunächst nicht bemerkt. Vor dem Haus habe er sofort eingeräumt, zu schnell gefahren zu sein, und den Grund genannt. Als er dafür kein Verständnis erhalten habe, sei er wütend geworden. Zudem bestritt er, mit 120 km/h unterwegs gewesen zu sein, und sprach von etwa 90 km/h. Das Warnblinklicht habe er eingeschaltet, um anderen Verkehrsteilnehmern den Grund für seine Eile zu signalisieren. "Es war alles viel zu viel für mich", sagte der Angeklagte und zeigte sich entschuldigungsbereit.
"Ich hatte zeitweise
ein mulmiges Gefühl"
Ein als Zeuge vernommener Polizeibeamter stellte den Ablauf jedoch anders dar. Wegen des starken Verkehrs habe der Streifenwagen auf bis zu 120 km/h beschleunigen müssen und dennoch zunächst nicht aufschließen können. Der Angeklagte habe bei dem Versuch der Kontrolle erklärt, er sei in Eile und habe keine Zeit. Als der Führerschein beschlagnahmt werden sollte, sei die Situation eskaliert. Zahlreiche Menschen seien aus dem Wohnhaus sowie von einer gegenüberliegenden Tankstelle hinzugekommen. "Ich fühlte mich zeitweise recht unsicher und hatte ein mulmiges Gefühl, deshalb wurde Verstärkung angefordert", sagte der Beamte. Der Einsatz sei letztlich jedoch ruhig beendet worden.
Auf Anraten des Gerichts zog der Angeklagte schließlich seinen Einspruch zurück. Damit bleibt es bei der ursprünglichen Entscheidung: Der Führerschein wird nach Ablauf der fast verstrichenen neun Monate Sperrfrist in Kürze zurückgegeben. Wegen der Bedrohung eines Polizeibeamten muss der 23-Jährige eine Geldstrafe zahlen.