
"Komisches Bauchgefühl" - dann böses Erwachen: Mietstreit in Cuxhaven eskaliert
Statt in der neuen Wohnung das Glück zu finden, gerät ein Paar in Cuxhaven in einen erbitterten Streit mit dem Vermieter. Mängel, Schimmel und unerfüllte Versprechen führen zu einem juristischen Nachspiel.
Ein neues Kapitel in ihrer beider Leben sollte beginnen: Gemeinsam mit ihrem Partner zog eine junge Frau 2024 in eine Wohnung im Cuxhavener Süden. Statt der erhofften Zweisamkeit begann schon bald ein monatelanger Streit mit dem Vermieter.
Schon bei der ersten Begehung habe sie ein "komisches Bauchgefühl" gehabt, erinnert sich Luisa K. (Name geändert). Zum fraglichen Zeitpunkt hatte das Paar bereits einen Mietvertrag unterschrieben; dem Wunsch, die Wohnung vorher sehen zu dürfen, sei aus unterschiedlichen Gründen nicht entsprochen worden. Dass sie die sprichwörtliche Katze im Sack erworben hatten, bewahrheitete sich aus Sicht der jungen Leute spätestens nach dem Einzug: Nicht genug damit, dass es in der Wohnung muffig roch: Konkrete Mängel - kein Warmwasser, lose Fußleisten, lockere Fensterbänke - seien zutage getreten. Schimmel, zunächst an einigen Stellen sichtbar, blühte den Beschreibungen zufolge in den kommenden zwei Monaten richtig auf - erst im Schlafzimmer, dann in der Küche und im Bad. "Ich hatte Kopfschmerzen und konnte mich nicht mehr richtig konzentrieren", berichtet Luisa K., die sich durch einen Hausmeister zu Unrecht beschuldigt sah: Es sei schlichtweg nicht wahr gewesen, dass sie nasse Wäsche in der Wohnung getrocknet und damit der Schimmelbildung Vorschub geleistet habe.

Vermieter kontert mit Hinweis auf Mietfreiheit
Stress gab es nach Darstellung des Paares bald auch mit dem Vermieter: Zunächst sehr entgegenkommend, soll er seinen Ton geändert haben, sobald die beiden Mieter darauf bestanden, eine mündlich zugesagte Aussetzung der Miete - in der Wohnung liefen inzwischen Trocknungsgeräte - schriftlich zu fixieren. Einen Nachweis über 100 Prozent Nachlass bei der Kaltmiete erhielt das Paar schließlich - verbunden mit einem Hinweis des Eigentümers, sich am besten "eine andere, ihren perfekten Vorstellungen entsprechende Wohnung" zu suchen.
Die CN/NEZ-Redaktion hat sich bemüht, den außerhalb Cuxhavens lebenden Mann zu erreichen. Anrufe, eine E-Mail sowie eine Sprachnachricht ließ der Genannte jedoch unbeantwortet, weswegen seine Sichtweise des Falls allein über den Schriftverkehr rekonstruiert werden kann. Darin lastet er seinen vormaligen Mietern an, dass sie nach und nach immer mehr haltlose Beanstandungen vorgebracht hätten. Er warf ihnen zudem eine nicht sachgerechte Nutzung des Mietobjekts vor. Vor allem unterstrich er in seinem Schreiben jedoch, dass das Paar die Vorzüge einer "mietfreien Wohnung" genieße - bezogen auf die Monate Dezember 2024 und Januar 2025.
Wurde ein Übergabetermin künstlich hinausgezögert?
Forderungen, die der Vermieter rückwirkend gegenüber K. und ihrem Partner erhob, haben tatsächlich nichts mit den genannten Monaten zu tun; sie erstrecken sich auf einen Zeitraum, in welchem das Paar die Räume nach eigener Aussage gar nicht mehr bewohnt hat. Kurz vor Weihnachten wollen K. und ihr Partner nämlich gekündigt haben - fristgerecht zum 31. Januar. Einen Termin für die Übergabe der Wohnung habe die Gegenseite immer wieder herausgezögert. Obwohl die beiden längst ausgezogen waren, soll ihnen aus diesem Grund noch der Monat Februar berechnet worden sein - mit 650 Euro Miete und 200 Euro Nebenkosten. Neben einer entsprechenden Zahlungsaufforderung erhielten die beiden jungen Leute Handwerkerrechnungen: 2500 Euro unter dem Strich, die das Paar nicht bereit war zu zahlen. Deshalb schlugen die beiden den Rechtsweg ein - auch, um die Mietkaution ausgezahlt zu bekommen, zuzüglich einer Entschädigung für durch Schimmelbefall unbrauchbar gewordene Möbel.
Ganz gleich, wie der Streit ausgeht - für Luisa K. ist die Entwicklung in jedem Fall eine Riesen-Enttäuschung. Der Traum vom Heim zu zweit ist geplatzt; nachdem das Paar vorübergehend bei K.s Mutter untergekommen war, suchten beide nach einer möglichst pragmatischen Lösung. Die sieht so aus, dass die junge Frau gegenwärtig allein wohnt - in einer anderen Wohnung.