Brot, Fleisch, Salat: Für viele kann es kein besseres Fast Food geben als einen Döner. Den Namen darf er aber nur unter bestimmten Bedingungen tragen. Foto: Jörg Carstensen/dpa
Brot, Fleisch, Salat: Für viele kann es kein besseres Fast Food geben als einen Döner. Den Namen darf er aber nur unter bestimmten Bedingungen tragen. Foto: Jörg Carstensen/dpa
Das steckt dahinter

Kreis Cuxhaven: Warum viele Döner-Läden plötzlich Hackdrehspieß statt Döner anbieten

von Maren Reese-Winne | 04.03.2023

Hunger auf Fleisch, knackigen Salat und Soße im knusprigen Fladenbrot: Da möchte man direkt den nächsten Döner-Laden im Kreis Cuxhaven ansteuern. Unter Umständen gibt es dort dann allerdings gar keinen Döner mehr, sondern allenfalls Hackdrehspieß.

Muss nun die Döner-Geschichte in Deutschland neu geschrieben werden? Gewissermaßen ja. Denn plötzlich steht auf zahlreichen Speisekarten im Kreis Cuxhaven Hackdrehspieß statt Döner Kebab. Was sich auf dem Spieß dreht, entscheidet, wie der Snack genannt werden darf. Steigt der Hackfleischanteil auf mehr als 60 Prozent - zack, ist es kein Döner mehr. Und dieser Unterschied muss sich nach Vorgaben der Lebensmittelkontrolle auch auf der Karte niederschlagen - mit alternativen Bezeichnungen wie "Hackdrehspießteller" oder "türkische Pizza mit Hackdrehspieß".

Was dahinter steckt, ob ein Hähnchen-Döner noch Döner genannt werden darf und ob die vegetarische Variante jetzt "Hackdrehspieß ohne Hackdrehspieß" heißt, weiß Carsten Garbrecht, Lebensmittelkontrolleur im Veterinäramt des Landkreises Cuxhaven. Der hat sich in jüngster Zeit daran gemacht, in den Döner-Imbissen, die wie alle Restaurants regelmäßig durch die Behörde kontrolliert werden, die Vorgaben der Leitsätze für deutsches Fleisch und Fleischerzeugnisse umzusetzen. Da steht für Döner Kebab (Döner = sich drehend, "Kebab = Bratfleisch, Bratspieß) ganz klar: Mindestens 40 Prozent reines Fleisch in Scheiben muss der Spieß enthalten, der Hackfleischanteil darf maximal 60 Prozent betragen. Liegt er höher, handelt es sich um einen Hackfleischspieß. 

"Es ist das gute Recht der Verbraucher"

Das zu erfahren und eine ordnungsgemäße Deklaration vorzufinden, sei das gute Recht der Verbraucher, sagt Carsten Garbrecht. Der Landkreis habe im vergangenen Jahr alle entsprechenden Imbiss-Geschäfte angeschrieben und diese auf die Bedeutung der korrekten Kennzeichnung hingewiesen. Und das sind inklusive der Restaurants, die Döner Kebab anbieten, landkreisweit fast 50 Geschäfte, neun allein im Cuxhavener Stadtgebiet (Stand: 2022). Die Zahl variiert beständig: Die Fluktuation sei sehr hoch, so Garbrecht. Selten stehe ein Laden lange leer, und für manche neuen Betreiber sei die Branche Neuland.

Er fahre daher gut damit, bei den Betriebskontrollen erstmal auf Information zu setzen. Alle Betriebe würden regelmäßig im Abstand von höchstens 1,5 Jahren kontrolliert; bei Auffälligkeiten häufiger.  Beschwerden werde ohnehin sehr zeitnah nachgegangen. Unangemeldet, versteht sich. Jeder Besuch beginne damit, dass er sich mit seinem Dienstausweis zu erkennen gebe und die Personalien des Gegenübers abfrage, berichtet Garbrecht. Bei der Kontrolle  aller Betriebsräume schaue er sich dann die hygienischen Verhältnisse, die Ware und deren Deklaration an und vergleiche damit die Angaben auf Aushängen und Speisekarten. "Die Betreiber sind verpflichtet,  Vertriebswege offenzulegen, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten", erklärt er. Die Kontrolle sei übrigens für sie kostenpflichtig.

Speisekarte ändern oder teurere Ware einkaufen

Fallen Fehler in der Deklaration auf, informiert er über die Möglichkeiten, die jetzt offen stehen: neue Speisekarten drucken, falsche Angaben überkleben - oder sich entscheiden, höherwertigere Ware einzukaufen, damit der Name "Döner" mit Fug und Recht weiter auf der Karte stehen kann. Natürlich sei dies eine Sache des Preises, räumt er ein. Zufall sei es nicht, was eingekauft werde: Die Zusammensetzung sei auf den Etiketten deutlich vermerkt. Auf Widerstände stoße er selten, schließlich seien die Betreiber daran interessiert, ihre Geschäfte offen zu halten. Der Landkreis könne die Änderung der Speisekarte anordnen - wer das bewusst unterlasse, begehe eine gezielte Irreführung, das erfülle unter Umständen sogar einen Straftatbestand.

Varianten wie "nach Döner-Art" seien auch nicht erlaubt. Ein Hähnchen-Döner dürfe hingegen schon deshalb weiter "Döner" heißen, weil der Spieß ohnehin nur aus reinem Fleisch (meist von der Keule) ohne Hackanteile bestehen dürfe. Die vegetarische Variante habe im Grunde mit dem Döner überhaupt nichts zu tun, denn weder handle es sich um Fleisch noch drehe sich etwas, sagt Carsten Garbrecht schmunzelnd.     

Der Döner-Imbiss als Dorfgemeinschaftshaus

Beim Fast Food hat der Döner in Deutschland längs zusammen mit der Pizza (einsam auf Platz 1) und dem Burger der Currywurst den Rang abgelaufen. Warum auch nicht, sagen selbst Ernährungswissenschaftler, denen insbesondere der hohe Gemüseanteil gefällt. Dazu sind der Döner und seine Verwandten in der Stadt und auf dem Land fast flächendeckend verfügbar. Wo sich andere gastronomische Betriebe und der Einzelhandel längst verabschiedet haben, nimmt der Döner-Imbiss fast den Stellenwert eines Dorfgemeinschaftshauses ein. Vor allem, wenn er so etwas wie ein Fast-Food-Vollversorger ist und neben Spezialitäten im Fladenbrot noch die gesamte Vielfalt von Pizza bis Baguette oder Salat anbietet.

Sollte dabei aber "Feta" als Zutat auf der Karte stehen, ist das für Carsten Garbrecht ein weiterer Grund für einen zweiten Blick: Echter Feta wird nämlich seiner Erfahrung nach eher selten gereicht, sondern meist ein ähnlich aussehender Käse, der im Einkauf deutlich günstiger ist. "Feta" darf dann nicht auf der Karte stehen: Mit Formulierungen wie "Weißkäse" oder "Hirtenkäse" sind die Kontrolleure zufrieden. "Wir sehen uns nicht nur als Überwachungsbehörde, sondern auch als Dienstleister und bieten gerne auch Beratungsgespräche an", sagt der Experte.

Beileibe keine Schikane des Landkreises

Das LAVES (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) widmet dem Hackdrehspieß zwei große Beiträge.  Im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg werden regelmäßig Drehspieße untersucht. Ein Döner Kebab oder Döner bestehe aus dünnen Rind-/Kalbfleisch- und/oder Schaf-/Lammfleisch-Scheiben, die auf einen Drehspieß aufgesteckt werden, heißt es dort; Hackfleisch dürfte  verwendet werden, jedoch nur bis zu einem Anteil von 60 Prozent. Erlaubt seien außerdem Salz, Gewürze, Eier, Zwiebeln, Öl, Milch und Joghurt sowie wenige Zusatzstoffe.

Der Döner in seiner bei uns bekannten Form, vor allem mit Sauce, ist übrigens eine deutsche Spezialität - ein Soziologe bezeichnete ihn 2022 in der Frankfurter Rundschau gar als Bestandteil deutscher Identität.

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