KVG verweigert in Cuxhaven einem Rollstuhlfahrer die Mitnahme
Ein Urlauber in Cuxhaven stößt auf unerwartete Probleme: Sein Elektrorollstuhl wird von der KVG nicht befördert, obwohl keine Sicherheitsbedenken bestehen. Die Ursache: eine Fehleinschätzung des Fahrpersonals des Busunternehmens.
Matthias Klei aus Bielefeld ist als Urlauber Cuxhaven-Fan. Aufgrund einer Körperbehinderung ist er auf einen Elektrorollstuhl angewiesen. Regelmäßig reist er mit der Bahn nach Cuxhaven an und nutzt anschließend die Busse der KVG, um nach Duhnen zu gelangen.
Er beklagt, dass es für ihn immer ungewiss sei, ob er überhaupt mitgenommen wird. Besonders irritierend findet er folgendes Vorkommen. Die Busfahrerin habe die Mitnahme mit der Begründung verweigert, weil er einen speziellen Prüfaufkleber für die Bremsen seines Rollstuhls benötige. Einen derartigen Nachweis konnte er allerdings weder auf den Internetseiten der KVG noch bei anderen Verkehrsunternehmen finden. Obwohl er einen aktuellen Prüfaufkleber seiner heimatlichen Verkehrsgesellschaft vorzeigen konnte, sei er nicht befördert worden.
Dabei handele es sich stets um denselben Rollstuhl, mit dem er bereits mehrfach in den KVG-Bussen befördert wurde. Matthias Klei weiter: "Auch die technischen Daten sprechen gegen diese Begründungen. Die in den Bussen verbauten Rampen sind für deutlich höhere Gewichte ausgelegt, als mein Elektrorollstuhl und meine Person tatsächlich aufweisen. Mein Elektrorollstuhl ist kein E-Scooter/Senioren-Motorroller. Diese dürfen aus Sicherheitsgründen nicht in Bussen und Bahnen mitgenommen werden, da sie nicht standsicher sind und umstürzen können."
"Fehlt an Transparenz und Verlässlichkeit"
Er wandte sich direkt an die KVG, erhielt eine Entschuldigung sowie die Begründung, dass eine Mitnahme von Rollstühlen im Ermessen des Personals liege. Darin sieht der Rolli-Fahrer ein großes Problem: "Wenn Fahrgäste mit Behinderungen von unterschiedlichen Fahrern unterschiedliche Auskünfte erhalten, fehlt es an Transparenz und Verlässlichkeit." Der Urlauber, der regelmäßig öffentliche Verkehrsmittel in Deutschland und im Ausland nutzt, moniert, dass er nirgendwo sonst derart häufig Schwierigkeiten bei der Mitnahme erlebt wie in Cuxhaven.
Laura Sarah Rogge, Sachbearbeitung Marketing, Abteilung Marketing und Vertrieb bei der KVG, teilt auf Nachfrage von CNV-Medien mit: "Bei Klärung des Sachverhalts hat sich herausgestellt, dass die Nichtbeförderung des Fahrgastes in diesem Fall auf einer Fehleinschätzung des Fahrpersonals beruhte. Ein spezieller Prüfaufkleber für die Bremsen eines Elektrorollstuhls ist keine Voraussetzung für die Mitnahme in unseren Bussen und existiert in dieser Form nicht." Grundsätzlich sei das Fahrpersonal angewiesen, mobilitätseingeschränkte Fahrgäste zu befördern. "Nur wenn sicherheitsrelevante Gründe entgegenstehen - beispielsweise die zulässige Anzahl an Rollstühlen im Fahrzeug erreicht ist - kann eine Mitnahme im Einzelfall nicht möglich sein." Diese Vorgaben würden im Rahmen der Ausbildung sowie regelmäßiger Schulungen einheitlich vermittelt. Ob eine Beförderung im Einzelfall nicht möglich ist, entscheide das Fahrpersonal vor Ort anhand verbindlicher Vorgaben und Sicherheitskriterien.
KVG nimmt Vorfall als Anlass zu Besprechungen
Die KVG-Sprecherin teilte weiter mit: "Unser Betriebsleiter wird mit der betreffenden Fahrerin ein ausführliches Gespräch führen und die geltenden Vorgaben zur Beförderung mobilitätseingeschränkter Fahrgäste nochmals eingehend besprechen. Ziel ist es, solche Fehleinschätzungen künftig zu vermeiden und unseren Fahrgästen eine einheitliche und verlässliche Beförderungspraxis zu gewährleisten. Wir bedauern ausdrücklich, dass der Fahrgast diese Erfahrung machen musste. Unser Anspruch ist es, allen Fahrgästen eine möglichst barrierefreie, sichere und verlässliche Nutzung unseres Busverkehrs zu ermöglichen.

Urlauber hat einige Verbesserungsvorschläge
Der Urlauber Matthias Klei kritisiert die Mobilität von Behinderten in Cuxhaven und hat aber auch eigene konkrete Verbesserungsvorschläge, die er auf Nachfrage von CNV-Medien deutlich macht.
Würden Sie es als tragbare Lösung empfinden, wenn das Fahrpersonal zeitnah für eine Ersatzbeförderung sorgen würde - zum Beispiel durch ein benachrichtigtes Anrufsammeltaxi, wenn es Sie aus Platzmangel nicht transportieren können?
Das Ziel muss es natürlich sein, dass Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer - genau wie jeder andere - zu jeder Zeit einfach in den Bus einsteigen können. Denn das ist Teilhabe. Im Ausnahmefall oder wenn es im Vorfeld klar kommuniziert wurde, ist ein Taxi oder ein Anrufsammeltaxi aber aus meiner Sicht eine tragbare Alternative. Voraussetzung ist natürlich, dass keine weiteren Kosten entstehen und die eventuelle Wartezeit in einem angemessenen Rahmen bleibt.
Sie kritisieren bei der KVG mangelnde Transparenz. Wie könnte das Transportunternehmen denn in Ihren Augen diesbezüglich Verbesserungen schaffen, damit es eine verbindliche Barrierefreiheit gibt?
Der Internetauftritt sowie alle Informationsmaterialien des Verkehrsunternehmens müssen verbindliche Informationen zum Thema Barrierefreiheit enthalten. Besonders Einschränkungen - sollte es sie geben - müssen besonders sichtbar gemacht werden. Busfahrerinnen und Busfahrer müssen wesentlich besser im Umgang mit Rollstuhlfahrern und Rollstuhlfahrerinnen geschult werden. In Deutschland fahren schwerbehinderte Menschen, blinde Menschen und einige weitere Bevölkerungsgruppen kostenfrei im öffentlichen Nahverkehr. Das beinhaltet auch, dass die Nahverkehrsunternehmen in der Lage und willens sind, diese Personen zu befördern. Diesen Eindruck habe ich bei der KVG zu keinem Zeitpunkt gehabt. Im Übrigen veröffentlicht die Stadt Cuxhaven einen Flyer zum Thema Urlaub und Barrierefreiheit in Cuxhaven. Darin finden sich unter anderem die rollstuhlgerechten Strandkörbe. Informationen zum Thema Barrierefreiheit im Nahverkehr sucht man vergebens.
Seit wann besuchen Sie Cuxhaven und wo gibt es aus Ihrer Sicht noch Verbesserungspotenzial in Sachen Barrierefreiheit?
Ich besuche Cuxhaven seit inzwischen über 30 Jahren mehr oder weniger einmal im Jahr. Am Besten gefällt mir die Fußgängerstrecke am Strand entlang. Da kann auch ich fast 20 Kilometer fast am Wasser entlangfahren. Ich habe auch schon sehr schöne, moderne, rollstuhlgerechte Ferienwohnungen in Duhnen und Döse gehabt. Insgesamt könnte es aber mehr davon geben. Behindertengerechte Einrichtungen wie Fahrstühle, breite Flure und rollstuhlgerechte Badezimmer kommen nicht nur Menschen wie mir zugute, sondern haben auch positive Aspekte für ältere Menschen, Familien mit Kindern und Menschen mit temporären Einschränkungen.
Ein Problem, das immer wieder auftaucht ist die Anzahl der Schlafzimmer und Betten. Viele behinderte Menschen aus meinem Umfeld reisen mit Assistenz. Oft ist für diese Assistenzen in den Wohnungen kein Platz, weil es eben nur ein Schlafzimmer bzw. nur ein Doppelbett gibt. In Hotelzimmern ist die Situation häufig noch schlechter. Zustellbetten oder gar fest eingebaute Betten für Assistenzen sind eine Seltenheit. Häufig müssen Assistenzen so in separaten Hotelzimmern untergebracht werden - auch wenn auch nachts eine Versorgung notwendig ist.
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