KVG verweigert Rollstuhlfahrer in Cuxhaven die Mitnahme: "Fehlt an Verlässlichkeit"
Ein Urlauber in Cuxhaven stößt auf unerwartete Probleme: Sein Elektrorollstuhl wird von der KVG nicht befördert, obwohl keine Sicherheitsbedenken bestehen. Das Unternehmen äußert sich zum Fall.
Matthias Klei aus Bielefeld ist als Urlauber Cuxhaven-Fan. Aufgrund einer Körperbehinderung ist er auf einen Elektrorollstuhl angewiesen. Regelmäßig reist er mit der Bahn nach Cuxhaven an und nutzt anschließend die Busse der KVG, um nach Duhnen zu gelangen.
Er beklagt, dass es für ihn immer ungewiss sei, ob er überhaupt mitgenommen wird. Besonders irritierend findet er folgendes Vorkommen. Die Busfahrerin habe die Mitnahme mit der Begründung verweigert, dass er einen speziellen Prüfaufkleber für die Bremsen seines Rollstuhls benötige. Einen derartigen Nachweis konnte er allerdings weder auf den Internetseiten der KVG noch bei anderen Verkehrsunternehmen finden. Obwohl er einen aktuellen Prüfaufkleber seiner heimatlichen Verkehrsgesellschaft vorzeigen konnte, sei er nicht befördert worden.

Dabei handele es sich stets um denselben Rollstuhl, mit dem er bereits mehrfach in den KVG-Bussen befördert wurde. Matthias Klei gegenüber CNV-Medien weiter: "Auch die technischen Daten sprechen gegen diese Begründungen. Die in den Bussen verbauten Rampen sind für deutlich höhere Gewichte ausgelegt, als mein Elektrorollstuhl und meine Person tatsächlich aufweisen. Mein Elektrorollstuhl ist kein E-Scooter/Senioren-Motorroller. Diese dürfen aus Sicherheitsgründen nicht in Bussen und Bahnen mitgenommen werden, da sie nicht standsicher sind und umstürzen können."
"Fehlt an Transparenz und Verlässlichkeit"
Er wandte sich direkt an die KVG, erhielt eine Entschuldigung sowie die Begründung, dass eine Mitnahme von Rollstühlen im Ermessen des Personals liege. Darin sieht der Rolli-Fahrer ein großes Problem: "Wenn Fahrgäste mit Behinderungen von unterschiedlichen Fahrern unterschiedliche Auskünfte erhalten, fehlt es an Transparenz und Verlässlichkeit." Der Urlauber, der regelmäßig öffentliche Verkehrsmittel in Deutschland und im Ausland nutzt, moniert, dass er nirgendwo sonst derart häufig Schwierigkeiten bei der Mitnahme erlebt wie in Cuxhaven.

Laura Sarah Rogge, Sachbearbeitung Marketing, Abteilung Marketing und Vertrieb bei der KVG, teilt auf CN/NEZ-Nachfrage mit: "Bei Klärung des Sachverhalts hat sich herausgestellt, dass die Nichtbeförderung des Fahrgastes in diesem Fall auf einer Fehleinschätzung des Fahrpersonals beruhte. Ein spezieller Prüfaufkleber für die Bremsen eines Elektrorollstuhls ist keine Voraussetzung für die Mitnahme in unseren Bussen und existiert in dieser Form nicht." Grundsätzlich sei das Fahrpersonal angewiesen, mobilitätseingeschränkte Fahrgäste zu befördern. "Nur wenn sicherheitsrelevante Gründe entgegenstehen - beispielsweise die zulässige Anzahl an Rollstühlen im Fahrzeug erreicht ist - kann eine Mitnahme im Einzelfall nicht möglich sein." Diese Vorgaben würden im Rahmen der Ausbildung sowie regelmäßiger Schulungen einheitlich vermittelt. Ob eine Beförderung im Einzelfall nicht möglich ist, entscheide das Fahrpersonal vor Ort anhand verbindlicher Vorgaben und Sicherheitskriterien.
KVG nimmt Vorfall als Anlass zu Besprechungen
Die KVG-Sprecherin teilte weiter mit: "Unser Betriebsleiter wird mit der betreffenden Fahrerin ein ausführliches Gespräch führen und die geltenden Vorgaben zur Beförderung mobilitätseingeschränkter Fahrgäste nochmals eingehend besprechen. Ziel ist es, solche Fehleinschätzungen künftig zu vermeiden und unseren Fahrgästen eine einheitliche und verlässliche Beförderungspraxis zu gewährleisten. Wir bedauern ausdrücklich, dass der Fahrgast diese Erfahrung machen musste. Unser Anspruch ist es, allen Fahrgästen eine möglichst barrierefreie, sichere und verlässliche Nutzung unseres Busverkehrs zu ermöglichen."
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