
Nach Messer-Attacke vor Cuxhavener Disco: Erste Zeugen sagen aus
Zwei Brüder aus Bremerhaven müssen sich vor dem Stader Landgericht unter anderem wegen versuchten Totschlags verantworten. Im Oktober 2022 sollen sie zwei Bremerhavener lebensgefahrlich mit dem Messer auf einem Disco-Parkplatz verletzt haben.
Mitte Oktober vergangenen Jahres. Es sollte ein launiger Abend in der Cuxhavener Diskothek "Janssens Tanzpalast" für zwei junge Männer aus Bremerhaven werden. Doch geendet ist er für sie im Krankenhaus - mit lebensgefährlichen Verletzungen. Sie wurden Opfer einer Messer-Attacke, die sich auf dem Parkplatz der Disco zugetragen haben soll. Die beiden mutmaßlichen Täter, zwei Brüder aus Bremerhaven (22 und 23 Jahre alt), müssen sich deshalb vor der 3. Großen Strafkammer des Stader Landgerichts wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Messerstiche sorgen für lebensgefährliche Verletzungen
In den Morgenstunden des 16. Oktobers 2022 soll es laut Anklage in der Disco "Janssens Tanzpalast" zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen gekommen sein. Daraufhin wurden die Beteiligten durch das Sicherheitspersonal nach draußen begleitet. Die späteren Opfer, ebenfalls zwei Bremerhavener (19 und 20 Jahre alt) sollen dann zu ihrem Auto gegangen sein, um das Gelände zu verlassen. Doch ehe sie dazu kamen, soll es zu weiteren Schubsereien gekommen sein. Der 23-jährige Angeklagte (ältere Bruder) soll daraufhin aus seinem Auto ein Messer geholt haben und auf die zwei Opfer eingestochen haben, so die Anklage. Die Messerstiche trafen jeweils in den Oberkörper der Opfer und verursachten lebensbedrohliche Verletzungen. Die beiden mutmaßlichen Täter sollen dann - laut Zeugenaussagen und eines Videos vom Tatort - mit einem schwarzen Audi Q7 mit Bremerhavener Kennzeichen geflüchtet sein. Im Bereich des Autobahn-Kreisels in Cuxhaven konnte das Auto angehalten, die Insassen gestellt und vorläufig festgenommen werden.
Tatwaffe konnte bei erster Durchsuchung nicht gefunden werden
Die mögliche Tatwaffe, das Messer, konnte bei einer ersten Durchsuchung des Wagens allerdings nicht aufgefunden werden, berichtete am zweiten Verhandlungstag ein Polizist, der bei der Festnahme auf der Autobahn dabei gewesen war. "Ich habe gehört, dass das Messer einen Tag später doch noch im Auto gefunden wurde", so der Cuxhavener Polizist, der zudem von einem Gespräch erzählte, das auf der Fahrt zur Polizeiinspektion mit dem jüngeren Anklagten geführt worden sein soll. So soll der Angeklagte gesagt haben, dass er ein impulsiver Mensch sei, seinen (älteren) Bruder immer beschützen würde und auch jemanden abstechen würde, wenn es nötig sei. In der Disco habe es aber nur eine Rangelei gegeben, ein Messer sei anschließend nicht zum Einsatz gekommen. Mehr sollen weder er noch sein älterer Bruder zu dem Tathergang gesagt haben.
Zeuge will gehört haben, wie ein Angeklagter rief: "Den stechen wir ab."
Ein weiterer Zeuge, ebenfalls Polizist und Teil der speziellen Tatortaufnahme, führte in der Tatnacht eine Zeugenbefragung auf dem Disco-Parkplatz durch. Er berichtete, dass er mit einem Zeugen sprach, der die Auseinandersetzung gesehen haben soll. Zudem will der Zeuge gehört haben, dass einer der Angeklagten "Den stechen wir ab" gerufen haben soll. Ob es einer der Anklagten war, und wenn ja wer, muss mit weiteren Zeugen an den kommenden Prozesstagen aufgeklärt werden.