Am Montag ist es ruhig in der Lehfeldstraße. Nur eineinhalb Tage zuvor kam es hier in einer Wohnung zu einem Streit mit blutigem Ausgang. Foto: Keck
Am Montag ist es ruhig in der Lehfeldstraße. Nur eineinhalb Tage zuvor kam es hier in einer Wohnung zu einem Streit mit blutigem Ausgang. Foto: Keck
Verdächtige erneut festgenommen

Staatsanwaltschaft erklärt Wende: Cuxhavener müssen nach Messerangriff doch in U-Haft

von Lennart Keck | 27.11.2024

Die Messerattacke auf einen jungen Mann in Cuxhaven hat doch noch unmittelbare Folgen. Nach erneuten Ermittlungen sitzen zwei Tatverdächtige nun in Untersuchungshaft. Was führte zu dieser Wende? Die Staatsanwaltschaft klärt auf.

Nun also doch: Nach der Messerattacke auf einen jungen Mann sitzen zwei Tatverdächtige in Untersuchungshaft.

Vier Personen waren nach dem Angriff auf einen 22-Jährigen in einer Wohnung in der Lehfeldstraße vorläufig festgenommen worden. Am Sonnabendabend waren sie aber wieder auf freien Fuß gesetzt worden.

Die Ermittlungen in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Stade als "Herrin des Verfahrens" hätten ergeben, "dass es aus juristischer Sicht einen sogenannten Rücktritt vom Versuch gab und das Delikt damit als 'Gefährliche Körperverletzung' und nicht mehr als 'Versuchter Totschlag'" eingeordnet werde, hatte die Polizei am Abend mitgeteilt. Alle tatverdächtigen Personen seien daher angesichts "fehlender Haftgründe" entlassen worden.

Die Lehfeldstraße: Eine Wohnung ist Schauplatz einer blutigen Auseinandersetzung. Foto: Keck

Nun klickten die Handschellen erneut - zumindest bei zwei der vier Täter. "Nach weiteren Ermittlungen konnte eine neue juristische Bewertung vorgenommen werden", erklärt Stephan Hertz, Pressesprecher der Polizeiinspektion Cuxhaven. Daraufhin habe die Staatsanwaltschaft Stade zwei Untersuchungshaftbefehle gegen den 19-jährigen sowie den 21-jährigen Cuxhavener beantragt. Das Amtsgericht Cuxhaven erließ die beiden Haftbefehle. Sie wurden bei einem der mutmaßlichen Täter am Dienstagabend und beim anderen am Mittwochmorgen vollstreckt. Die beiden Festgenommenen seien in verschiedene Justizvollzugsanstalten gebracht worden.

Staatsanwaltschaft Stade äußert sich zu Haftbefehlen

Die schnelle Entwicklung der Ereignisse habe sowohl juristische als auch organisatorische Gründe, wie Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas auf Anfrage unseres Medienhauses erläutert. Breas erklärt die Neubewertung so: "Am Wochenende hatten wir noch kein vollständiges Bild der Lage. Bestimmte Zeugenaussagen lagen nur sporadisch oder nicht explizit vor." Anfang der Woche sei es schließlich gelungen, die "Mosaiksteine" zusammenzusetzen und so eine Neubewertung vorzunehmen. "Darin sahen wir dann doch die Voraussetzungen für einen Haftbefehl."

Die juristische Einschätzung eines "Rücktritts vom Versuch" sei sehr komplex, schildert Breas. Grundsätzlich handele es sich um einen Rücktritt, wenn ein Delikt noch im Versuchsstadium abgebrochen wird. "Wenn man dann freiwillig von der weiteren Tatausführung absieht, und zwar bevor der ‘Erfolg', in diesem Fall der Tod des Opfers, eintritt, dann haben wir einen sogenannten Rücktritt vom Versuch." Das bedeute aber nicht, dass das, was der Verdächtige getan haben soll, straffrei ist. "Es bedeutet nur, dass kein Tötungsdelikt mehr vorliegt, sondern 'nur noch' gefährliche Körperverletzung."

Messerattacke in Cuxhaven: Neue Zeugenaussagen

Die neuen Zeugenaussagen und erweiterten Ermittlungen führten jedoch dazu, dass der "Rücktritt vom Versuch" nun nicht mehr angenommen wird. "Natürlich muss man das immer neu bewerten, aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt kein Rücktritt vor”, stellt Breas klar. Derzeit werde das Delikt wieder als "Versuchter Totschlag” eingestuft.

Dass es während laufender Ermittlungsverfahren zu juristischen Neubewertungen kommt, ist laut Breas nichts Ungewöhnliches. "Im Laufe einer Gerichtsverhandlung haben wir das häufig. Dann klagt die Staatsanwaltschaft erst Mord an und am Ende ist es ‘nur' Körperverletzung mit Todesfolge. Mit einer anderen Strafandrohung und dann natürlich auch ganz anderen Voraussetzungen für etwaige Haftbefehle”, erklärt er die Dynamik dahinter. "Wenn heute neue Zeugen auftauchen, kann es morgen schon wieder anders sein.” Deshalb sei es wichtig, nicht nur kurze, spontane Äußerungen zu beachten, sondern sich vor allem die Zeit für fundierte Vernehmungen zu nehmen - auch wenn das mehrere Tage dauern kann.

Fragen zum Tatgeschehen, wie Personen ermittelt wurden oder zum Zustand des Opfers beantwortete der Oberstaatsanwalt nicht.

Mit einem Messer soll der 22-Jährige verletzt worden sein. Symbolfoto: Reichwein/dpa

Zu der körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen war es in der Nacht zu Sonnabend in einer Wohnung in der Lehfeldstraße gekommen. Die Polizei hatte am Sonnabendabend mitgeteilt: "Nach dem derzeitigen Stand geriet ein 22-jähriger Cuxhavener mit mehreren weiteren Personen in Streit. Im Zuge der Auseinandersetzung wurde er durch einen 19-jährigen Cuxhavener mit einem Messer schwer verletzt. Des Weiteren hatten weitere Personen auf ihn eingeschlagen. Das Opfer erlitt hierbei schwere, aber nicht lebensbedrohliche Verletzungen." Neben dem 19-Jährigen richten sich die Ermittlungen gegen drei junge Männer im Alter von 18, 20 und 21 Jahren.

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