Der Blick aus Richtung Feuerwache auf die Abendrothschule offenbart, dass die Erweiterungsmöglichkeiten der Innenstadtschule ziemlich gering sind. Daher gilt diesem Standort - wie einigen anderen - bei der Vorbereitung der Ganztagsbetreuung besondere Aufmerksamkeit. Foto: Reese-Winne
Der Blick aus Richtung Feuerwache auf die Abendrothschule offenbart, dass die Erweiterungsmöglichkeiten der Innenstadtschule ziemlich gering sind. Daher gilt diesem Standort - wie einigen anderen - bei der Vorbereitung der Ganztagsbetreuung besondere Aufmerksamkeit. Foto: Reese-Winne
Besonders eng an drei Schulen

Rechtsanspruch ab 2026: Cuxhavens Schulen müssen noch ganztagstauglich werden

von Maren Reese-Winne | 25.09.2023

Ein Riesenprogramm kommt auf die Stadt Cuxhaven zu, wenn alle elf  Grundschulen zum 1. August 2026 ganztagstauglich sein sollen. Ab dann haben alle Erstklässler einen Rechtsanspruch auf täglich acht Stunden Unterricht und Betreuung in der Schule.

Vorher muss in allen Stadt-Grundschulen Hand angelegt werden. Besonders groß ist der Handlungsbedarf in der Abendrothschule, der Gorch-Fock-Schule und der Süderwischschule, wo jeweils rund 500 Quadratmeter Fläche fehlen, in der Gorch-Fock-Schule noch um einiges mehr.

Auf Beschluss des Rates hatte die Verwaltung zur Beurteilung der Lage eine externe Beratungsfirma beauftragt. Aus der Begehung aller Schulen im Februar dieses Jahres durch die Firma Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch ist ein Gutachten hervorgegangen, das seit geraumer Zeit Stadtverwaltung und Politik beschäftigt und kürzlich wieder Thema im Ausschuss für Schule und Sport war.

Umsetzung auf einzelne Schulen zuschneiden

Unter anderem umfasst der Anforderungskatalog für das Raumprogramm Mindestgrößen für Allgemeine Unterrichtsräume, Angaben zu Anzahl und Größe von Räumen für Inklusion, Bibliotheken, Platzbedarf von Schulleitungen, Sekretariaten und Lehrerzimmern, Besprechungszimmern, Mensen (die verpflichtend vorgehalten werden müssen) und Ganztagsflächen. Auch das Personal für den Ganztag wird sich gemäß dieser Planung mit seinen Büros in den Schulgebäuden befinden.

Bei den Begehungen sollen Schul- und Hortleitungen eingebunden und spezielle lokale Aspekte bereits registriert worden sein. Es handle sich um einen Orientierungsrahmen als Grundlage für schulspezifische Lösungen, heißt es in einer Vorlage. Aktuell befinde sich die Überarbeitung des Programms in der Feinabstimmung, berichtete Dezernentin Petra Wüst in der September-Sitzung des Schulausschusses. Vor allem mit den drei besonders betroffenen Standorten seien Gespräche geführt worden, um die Anforderungen für die Übergangszeit abzustimmen.

Von großer Bedeutung sei auch die Frage, ob die künftigen Jahrgänge an der Abendrothschule zwei- oder dreizügig sowie in Gorch-Fock drei- oder vierzügig geführt werden. Noch im  September sollen Ergebnisse vorliegen. Bis dahin erhoffe sich die Stadt auch mehr Erkenntnisse über die Durchführungsrichtlinie des Landes, hieß es.

Bund und Land steigen finanziell mit ein

Der Rechtsanspruch (bis 2029 soll jedes Jahr ein Jahrgang hinzukommen) gilt bundesweit und ist 2021 im Ganztagsförderungsgesetz festgehalten worden. Die Betreuung soll demnach auch in den Ferien - bis auf maximal vier Wochen im Jahr - gewährleistet sein. Die Festlegung einer Schließzeit ist den Ländern überlassen. Die Teilnahme an der Betreuung ist - außer an gebundenen Ganztagsschulen - freiwillig.

Wo findet die Betreuung letztendlich statt?

Was die neue Situation für die Grundschulen und die Horte in der Stadt, vor allem deren Träger und Beschäftigte  bedeutet, bleibt bislang unklar: Findet alles in der Schule statt oder gibt es noch den Hort in der Kita? Rechtlich lässt der Bund beides zu. Ausschussmitglied Ulla Bergen (SPD) machte deutlich, dass vielen Eltern mit der Ganztagsschule allein nicht geholfen sei; da brauche es  auch weiterhin eine verlässliche Spätbetreuung. Sie hob aber hervor, dass der Ganztag Bildungsgerechtigkeit fördere und speziell Eltern helfe, die selbst keinen Hortplatz finanzieren könnten.

Ab Oktober soll eine Arbeitsgruppe zur Schulentwicklung in den Cuxhavener Grundschulen zusammentreten, um dann spätestens ab Januar 2024 in die heiße Phase einzusteigen und anhand der bisherigen Erkenntnisse die räumliche und technische Umgestaltung zu begleiten. Dabei ist in den gemeinsam mit dem Landkreis genutzten Schulgebäuden eine enge Kooperation erforderlich.  

Kleine und größere Baustellen

In der Abendrothschule wird der zusätzliche Platzbedarf mit 456 Quadratmetern (qm) angegeben, in der Gorch-Fock-Schule mit 656 qm und in der Süderwischschule mit 471 qm. Als eher gering, aber mit Bedarfen von 100 bis 170 qm ebenfalls vorhanden, wird der Handlungsbedarf in der Altenbrucher, Grodener, Franzenburger, der Manfred-Pelka-Schule (Duhnen) und der Ritzebütteler Schule gesehen. In Lüdingworth (zusätzlicher Bedarf 235 qm), Döse (153 qm) und Sahlenburg (269 qm) soll die tatsächliche Klassenzahl in den kommenden Jahren noch genauer betrachtet werden.

Umsonst wird es die Umbauten für die Stadt nicht geben, auch wenn der Bund 70 Prozent der Investitionskosten übernimmt. Die restlichen Kosten teilen Land und Kommunen unter sich zu gleichen Teilen auf. Die Personalkosten für die achtstündige Betreuung hingegen werden gemäß Ganztagsschulerlass durch das Land übernommen.

Material und Mobiliar sollen mithalten

In den Handlungsempfehlungen der Raumanalyse ist ausdrücklich der Hinweis der Schulleitungen erwähnt, dass die sächliche Ausstattung (Mobiliar und Materialien) mit der neuen Epoche mithalten muss. Sie solle für Unterricht, Förderung und Betreuung geeignet sein. Flexibles Mobiliar könne sogar helfen, räumliche Defizite bis zu einem gewissen Grad auszugleichen. Hervorgehoben wird auch, dass die äußeren Bedingungen für die Inklusion in vielen Schulgebäuden ziemlich verbesserungsbedürftig sind; insbesondere fehle es an kleinen Förder- und Differenzierungsräumen.

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Maren Reese-Winne

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Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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