Stadt Cuxhaven sendet Jubiläumsbrief an Senior - doch der ist bereits verstorben
In Cuxhaven erhitzt ein Patzer die Gemüter: Ein Jubiläumsschreiben sollte einen Bürger erreichen. Doch der war bereits vor Monaten verstorben. Die Stadt bezieht Stellung zum Fauxpas.
Der Fall schlägt Wellen in den sozialen Medien: Die Stadt Cuxhaven schrieb einen bereits vor zehn Monaten verstorbenen Senior an. Das berichtete Ines Schultz aus Altenwalde; der Brief war an ihren Vater adressiert. Der alte Herr sollte sich vor seinem bevorstehenden 90. Geburtstag entscheiden, auf welchem Weg er Urkunde und Präsent der Stadt zu diesem Altersjubiläum bekommen wollte.
Zur Auswahl für seine Antwort standen eine klassische Karte per Briefpost einerseits und ein QR-Code auf der Rückseite des Schreibens beziehungsweise der Besuch der Internetseite der Stadt andererseits. Die digitale Variante bezeichnete die Stadt in ihrem Schreiben als die schnellste.
Dass vom Rathaus aus ein Toter kontaktiert worden war, wurde in den sozialen Medien einhellig verurteilt. Dass im Zusammenhang mit den Altersjubiläen auch digitale Möglichkeiten aufgezeigt wurden, fanden hingegen einige Internetnutzer sehr sinnvoll - während sich andere daran störten und es als lebensfremd bewerteten.

Laut Digital-Index immer mehr Hochbetagte im Internet unterwegs
Inzwischen seien zahlreiche Hochbetagte im Internet aktiv, argumentieren die Befürworter. Ein Beleg: Nach dem D21-Digital-Index nutzten in der ältesten erfassten Generation (Geburtsjahrgang bis 1945, also etwa 78 Jahre und älter) im Jahr 2024 immerhin 42 Prozent das Internet. Die mobile Internetnutzung lag in dieser Altersgruppe bei 37 Prozent. Tendenz: steigend.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) findet die Vorgehensweise der Stadt grundsätzlich ebenfalls richtig. Zwar müsse ein Leben ohne Internet vor allem bei öffentlichen Dienstleistungen gleichberechtigt möglich sein, aber zugleich sollte jeder digital teilhaben können, der das möchte. Deshalb bringt die BAGSO aus ihrer Sicht mit ihrem Digital-Kompass-Projekt digitale Teilhabe voran und leistet einen nachhaltigen Beitrag zur Barrierefreiheit.
Häkchen an der falschen Stelle
Christian Somnitz, stellvertretender Referatsleiter aus dem Büro des Oberbürgermeisters Uwe Santjer, kündigt gegenüber der Nordsee-Zeitung an: Das Stadtoberhaupt werde sich schriftlich mit den Angehörigen des Verstorbenen in Verbindung setzen. Er wolle die "Hintergründe des Versehens erläutern und sich für den entstandenen Fehler entschuldigen". Somnitz fügt hinzu: "Ein solcher Fehler hätte nicht passieren dürfen, lässt sich jedoch bei menschlichem Handeln nie vollständig ausschließen."
Bei der Eingabe dieses konkreten Sterbefalls wurde Somnitz zufolge ein Häkchen im PC-Programm übersehen, das automatisiert den entsprechenden Vermerk im Melderegister auslöse. Das hätten verwaltungsinterne Recherchen ergeben.
Nach Angaben der Stadt Cuxhaven möchte sie Jubilarinnen und Jubilaren zum 90., 95., 100. sowie zu jedem weiteren Geburtstag und bei besonderen Ehejubiläen eine Freude bereiten. Dabei legt die Stadt nach eigener Aussage großen Wert auf die persönlichen Vorstellungen der Seniorinnen und Senioren. Aus diesem Grund würden die Geburtstagskinder vor ihrem Ehrentag kontaktiert. Mit der Frage, ob überhaupt und, wenn ja, in welcher Form und in welchem Umfang eine Ehrung gewünscht werde.
Portofreier Kommunikationsweg
Für die Rückmeldung sei der QR-Code eine der beiden Möglichkeiten und nicht die einzige, betont Christian Somnitz. Er ist überzeugt: "Damit eröffnet die Verwaltung einen portofreien, nachhaltigen, modernen und zukunftsfähigen Kommunikationsweg." Allerdings sei sich die Stadt bewusst, dass nicht alle Adressaten diese modernen technischen Varianten bevorzugen würden.
Dennoch: "Festzustellen ist, dass von beiden Möglichkeiten durchaus Gebrauch gemacht wird. Ungeachtet dessen kann selbstverständlich auch telefonisch Kontakt aufgenommen werden; das Anschreiben enthält die Telefon-Durchwahlnummer der zuständigen Sachbearbeiterin."
Für ihre Aktionen zu den Jubiläen greift die Stadt nach ihren Angaben auf die im Einwohnermelderegister vorhandenen Meldedaten zurück. Ausnahme: Die betroffenen Personen hätten einer Datenweitergabe für diesen Anlass ausdrücklich widersprochen.
Von Thomas Klaus
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