Der "Hafenkopf", um den es im aktuellen Fall geht, liegt nicht etwa an der Stirnseite (Dugekai) des Alten Fischereihafens, sondern zu beiden Seiten der im Bildhintergrund erkennbaren Hafenausfahrt. Foto: Koppe
Der "Hafenkopf", um den es im aktuellen Fall geht, liegt nicht etwa an der Stirnseite (Dugekai) des Alten Fischereihafens, sondern zu beiden Seiten der im Bildhintergrund erkennbaren Hafenausfahrt. Foto: Koppe
Konflikte um Hafenkopf

"Tor zur Welt" in Cuxhaven: Pläne für Landmarke im Alten Fischereihafen stocken

von Kai Koppe | 01.09.2025

Zu einem Bebauungsplanentwurf, der die Leitlinien für ein "Tor zur Welt" festlegen würde, meldeten Ausschussmitglieder weitergehenden  Beratungsbedarf an.

Der städtische Umweltausschuss hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit der Frage eines Bebauungsplans für den Bereich des sogenannten "Hafenkopfes" im Alten Fischereihafen befasst - und eine Entscheidung zunächst vertagt. Laut Stadtbaurat Andreas Eickmann hatte zuvor auch der Bauausschuss weiteren Beratungsbedarf angemeldet. Nach seinen Worten geht es im vorliegenden Fall um einen Plan ohne konkretes Projekt.

Hintergrund ist die Sanierung des Alten Fischereihafen, die seit geraumer Zeit auf Basis eines Masterplans verfolgt wird. Ein erster Teil, bei dem es um die Kaiflächen wie auch um eine Attraktivierung des durch die historischen Fischhallen geprägten Ensembles geht, befindet sich bekanntlich bereits in der Umsetzung. Mit dem "Hafenkopf" ist eine zwei Hektar große Fläche im Bereich der Hafeneinfahrt gemeint; dort könnte über einen geeigneten Bebauungsplan eine Sondergebietsfläche geschaffen werden, die Nutzungen wie Beherbergung, Gastronomie, Büros oder kleinteiligen Handel vorsieht. Wohnen im klassischen Sinne ist an dieser Stelle dagegen nicht zugelassen.

Maximalhöhe eines Bauwerks soll bei 60 Metern liegen

Eine bauliche Realisierung hatte der Investor seinerzeit unter dem Begriff "Tor zur Welt" propagiert. Dahinter verbarg sich die Idee, den Hafenausgang mit einer Brückenstruktur zu überbauen und eine Landmarke zu schaffen. Seiner Höhenausdehnung nach bewege sich eines solcher Blickfang in einem Bereich zwischen 30 und 60 Metern, hieß es nun. Verständlich werden diese Größenangaben, sobald man sich das "Tor zur Welt" (gemäß seines Namens) als Brückenkonstruktion denkt. Mit Rücksicht auf die Hafennutzung müsse ein solche Bauwerk nämlich unterfahrbar bleiben, betonte Eickmann in der fraglichen Sitzung. Nach seinen Worten böte sich in diesem Bereich sicherlich eine Hotelnutzung an; rechtlich denkbar wäre es auch, "gewerbeorientierte Wohnflächen" zu schaffen. 

Ungeachtet solcher Optionen erkennt die Verwaltung Konfliktpotenzial, das sich unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten ergeben könnte. Großflächige Glasfronten, wie sie bei einer Überbauung prägend sein werden, bergen laut Eickmann ein erhebliches Risiko von Vogelschlag.

Zwischen den Fraktionen: Differenzen, was das Tempo angeht

Im Ausschuss gingen die Bewertungen auseinander. Die FDP sprach sich in der Umweltausschuss-Sitzung für eine rasche Entscheidung aus: "Warum zögern wir noch?", wollte der Ratsfraktionsvorsitzende Günter Wichert wissen.  SPD-Ratsherr Cord Wichmann dagegen plädiert dafür, "nichts übers Knie zu brechen", und die Angelegenheit angesichts ihrer immensen Tragweite genau zu überdenken. Im aktuellen Monat September wird das Thema voraussichtlich auf die Tagesordnung des Bau-, des Umwelt- und des Verwaltungsausschusses zurückkehren.

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