Ein 20 Meter langes Rotorblatt wird über die Heckwanne an Bord eines Schiffes der Bundespolizei  gezogen. In einem Offshore-Windpark rund 90 Kilometer nordwestlich der Nordseeinsel Borkum war ein Flügel eines Windrads abgebrochen und hatte die Schifffahrt vorübergehend gefährdet. Foto: dpa/Bundespolizeiinspektion See Cuxhaven
Ein 20 Meter langes Rotorblatt wird über die Heckwanne an Bord eines Schiffes der Bundespolizei gezogen. In einem Offshore-Windpark rund 90 Kilometer nordwestlich der Nordseeinsel Borkum war ein Flügel eines Windrads abgebrochen und hatte die Schifffahrt vorübergehend gefährdet. Foto: dpa/Bundespolizeiinspektion See Cuxhaven
Nach Bergung via Cuxhaven

Treibendes Rotorblatt: Ein "neues" Hindernis für die Schifffahrt 

von Tim Larschow | 28.07.2026

Der Flügelschaden an einer Offshore-Windkraftanlage bei Borkum wirft Fragen aus: Wie oft passiert so etwas - und ist  man auf See auf deratige Vorfälle vorbereitet?

Treibholz, aber auch Wrackteile werden regelmäßig aus den Bundeswasserstraßen geborgen. Ein auf See treibender Windradflügel stellt eine Ausnahme dar: Der Fall eines abgebrochenen und inzwischen in Cuxhaven angelandeten Rotorblatts wirft Fragen auf. Wie häufig Windkraftanlagen Flügelteile verlieren und mit welchen Hindernissen die Schifffahrt auf Elbe und Nordsee zu rechnen hat.

Kai Ewers, Pressesprecher und Fachgebietsleiter "Schifffahrt S3" (Wasserstraßenüberwachung, Schifffahrt und Liegenschaftsmanagement), erklärt: "Es kommt regelmäßig vor, dass treibende Gegenstände unterschiedlicher Größe aus den Bundeswasserstraßen entfernt werden müssen. Genaue Zahlen hierzu werden jedoch nicht erhoben. Typischerweise handelt es sich beispielsweise um Äste oder Baumstämme."

Wracks werden zu einer Gefahr für die Schifffahrt

Ein Rotorblatt sei dagegen ein Novum. "Grundsätzlich ist die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für die Bergung zuständig, sobald von dem Treibgut eine Gefahr für die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt ausgeht. Dies ist aber erst bei größeren Gegenständen der Fall und wird daher jeweils lageabhängig entschieden", so Ewers. Nicht jeder Ast werde überhaupt entdeckt und anschließend geborgen. "Häufig wird Treibgut in guter seemännischer Praxis von den entdeckenden Schiffen selbst geborgen", ergänzt der Fachgebietsleiter des WSA.

Doch eine Gefahr geht nicht immer nur von schwimmenden Gegenständen aus. Steine oder Wrackreste können ebenfalls zu einem Hindernis für die Schifffahrt werden. Ewers erinnerte in diesem Zusammenhang an die Bergung des Havaristen "Ethel von Brixham" im Februar 2026. Bis Anfang des Jahres beschäftigte die Behörden außerdem das Wrack des kaiserlichen U-Boots U 16. Durch Unterspülungen drohte es, in die Fahrrinne abzurutschen und dort zu einem Schifffahrtshindernis zu werden. Ein Grund für die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), das Relikt aus dem Ersten Weltkrieg zu bergen. Das Fahrwasser werde routinemäßig einmal jährlich auf Hindernisse überprüft, so Ewers zur Vorgehensweise. Im Zuge solcher Maßnahmen waren kürzlich auch die Reste der vor rund 150 Jahren gesunkenen "Gnome" entdeckt worden.

An Land kam es häufiger zu Abbrüchen

Zurück zum aktuellen Rotorblatt-Fall: Erweitert man den Fokus auf den Onshore-Windkraft-Bereich, wird schnell klar, dass es Flügelabbrüche auch schon vorher gegeben hat. Erst im März dieses Jahres stürzte im Bürgerwindpark Berching (Landkreis Neumarkt/Oberpfalz) ein 55 Meter langes Rotorblatt zu Boden. Nach Berichten des Bayerischen Rundfunks war der rund 15 Tonnen schwere Flügel schon älter - nämlich im Jahr 2012 hergestellt worden.

Ein weiterer Fall hatte im Januar für Schlagzeilen gesorgt. Im Tagebaugebiet Garzweiler (Nordrhein-Westfalen) wurde ein abgeknicktes Rotorblatt kontrolliert zu Fall gebracht. Die zugehörige Windkraftanlage stand neben der A44, die aus Sicherheitsgründen zeitweilig gesperrt worden war. Im Zusammenhang mit einem weiteren Rotorblattbruch aus dem Jahr 2024 äußerte sich der TÜV - und sprach dabei allerdings von einem "äußerst seltenen" Vorfall. Die Prüforganisation verzeichnet nach eigenen Angaben jährlich etwa 50 gravierende Schäden an Windkraftanlagen. Gemessen an der Zahl der im Bundesgebiet installierten Windkraftanlagen liege die Wahrscheinlichkeit eines schweren Schadens (wie der Blatt-Abbruch) bei weniger als 0,2 Prozent.

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Tim Larschow

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Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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