Urteil verkündet, aber Hintergründe des Überfalls in Cuxhaven bleiben verschleiert
Drei Termine waren angesetzt; letztlich reichten zwei Stunden, bis im Landgericht Stade ein Urteil gegen zwei junge Cuxhavener gefällt war. Was sie zu der Gewalttat auf offener Straße in Cuxhaven bewogen hatte, blieb jedoch wie manches andere unklar.
Es ging um versuchte gemeinschaftliche besonders schwere räuberische Erpressung und Körperverletzung; drei Verhandlungstermine waren angesetzt: Doch tatsächlich war am Dienstag bereits nach zwei Stunden das Verfahren vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Stade beendet und das Urteil gesprochen. Ursächlich dafür war vor allem das Geständnis der beiden Angeklagten.
Von Anfang an räumten die heute 24 und 26 Jahre alten Männer aus Cuxhaven ein, dass sie im August 2024 im Elfenweg auf offener Straße einen Mann bedroht, geschlagen und die Herausgabe von Wertsachen verlangt hatten. Die Gründe dafür wurden in der Verhandlung mit keinem Wort erwähnt.
Opfer zog eigene Aussage später zurück
Auch sonst blieben Fragen offen - zum Beispiel die, warum das mit Schlägen traktierte Opfer später seine eigene Zeugenaussage zurückgezogen haben mag. Selbst nahm er dazu vor Gericht keine Stellung, weil sämtliche Zeugenaussagen ohne öffentliche Verlesung als Selbstlese-Konvolut in die Hauptverhandlung eingeführt wurden, was eine persönliche Ladung von Zeugen erübrigte. Stattdessen räumte Richter Dr. Zazoff den Prozessbeteiligten in einer Verhandlungspause Zeit zum Lesen der vorliegenden Aussagen ein.
Nur zwei der mutmaßlich drei Tatbeteiligten hatten sich im aktuellen Verfahren zu verantworten. Die Staatsanwältin trug vor, wie sich die Tat am 19. August 2024 im Elfenweg zugetragen haben soll: Demnach sei das Opfer beim Verlassen eines Wohnhauses durch die beiden Angeklagten überfallen, körperlich angegangen und durch einen von ihnen auch mit einem an den Hals gehaltenen Messer bedroht worden. Er sollte damit zur Herausgabe seiner Wertsachen wie eines Autoschlüssels sowie Bargeld bewegt werden.
Mit Baseballschläger auf den Kopf eingeschlagen
Als er dies verweigerte, sei ein dritter (gesondert verfolgter) Beschuldigter mit einem metallenen Baseballschläger hinzugekommen. Fünf Schläge auf den Kopf soll das Opfer mit dem Sportgerät erhalten haben, das die Polizei später in einem Kofferraum fand. Nach den Worten der Staatsanwältin sollen die Angreifer die Attacke wegen eines vorbeifahrenden Streifenwagens der Polizei kurz gestoppt und dann das Opfer weiter traktiert haben. Dabei sei es auch aufgefordert worden, bis zum nächsten Tag 3000 Euro aufzubringen und ihnen zu übergeben.
Anklageschrift bestätigt: "So war das"
"Die verlesene Anklage ist zutreffend. So war das", verkündete die Verteidigerin des 26-Jährigen; dies räumte auch der zwei Jahre jüngere Angeklagte über seinen Verteidiger ein. Damit war der bereits anfangs in Aussicht gestellten Perspektive eines sogenannten Verständigungsgesprächs Tür und Tor geöffnet.
Staatsanwaltschaft und Kammer zeigten sich aufgeschlossen dafür, sofern die Beweisaufnahme nicht noch wesentliche andere Details ans Licht bringen würde. Ein Hökern um Strafmaße schloss Richter Dr. Zazoff angesichts anfänglicher Vorstöße der Verteidigung jedoch aus: "Wir sind nicht auf dem Basar."
Zugute gehalten wurden beiden Angeklagten neben dem Geständnis die seit der Tat bereits verstrichene Zeit und das so gut wie unberührte Vorstrafenregister: Der 24-Jährige, ein serbischer Staatsangehöriger, war bislang nie strafrechtlich in Erscheinung getreten; der 26-Jährige, gebürtiger Cuxhavener und Deutscher, war 2024 durch das Amtsgericht Cuxhaven wegen Nötigung verurteilt worden.
Immerhin noch rechtzeitig abgelassen
Auch, dass sie ihre Tat gegen den sich erbittert wehrenden Angegriffenen nicht fortgeführt hatten, wollte die Verteidigung als mildernd gewertet sehen. Eine irgendwo in den Akten genannte Verbindung in die Bandenszene wies der Verteidiger für den jüngeren Angeklagten zurück. Der 26-Jährige beteuerte, eine entsprechende Vereinigung schon vor über einem Jahr verlassen zu haben.
Die Kammer sah die Schuld der Angeklagten als erwiesen an. Beide wurden wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von jeweils einem Jahr und neun Monaten verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde - exakt das anfangs als realistisch angekündigte Strafmaß. "Ihre letzte Chance, Ihr Leben zu ordnen und von Straftaten fernzuhalten", so der Vorsitzende.
Kammer entscheidet, ob Einigung zustande kommt
Verständigungsgespräche seien ein gängiges Instrument, erklärt Landgericht-Pressesprecherin Petra Linzer. Unter welchen Voraussetzungen ein entsprechendes Vorgehen infrage komme, entscheide in jedem Einzelfall die zuständige Kammer. Richter Zazoff hob hervor, dass die Angeklagten durch ihr Geständnis auch den Zeugen ein persönliches Erscheinen vor Gericht erspart hätten.