Bei einer Verkehrskontrolle kam es in Cuxhaven zu der Beleidigung eines Polizeibeamten. Symbolfoto: Patrick Seeger/dpa
Bei einer Verkehrskontrolle kam es in Cuxhaven zu der Beleidigung eines Polizeibeamten. Symbolfoto: Patrick Seeger/dpa
Als "Dulli" bezeichnet

Verkehrskontrolle eskaliert: Betrunkener Cuxhavener beleidigt einen Polizeibeamten

von Märthe Werder | 03.02.2026

Ein 31-jähriger Cuxhavener musste sich vor dem Amtsgericht Cuxhaven wegen Beleidigung und tätlichen Angriffs auf einen Polizeibeamten verantworten. Dem Mann wird unter anderem vorgeworfen, einen Polizisten mehrfach als "Dulli" beleidigt zu haben.

Am Dienstag (3. Februar 2026) musste sich ein 31-jähriger Cuxhavener vor dem Amtsgericht Cuxhaven verantworten. Bei der Verlesung der Anklageschrift führte die Staatsanwaltschaft Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichen Angriff auf Beamte als Anklagepunkte auf.

Der Vorfall ereignete sich im Februar des vergangenen Jahres, als Polizeibeamte ein Fahrzeug im Rahmen einer Verkehrskontrolle stoppten, nachdem die Fahrerin über eine durchgezogene Linie nach links abgebogen war. Der Angeklagte, der auf dem Rücksitz mitfuhr, soll sich während der Kontrolle eingemischt haben. Ihm wird vorgeworfen, einem Polizeibeamten mehrfach mit der Autotür gegen das Bein gestoßen und ihn anschließend als "Dulli" bezeichnet zu haben.

"Es war dumm und ich war stark alkoholisiert"

Vor Gericht zeigte sich der 31-Jährige einsichtig: "Es war dumm und ich war stark alkoholisiert." Er betonte jedoch, die Tür nicht absichtlich gegen das Bein des Beamten geschlagen zu haben. Die Bodycam-Aufnahme des Polizeibeamten dokumentiert die Kontrolle; die Beleidigungen des Angeklagten sind klar zu erkennen. Der Vorfall mit der Autotür ist in der Aufnahme nicht sichtbar, da das Video erst nach dem mutmaßlichen Kontakt beginnt.

Der Staatsanwalt führte aus, dass das mehrfache Öffnen der Tür aus der Videoaufnahme nicht hervorgehe, die Beleidigung jedoch eindeutig dokumentiert sei. Der Richter des Amtsgerichts verhängte daraufhin eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen à 40 Euro gegen den Angeklagten und ordnete die Übernahme der Verfahrenskosten durch ihn an.

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Märthe Werder

Volontärin
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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