
Oliver Ebken vs. Cuxhavener SPD: Verwaltungsgericht gibt Entscheidung bekannt
Neue Episode im Streit um Oliver Ebken: Der Ratsherr hatte einen Eilantrag auf Rückkehr in die Cuxhavener SPD-Fraktion gestellt. Nun gab das Verwaltungsgericht Stade eine Entscheidung bekannt.
Mit einem Eilantrag, der ihm eine vorläufige Rückkehr in die SPD-Stadtratsfraktion ermöglichen sollte, ist der fraktionslose Ratsherr Oliver Ebken vor dem Verwaltungsgericht Stade gescheitert. Wie jetzt bekannt wurde, hatte die zuständige Kammer zu Wochenbeginn entschieden - und Ebkens Begehren um Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.
Dem 54-Jährigen war es darum gegangen, bis zu einer noch ausstehenden Entscheidung über die Rechtmäßigkeit seines Fraktionsausschlusses weiterhin als Mitglied behandelt zu werden. Anderenfalls, so Ebkens Argumentation, würden sich für ihn erhebliche Nachteile ergeben: Nicht nur, dass er als fraktionsloser Ratsherr nur über eingeschränkte politische Mitwirkungsmöglichkeiten verfüge: Auch bei den Beratungen um eine Neubesetzung der dem Rat nachgeordneten Ausschüsse bleibe er außen vor. Obwohl doch von seiner Seite aus (so machte er unter Verweis auf die Ratssitzung am Donnerstagabend deutlich) "erhebliches Interesse" bestehe, an besagten Beratungen teilzunehmen.

Wie schwer wiegen die von Ebken ins Feld geführten Auswirkungen tatsächlich? Und: Sind die Konsequenzen so gravierend, dass man dem Betroffenen nicht zumuten kann, mit ihnen bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu warten? Über diese beiden Fragen hatte die Kammer im aktuell entschiedenen Eilverfahren zu befinden. Sie lehnte - das räumte Ebken in einer Presseerklärung ein - den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, den der fraktionslose Ratsherr und SPD-Landtagsabgeordnete gestellt hatte, ab.
Mangelnde Eilbedürftigkeit hatten die Richter unter anderem aufgrund eines Videos erkannt - veröffentlicht von Ebken, unter seinem eigenen Facebook-Account. Dort getätigte Äußerungen würden dafürsprechen, dass der Antragsteller (also Ebken, die Red.) einer Zusammenarbeit mit den übrigen Mitgliedern der Fraktion "wegen der von ihm genannten Differenzen keine besondere Bedeutung mehr be(i)misst". In der Entscheidungsbegründung legte die Kammer außerdem dar, dass "Nachteile, die der Antragsteller als fraktionsloses Ratsmitglied bis zu einer Entscheidung in Kauf nehmen muss, von geringerem Gewicht und für ihn nicht schwer und unzumutbar" seien. Im Gegensatz dazu sei im Falle einer vorläufigen Mitgliedschaft Ebkens eine (Zitat) "sehr erhebliche Beeinträchtigung dieser interfraktionellen Zusammenarbeit" in der SPD-Ratsfraktion anzunehmen.

Ebken erkennt hinter dem Urteil ein "gefährliches Signal"
Dass der Funktionsfähigkeit einer Fraktion mehr Gewicht beigemessen werde als seinen demokratischen Mitwirkungsrechten, sei ein "gefährliches Signal", kommentierte Ebken die Entscheidung. "Parteipolitische Machtspiele erhalten Vorrang vor den Rechten eines Mandatsträgers." Nach eigenen Worten erwägt er, Rechtsmittel gegen die aktuelle Entscheidung aus Stade einzulegen. Was die Rechtmäßigkeit seines Ausschlusses aus der SPD-Ratsfraktion angehe: Darüber werde erst noch entschieden. Im jetzigen Verfahren seien seine Einwände zwar aufgenommen, aber nicht bewertet worden.
In diesem einen, formalen Punkt stimmt die Gegenseite übrigens mit Ebken überein: Für die SPD-Ratsfraktion sprach deren Vorsitzender Gunnar Wegener davon, dass es sich bei der Entscheidung des Stader Verwaltungsgerichts um einen "ersten Zwischenschritt" handele. "Es ging allein um die Frage, ob ein Grund für eine einstweilige Anordnung vorliegt", sagte Wegener. Eine juristische Einordnung von Gründen, die zu einem Fraktionsausschuss Ebkens geführt haben, sei nicht Anlass der Verhandlung gewesen. Sieht man von der Möglichkeit ab, dass Ebken gegen den Stader Beschluss Beschwerde einlegen kann, ist mit der Entscheidung aus Wegeners Sicht dennoch etwas erreicht worden: "Klarheit für die kommenden Wochen und Monate", sagte er in Bezug auf die Ratsarbeit und die anstehenden Gremien-Neubesetzungen.