 
        
                Ab sofort gilt im Kreis Cuxhaven die Stallpflicht - aber nicht für alle Halter
Es war zu erwarten: Weil die Vogelgrippe im Cuxland angekommen ist, greift nun auch der Landkreis Cuxhaven zu strengeren Maßnahmen: Er hat eine Stallpflicht verhängt, die ab sofort gilt. Allerdings sind nicht alle Halter betroffen.
Auch wenn bisher (Stand: 30. Oktober 2025) keine Fälle von Vogelgrippe in Ställen im Landkreis Cuxhaven registriert wurden, gilt ab sofort eine Stallpflicht für Geflügel. Das hat die Kreisverwaltung verfügt. Damit reagieren die Verantwortlichen nach eigenen Angaben auf zahlreiche positive Nachweise bei Wildvögeln.
Stallpflicht gegen Vogelgrippe gilt für alle Betriebe ab 51 Tieren
Damit sind alle Geflügelhaltungen mit mehr 50 Tieren im Landkreis Cuxhaven verpflichtet, ihr Geflügel aufzustallen. Halter mit weniger Tieren sollen geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen, heißt es in einer Mitteilung. Und zwar "auf Grundlage einer eigenen Risikobewertung". Dazu kann auch die Aufstallung des Geflügels gehören.

Hausgeflügelbestände, auch Hobbyhaltungen, werden dringend gebeten, bereits einen ersten Verdacht von Vogelgrippe unverzüglich dem Bereich Veterinärwesen des Landkreises unter Telefon (0 47 21) 66 21 32 zu melden. Nachts sowie an Wochenend- und Feiertagen ist die Rufbereitschaft des Bereichs Veterinärwesens für Notfälle über die Leitstelle unter der Notrufnummer 112 erreichbar.
Im Landkreis Cuxhaven gibt es besonders viel Geflügel
Mit 2775 Geflügelhaltungen ist das Cuxland ein Landkreis mit überdurchschnittlichen vielen Hausgeflügelbeständen. Zudem ist er stark von Zugvögeln frequentiert. (red/bal)