Polizeieinsatz bei Hochzeit in Wanna: Ungebetener Gast attackiert Gäste und Beamte
Ein 46-jähriger Syrer muss sich vor dem Amtsgericht Otterndorf wegen Körperverletzung und tätlicher Angriffe auf Polizisten verantworten. Der Vorfall, der sich auf einer Hochzeit in Wanna ereignete, eskalierte und zog einen Polizeieinsatz nach sich.
Laut Staatsanwaltschaft tauchte der Angeklagte ungebeten auf der Hochzeit in einer Gaststätte in Wanna auf. Als die Feiergesellschaft ihn aufforderte, die Veranstaltung zu verlassen, soll er die Bitte mit Gewalt beantwortet haben. Zunächst soll der Angeklagte einem Gast das Hemd zerrissen und ihm anschließend einen Faustschlag in den Bauch verpasst haben.
Die Situation eskalierte weiter, als eine Frau versuchte, sich in den Streit einzumischen und den Angeklagten zu beruhigen. Daraufhin soll der 46-Jährige die Frau mit drei Faustschlägen ins Gesicht getroffen haben. Sie brach daraufhin bewusstlos zusammen und erbrach sich später. Eine ärztliche Untersuchung bestätigte eine Gehirnerschütterung und eine Gesichtsverletzung.
Massiver Widerstand gegenüber Polizisten
Als die Polizei alarmiert wurde, rückten gleich drei Streifenwagen an. Zwei Beamte schilderten vor Gericht, dass der Angeklagte völlig aufgebracht und äußerst aggressiv reagiert habe. "Er verweigerte jeglichen Platzverweis und setzte sich mit aller Gewalt zur Wehr", sagte einer der Polizisten. Als er schließlich in Handschellen gelegt werden sollte, habe der Angeklagte nach den Beamten gespuckt und einem von ihnen gegen das Schienbein getreten.
Um die Situation zu deeskalieren, hätten die Beamten den Angeklagten zu Boden bringen müssen. Ein Polizist bezeichnete ihn als "nicht zu händeln" und berichtete weiter, dass der 46-Jährige auch im Streifenwagen weiterhin randaliert habe. "Er trat, schlug mit dem Kopf gegen die Scheibe und spuckte. Wir mussten ihm Fußfesseln und eine Spuckmaske anlegen", so der Beamte. Eine Blutprobe ergab einen Alkoholwert von 1,7 Promille.
"Was passiert ist, hätte nicht geschehen sollen"
Vor Gericht räumte der Angeklagte die Taten über seinen Verteidiger ein. Er erklärte, dass er sich aufgrund des hohen Alkoholpegels an viele Details des Vorfalls nicht mehr erinnern könne. "Es tut mir leid, was passiert ist", ließ der 46-Jährige über einen Übersetzer erklären. "Ich trinke normalerweise keinen Alkohol. Was passiert ist, hätte nicht geschehen sollen." Der Angeklagte zeigte sich reuig und versicherte, dass es niemals seine Absicht gewesen sei, die Feier derart zu stören und die Gäste anzugreifen.
Fünf Monate Freiheitsstrafe
Diese Reue, sein Geständnis und die Tatsache, dass der Angeklagte keine Vorstrafen hat, berücksichtigte die Staatsanwaltschaft beim Strafmaß. Wegen zweifacher Körperverletzung und einer Tätlichkeit gegen Vollstreckungsbeamte forderte sie eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Dem schloss sich nicht nur der Verteidiger an, sondern auch Richterin Sabine Deutschmann. Sie stellte abschließend klar, dass das Verhalten des Angeklagten "völlig inakzeptabel" gewesen sei. "So ein Verhalten ist von einem Erwachsenen nicht hinnehmbar."