Ende Oktober 2022 war die Eingangstür des Hauses im Baugebiet "Am Medembogen" versiegelt worden. In den Räumen der Doppelhaushälfte hatte man den Leichnam einer Frau gefunden. Archivfoto: Schröder
Ende Oktober 2022 war die Eingangstür des Hauses im Baugebiet "Am Medembogen" versiegelt worden. In den Räumen der Doppelhaushälfte hatte man den Leichnam einer Frau gefunden. Archivfoto: Schröder
Vor Gericht

Angeklagter im Otterndorfer Mordfall bricht Schweigen - Details zur geheimen Affäre

von Kai Koppe | 01.10.2025

Vor dem Landgericht Stade bestreitet ein 62-jähriger Beschuldigter das ihm zur Last gelegte Tötungsdelikt. Die Aussagen werfen neue Fragen zum Geschehen vor der Tat auf.

Seine WhatsApp-Nachrichten seien unbeantwortet geblieben, vom Tod der Bekannten will er erst drei Tage später erfahren haben. Die Todesnachricht habe ihn tief erschüttert, beteuerte der Angeklagte in seinem Bericht. An dessen Ende unterstrich der 62-Jährige seine Unschuld: Er sei es nicht gewesen, der die sieben Jahre ältere Frau getötet hat.

Die Staatsanwaltschaft sieht das anders - wirft sie dem aktuell in Untersuchungshaft sitzenden Mann doch vor, im Oktober 2022 einen Mord in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge begangen zu haben. Wie zu Verhandlungsauftakt vor knapp einer Woche in Aussicht gestellt worden war, nahm der 62-Jährige am jüngsten Prozesstag zu den gegen ihn erhobenen Anschuldigungen Stellung. In einem von seinem Anwalt vorgetragenen Bericht beschrieb er seine persönliche Situation, in der es ihm hauptsächlich um das Wohl eines aus der Ehe mit seiner früh verstorbenen Frau hervorgegangenen Kindes gegangen sei. "Ich bin kein gewalttätiger Mensch", bekräftigte der Beschuldigte außerdem. Auch habe er wenig auf "materielle Vorteile" gegeben - so fuhr der Mann fort, bevor er auf seine Beziehung zum Opfer des vor der 3. Großen Strafkammer angeklagten Verbrechens zu sprechen kam.

Zufallsbekanntschaft auf einem Parkplatz

Es handelte sich um eine Affäre, die der in einer festen Partnerschaft befindliche Beschuldigte vor seiner Lebensgefährtin verbarg. Mutmaßlich erfuhr die Familie erst im Zuge polizeilicher Maßnahmen von diesem Verhältnis, bei dessen Entstehung die Getötete eine aktive Rolle gespielt haben soll. So klingt es zumindest in den Worten des Beschuldigten, der mit der aus der Schweiz stammenden, erst vor wenigen Jahren nach Otterndorf übersiedelten Neubürgerin auf einem Parkplatz ins Gespräch gekommen war. Der zeitweise als Berufskraftfahrer tätige Mann soll "Frau B." dabei auf eine abgelaufene TÜV-Plakette an ihrem Fahrzeug hingewiesen haben. Worauf sich die Genannte revanchierte, indem sie ihre Zufallsbekanntschaft zum Kaffee ("am Folgetag, an derselben Stelle") einlud.

Offenbar blieb es nicht bei dieser einen Verabredung, es folgten weitere Dates: Motorradausfahrten auf der Maschine des Mannes, welche die Schweizerin sehr genossen haben soll. Treffen in der Doppelhaushälfte der Alleinstehenden, mehrmals in der Woche und zu unterschiedlichen Tageszeiten. Bei solchen Gelegenheiten sei man sich nähergekommen und auch miteinander intim geworden, räumte der Angeklagte in seinem Bericht ein. Nach seinen Worten einigte man sich dann aber darauf, die Liaison nicht auf sexueller, sondern auf einer rein freundschaftlichen Basis fortzuführen. Von dritter Seite her war am Mittwoch zu erfahren gewesen, dass der Frau unter Umständen daran gelegen gewesen war, für ein wenig Distanz zu sorgen. Hatte der Beschuldigte schon bald begonnen, zu "klammern"?

Polizei fand Schmuck und Feingold im Lenkradfach

Von Freundschaftsdiensten sprach der zum Tatzeitpunkt arbeitslose 62-Jährige jedenfalls, als es um die Frage ging, wie bestimmte Geldbeträge in seinen Besitz gelangt sind. 550 Euro soll ihm die Getötete für den Mofa-Führerschein seines Kindes überwiesen haben. 400 Schweizer Franken will er als Dank erhalten haben, nachdem er seiner Bekannten einen Safe verschafft hatte. Berührt von seiner Lebensgeschichte, habe ihm die Wahl-Otterndorferin finanziell helfen wollen, argumentierte der Beschuldigte - um zu erklären, wie 50 Gramm Feingold in Form eines sogenannten Tafelbarrens in das Lenkradfach seines Pkw gelangt waren.

Bei einer Hausdurchsuchung hatten sich Beamte des 1. Fachkommissariats der Cuxhavener Polizei nicht nur das Haus des Beschuldigten, sondern auch dessen Wagen vorgenommen. In besagtem Ablagefach waren neben dem Barren, allerdings auch zwei Goldketten gefunden worden. Der Schmuck sei - darauf legte Strafverteidiger Reinhard Platzbecker großen Wert - allerdings kein Geschenk B.s an seinen Mandanten gewesen. Es handele sich vielmehr um Gegenstände, die von dessen Großmutter stammten. Eine der fraglichen Ketten (im Schwurgerichtssaal wurden am Mittwoch Fotos von den Asservaten gezeigt) meinte ein ehemaliger Lebenspartner der Getöteten jedoch eindeutig als Schmuckstück des Opfers identifizieren zu können. Selbiges habe die Frau "Tag und Nacht getragen".

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Kai Koppe

Redakteur
Cuxhavener Nachrichten/Niederelbe-Zeitung

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