Beim Anlegen der Handschellen soll einer der Verurteilten im Prozess wegen eines brutalen Überfalls in Hechthausen ausgerastet sein. Symbolfoto: Swen Pförtner / dpa
Beim Anlegen der Handschellen soll einer der Verurteilten im Prozess wegen eines brutalen Überfalls in Hechthausen ausgerastet sein. Symbolfoto: Swen Pförtner / dpa
"Tumultartige Szene"

Hechthausen-Prozess endet im Eklat - Angeklagter wird nach Urteilsspruch gewalttätig

von Egbert Schröder | 07.04.2026

Zu Haft- und Bewährungsstrafen sind Angeklagte verurteilt worden, die im Mai in Hechthausen zwei Männer auf brutale Weise überfallen hatten. Nach Angaben eines Anwaltes soll es nach der Urteilsverkündung zu einer tumultartigen Szene gekommen sein.

Die Kammer - so bestätigte es die Pressesprecherin des Landgerichtes Stade, Petra Linzer, auf Nachfrage der NEZ/CN-Redaktion, hatte vier der sechs Angeklagten wegen versuchten besonders schweren Raubes, gefährlicher Körperverletzung und "Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und mit Cannabis" zu Jugendstrafen von zwei Jahren, zu einem Jahr und zehn Monaten (jeweils auf Bewährung), zu sieben Jahren, aber auch zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.

Reizgas, Schläge und Drohen mit Waffe

Anfang Dezember vergangenen Jahres war das Verfahren vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichtes Stade  eröffnet worden. Der Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft wog schwer: Die sechs angeklagten Männer sollen in den späten Abendstunden an einem Reihenhaus in Hechthausen geklingelt haben. Als der Bewohner öffnete, sollen sie ihm Reizgas ins Gesicht gesprüht, eine Waffe vorgehalten, ihn geschlagen und gefesselt haben. Einer der Angeklagten habe den Hausbewohner zudem gewürgt: "Trotz Nachfrage nach Geld sollen die Angeklagten keine Beute erlangt haben", hieß es im Vorfeld der Verhandlung. Zwei der Angeklagten hätten zudem auf den Bewohner eingetreten, wodurch dieser unter anderem Verletzungen im Kopfbereich erlitten haben soll. 

"Schusswaffe an den Kopf gehalten"

Im Anschluss sei die Gruppe zu einem weiteren Reihenhaus gegangen. Zwei der Beschuldigten hätten dort den Bewohner nach dem Öffnen der Tür ins Gesicht geschlagen: "Währenddessen sollen die übrigen Angeklagten die Terrassentür eingeschlagen und von dort in das Haus gelangt sein. Im Haus sollen die Angeklagten dem Hausbewohner eine Schusswaffe an den Kopf gehalten, ihn zu Boden gedrückt und dadurch im Gesicht verletzt haben", lautete der Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft. Zudem hätten sie dessen Geldbörse mit 400 Euro Bargeld, einer Bankkarte nebst PIN sowie Betäubungsmittel an sich genommen, um diese "zu behalten und auch zu veräußern". Anschließend seien die Tatverdächtigen geflüchtet.

Zur falschen Zeit am falschen Ort

Bei den beiden Überfällen ging es ganz offensichtlich um die Aussicht, fette Beute zu machen. Gleich zu Prozessbeginn räumte einer der Angeklagten ein, dass man sich ein bis anderthalb Kilogramm Kokain und 60.000 Euro Bargeld erhofft habe. Eines der beiden Opfer - ein 60-Jähriger - war offensichtlich zur falschen Zeit am falschen Ort. Er wurde quasi versehentlich angegriffen: "Unsere Mission war es nicht, Ihnen Schaden zuzufügen", hatte einer der Angeklagten gleich zu Beginn der Gerichtsverhandlung Anfang Dezember eingeräumt. Sie hätten ihn vielmehr verwechselt und es auf den Nachbarn abgesehen. Penibel durchgeplant scheint die ganze Angelegenheit nicht gewesen zu sein: "Wir hatten keinen richtigen Plan; es sollte einfach eine Rein-Raus-Sache sein."

Der Cuxhavener Rechtsanwalt Thiemo Röhler hat einen der Angeklagten vertreten, der mit einer Bewährungsstrafe davongekommen ist. Bei der Urteilsverkündung wurde der erfahrene Strafverteidiger Röhler dann nach eigenen Angaben Zeuge eines Vorfalls, den er in dieser Form auch noch nicht in einem Gerichtssaal erlebt hatte. Einer der Angeklagten sei bei dem Versuch, ihm nach dem Urteilsspruch wieder Handschellen anzulegen, gegenüber einem Justizmitarbeiter handgreiflich geworden. So habe der Angeklagte unter anderem eine "Kopfnuss" verteilt. Wenig später sei er von Kollegen des Justizmitarbeiters überwältigt worden.

Die NEZ/CN-Redaktion hatte am Dienstagmittag noch bei der Pressestelle des Landgerichtes zu näheren Details über diesen Vorfall nachgehakt, doch gegen 17 Uhr kam die Nachricht aus der Pressestelle, dass in der Kürze der Zeit keine weiteren Informationen verfügbar seien.

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