Die Gerichtsverhandlung gegen den 43-Jährigen wird in Stade am 26. Juni 2026 fortgesetzt. Foto: Brettschneider
Die Gerichtsverhandlung gegen den 43-Jährigen wird in Stade am 26. Juni 2026 fortgesetzt. Foto: Brettschneider
Polizist berichtet von Durchsuchung

Drogenhandel in Hechthausen: Prozess gerät wegen fehlender Zeugen ins Stocken

von Märthe Werder | 10.06.2026

Ein 43-Jähriger aus Hechthausen (Kreis Cuxhaven) steht in Stade wegen Drogenhandels vor Gericht. Ein Kriminaloberkommissar äußerte sich zu einer Hausdurchsuchung - weitere Zeugen fehlten. 

Vor dem Landgericht Stade muss sich ein 43-Jähriger wegen Drogenhandels verantworten. Der Prozess vor der 2. Strafkammer ging am Mittwoch (10. Juni 2026) in die nächste Runde. Am dritten Verhandlungstag sollten vier Zeugen gehört werden, erschienen sind jedoch nur zwei.

Der Angeklagte soll in Hechthausen und Stade über eine längere Zeitspanne hinweg Drogenhandel betrieben haben. Sein damals 15-jähriger Sohn soll zudem in die Geschäfte eingebunden gewesen und vom Vater zum Drogenkonsum animiert worden sein. Auch an weitere Minderjährige soll der Angeklagte Drogen verkauft haben. Dazu hatte am zweiten Verhandlungstag bereits eine Zeugin eine Aussage gemacht.

Nur zwei von vier Zeugen erschienen

Für den dritten Tag der Verhandlung waren insgesamt vier Zeugen geladen gewesen - am Ende erschienen nur Zwei. Eine der fehlenden Zeuginnen sollte polizeilich vorgeführt werden, da sie bereits beim vorherigen Verhandlungstag nicht erschienen war. Sie wurde jedoch nicht angetroffen. Der Auftakt der Verhandlung verschob sich dadurch um eine gute halbe Stunde.

Zur Zeugenaussage erschienen ist ein Kriminaloberkommissar. Er machte seine Aussage zu einer Hausdurchsuchung, die am 26. Februar 2024 stattgefunden hatte. Aus der telefonischen Überwachung des Angeklagten sei hervorgegangen, dass der Mann seine Wohnung bald räumen musste. Daher habe der Kriminaloberkommissar entschieden, die Wohnung noch am Abend zu durchsuchen. Mit sechs Kollegen sei der 57-Jährige vor Ort gewesen. Der Angeklagte selbst habe nach lautem Klopfen der Beamten die Tür geöffnet. In der Wohnung seien mehrere Personen angetroffen worden. Der richterliche Beschluss für eine Durchsuchung hatte zu diesem Zeitpunkt bereits ungefähr einen Monat lang vorgelegen, wie auf Nachfrage durch den Verteidiger Lutz Zimmermann deutlich wurde. 

Utensilien für den Konsum gefunden

In der Wohnung habe es nach Marihuana gerochen, schilderte der Zeuge. Bei der Durchsuchung wurden aber keine Betäubungsmittel gefunden. Die Beamten hätten jedoch Schniefröhrchen, Feinwaagen und Verpackungen mit grünen Anhaftungen entdeckt. Die jüngste anwesende Person soll der Einschätzung des Kriminaloberkommissars nach 14 Jahre alt gewesen sein. Zwei weitere Personen schätzte er auf 16 oder 17 Jahre.

Der Verteidiger stellte einige Nachfragen bezüglich des Zeitpunktes und der Dauer der Durchsuchung. Er stellte zudem die Objektivität des Beamten gegenüber seinem Mandanten infrage. Trotz fehlender Betäubungsmittel habe der Beamte nicht von einem Misserfolg der Durchsuchung gesprochen.

Als weitere Zeugin erschien eine 16-Jährige vor Gericht. Sie verweigerte jedoch die Aussage und wurde demnach wieder entlassen. Nachdem auch die letzte geladene Zeugin nicht erschienen war, wurde der dritte Verhandlungstag für beendet erklärt. Weiter geht es am 26. Juni 2026.

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