Im vergangenen Jahr ist in Hechthausen bereits ein Solarpark im Bereich Bornberg  (Foto) an der Bahnstrecke in Betrieb gegangen. Jetzt steht die Realisierung des zweiten Projektes bevor. Foto: Schröder
Im vergangenen Jahr ist in Hechthausen bereits ein Solarpark im Bereich Bornberg (Foto) an der Bahnstrecke in Betrieb gegangen. Jetzt steht die Realisierung des zweiten Projektes bevor. Foto: Schröder
Bürger dürfen bald mitreden

"Auslegung" steht kurz bevor: Hechthausen entscheidet über zweiten Solarpark

von Egbert Schröder | 16.04.2025

Hechthausen steht vor einer richtungsweisenden Entscheidung: Ein weiterer Solarpark könnte Realität werden, doch die Genehmigung wird zur Herausforderung. Wird die Politik den Weg freimachen? Die Bürger sollen bald mitreden dürfen.

Der erste Solarpark steht; der zweite wird wohl kommen: Die Gemeinde und Samtgemeinde stellen die Weichen für ein entsprechendes Vorhaben in Hechthausen.

Erst im vergangenen Jahr waren Solarmodule im Bereich Bornberg auf einer rund acht Hektar großen Fläche ans Netz angeschlossen worden. Jetzt laufen die Vorbereitungen, um ein weiteres Projekt im Ortsteil Klint in der Nähe der Oste zu realisieren.

Relativ lange Vorlaufzeit

Die Vorlaufzeit für das Vorhaben ist deutlich länger als für die Anlagen, die die Unternehmen "New Dev" und "Chint Solar" im August 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt hatten. Der Vorteil beim ersten Solarpark: Da es sich um ein sogenanntes "privilegiertes" Projekt handelte, waren keine langen Genehmigungsverfahren notwendig. Der Hintergrund: In bestimmten Bereichen - so wie in Hechthausen an einer (zweigleisigen!) Bahnstrecke - ist eine intensive Prüfung bis zur Baugenehmigung nicht notwendig. Ähnlich verhält es sich generell zum Beispiel auch mit einem Areal, das an einer Autobahn angrenzt.

Erst im vergangenen Jahr ist der Solarpark in Hechthausen ans Netz gegangen. Foto: Schröder

"Raumbedeutsame" Maßnahme

Doch bei der zweiten geplanten "Freiflächen-Photovoltaikanlage" in Hechthausen gelten andere Kriterien. Dabei geht es nicht um eine privilegierte Maßnahme, da es nicht um einen Bereich handelt, der sich an einer Bahn- oder Autobahnstrecke befindet. Die Gemeinde Hechthausen und die Samtgemeinde Hemmoor müssen darüber entscheiden, ob sie per Genehmigungsverfahren in diesem Bereich einen Solarpark haben möchten oder nicht. Eine Änderung der Bebauungs- und Flächennutzungspläne ist dafür nach einer intensiven Prüfung notwendig. Daher sind Bauleitplanungen erforderlich, da Solarparks als "raumbedeutsam" eingestuft werden und der generellen Regionalplanung entsprechen müssen.

Fachbüro sorgte für Grundlagen

Bei einem solchen Solarpark wird natürlich in die bisherige Nutzung der Flächen - meist für den landwirtschaftlichen Bedarf - eingegriffen. Bereits 2023 hatte die Samtgemeinde ihr Gebiet durch ein Fachbüro "scannen" lassen und nach geeigneten Bereichen für Solarparks in Hemmoor, Hechthausen und Osten Ausschau gehalten.

Dies geschah im Rahmen eines "gesamträumlichen Standortkonzeptes für Photovoltaikanlagen". Am Ende der Prüfung gab es eine Handvoll Flächen, die angesichts diverser Ausschusskriterien zum Zuge kommen könnten. Einige Bereiche gelten als "Ausschlussflächen", da sie aus raumordnerischer Sicht oder angesichts  naturschutzfachlicher Vorhaben nicht infrage kommen.

Das "Plangebiet" an der Oste in Hechthausen, um das es aktuell geht, zählt jedoch nicht dazu. In einer 65-seitigen Zusammenfassung werden Vor- und Nachteile erfasst. Und die Vorteile überwiegen offensichtlich nach Meinung der Politikerinnen und Politiker im Hechthausener Gemeinderat sowie im Hemmoorer Samtgemeinderat. Daher hat sich die Politik nunmehr auch dafür ausgesprochen, die Pläne auszulegen, damit sich jeder Bürger und jede Bürgerin einen eigenen Eindruck zum Projekt verschaffen kann und auch eine Meinung oder Kritik äußern zu können. Die Auslegung erfolgt spätestens im Mai.

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