
Gemeinden in der Börde Lamstedt geben Kita-Betrieb an Samtgemeinde ab
Die Samtgemeinde Börde Lamstedt übernimmt ab 2026 die Betriebsführung der Kitas in mehreren Gemeinden. Ein Schritt, der mehr Flexibilität und Verlässlichkeit in der Kinderbetreuung verspricht und zugleich die Gemeinden entlasten soll.
Die Samtgemeinde Börde Lamstedt übernimmt ab dem 1. Januar 2026 die Betriebsführung der Kindertagesstätten in Hollnseth, Mittelstenahe und Stinstedt. Das ist das Ergebnis einer Entscheidung des Samtgemeinderates, die sich bereits seit Längerem angedeutet hat. Bislang waren die Gemeinden selbst für den Betrieb der Kitas zuständig.
Betriebsführung nicht mehr nebenamtlich zu stemmen
Die größte Gemeinde in der Börde, Lamstedt, hat sich auf der Ratssitzung im Juli dagegen entschieden, die Betriebsführung an die Samtgemeinde abzugeben und will diese Aufgaben weiterhin in Eigenverantwortung wahrnehmen. Für Samtgemeindebürgermeister Frank Springer war die Übertragung der Betriebsführung dennoch folgerichtig: "Die Voraussetzungen sind allein rechtlich ganz andere als noch vor 20 Jahren. Aus meiner Sicht ist das nebenamtlich heute nicht mehr machbar."
Mussten vorher die ehrenamtlichen Bürgermeister als Verantwortliche für das Personalwesen in arbeitsrechtlichen Fragen auch haftungsrechtlich geradestehen, tritt nun das Hauptamt der Verwaltung an dessen Stelle.
Hollnseth hatte bereits vor einem Jahr beschlossen, die Betriebsführung der Kita abzugeben. Die damalige Bürgermeisterin Melanie Steffens hatte dies damals mit einem Hilfeschrei verknüpft. Der Betrieb sei weder personell noch finanziell für eine 500-Einwohner-Gemeinde zu stemmen.
Dieser Entscheidung schlossen sich die Räte in Stinstedt und Mittelstenahe einige Monate später an. Der Armstorfer Gemeinde traf einen gleichlautenden Beschluss. Allerdings gibt es dort einen Betriebsführungsvertrag mit dem DRK-Kreisverband Cuxhaven/Land Hadeln. Daher gibt es trotz einer Übertragung auf die Samtgemeinde kaum Veränderungen.
Beim Personaleinsatz flexibler agieren
"Die Vorteile der Betriebsführung durch die Samtgemeinde liegen auf der Hand", sagt Frank Springer. Die Kommune verfüge im Verbund über mehr Finanzmittel und könne den Rechtsanspruch auf Betreuung leichter erfüllen, weil sie insbesondere beim Personaleinsatz flexibler agieren könne als eine einzelne Gemeinde. "Dass eine Kita aus Krankheitsgründen schließen muss, dürfte dann normalerweise nicht mehr vorkommen."
Bei der Übertragung geht es ausschließlich um die Betriebsführung, nicht aber um die Übertragung der Aufgabe der Kinderbetreuung an sich. Da sich nicht alle Gemeinden dafür entschieden haben, diese an die Verwaltung abzugeben, ist dies nicht möglich gewesen. Hätten alle Gemeinden zugestimmt, wäre es möglich gewesen, die Kosten der Kindertagesstätten über die Samtgemeindeumlage zu decken.
Prinzipiell liegt die Verantwortung für die Kinderbetreuung beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also beim Landkreis. Der hat diese Aufgabe aber schon vor langer Zeit an die Gemeinden übertragen.
Verlässlichkeit in der Betreuung stärken
Mit der Übertragung der Betriebsführung wird die Samtgemeinde nicht nur die Gebäude von den Gemeinden anmieten, sondern auch das Personal in den Kitas übernehmen. Die bestehenden Arbeitsverträge werden umgewandelt. Vertretungskräfte können dann beweglich und ohne rechtliche Hürden mit geringem Verwaltungsaufwand in den Kindertagesstätten eingesetzt werden. So würde die Verlässlichkeit der Betreuung gestärkt und es gibt für die Leitungskräfte in den Einrichtungen nur noch einen formalen Ansprechpartner. Anträge auf Finanzhilfe können gesammelt erfolgen. Die Haushaltspositionen könnten in einem Haushalt geplant und abgebildet werden.