Vor dem Landgericht Bremen haben ein Polizeibeamter und eine ehemalige Angestellte der Angeklagten ausgesagt. Foto: Sina Schuldt
Vor dem Landgericht Bremen haben ein Polizeibeamter und eine ehemalige Angestellte der Angeklagten ausgesagt. Foto: Sina Schuldt
Behandlungen und Durchsuchung

Im Botox-Prozess: Zeugen schildern Zustände im Bremerhavener Kosmetikstudio

06.07.2026

Eine Kosmetikstudio-Inhaberin aus Bremerhaven steht wegen 148 mutmaßlicher Fälle schwerer Körperverletzung, Betrugs und Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz vor Gericht. Zeugen berichten von chaotischen Zuständen im Studio.

Es ist Freitagmorgen. Die Inhaberin eines Kosmetikstudios in Bremerhaven unterspritzt heute keine Lippen. Sie wird in Handschellen in einen Saal des Landgerichts Bremen geführt. 148 Fälle der schweren Körperverletzung in Tateinheit mit Betrug und Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz werden ihr vorgeworfen.

In der öffentlichen Sitzung hatten zwei Zeugen das Wort: eine ehemalige Mitarbeiterin, die kosmetische Behandlungen in dem Salon durchführte, und ein Polizeibeamter.

Spritzen-Chaos bei Durchsuchung nach Hinweisen gefunden

Ein Hinweis an die Polizei brachte die Ermittlungen schon im April 2023 ins Rollen, erzählt der Polizeibeamte. Er war auch bei der ersten Begehung des Kosmetikstudios dabei. Er berichtet, welcher Anblick sich ihm hier geboten hat: Unbeschriftete Spritzen haben laut seinen Aussagen herumgelegen. Zudem wurden Substanzen wie Botulinumtoxin, kurz Botox, gefunden.

Die Inhaberin eines Bremerhavener Kosmetikstudios soll ohne die erforderliche Zulassung Botox und Hyaluron injiziert haben. Foto: Julia-Bogdanova

Während der Durchsuchung soll zudem der Ehemann der Angeklagten für Störungen gesorgt haben. Beweismittel seien auf einem Tisch gesammelt worden. Irgendwann fiel den Beamten auf, dass es immer weniger Beweise gab. Daraufhin sprachen sie den Ehemann an, der dann die versteckten Beweismittel zurück auf den Tisch legte. Die Angeklagte hingegen habe sich kooperativ gezeigt, indem sie bestimmte Passwörter, die die Beamten benötigten, sofort preisgegeben habe. Umfangreich geäußert habe sie sich aber nicht. Zudem wurden in zwei Durchsuchungen 12.000 Euro Bargeld gefunden.

Angeklagte hat zwei Jahre lang ungehindert weitergemacht

Die Angeklagte wurde aufgefordert, entweder die erforderliche Zulassung zu erwerben oder mit der Tätigkeit aufzuhören. Die Zulassung erwarb sie allerdings nicht, und das Fehlen dieser hinderte die Angeklagte nicht daran, mit den Unterspritzungen weiterzumachen. Bis es dann, fast zwei Jahre später, am 13. Januar 2026 zur Festnahme kam. Zwischen den ersten Hinweisen und der Festnahme hat die Angeklagte etliche weitere Unterspritzungen durchführen können.

Auch eine Bekannte der Angeklagten sagt aus. Die 25-jährige Zeugin war für etwa fünf Monate lang in dem Kosmetikstudio angestellt. In dieser Zeit hat sie in dem Salon kosmetische Behandlungen wie Wimpernverlängerungen und Fußpflege durchgeführt.

Während dieser Zeit hat sie, wenn sie selbst keine Termine hatte, auch bei den Unterspritzungen zugesehen. Vorher habe es laut der Zeugin immer ein Beratungsgespräch gegeben, zudem haben alle Kunden eine Einverständniserklärung abgegeben. Von Problemen, die Kunden nach der Behandlung hatten, habe sie nichts mitbekommen. Wie oft genau Botox oder Hyaluron gespritzt wurde, weiß sie nicht mehr, aber es sei fast jeden Tag vorgekommen.

Auch Minderjährige sollen von der Angeklagten behandelt worden sein

Im Frühjahr 2024 habe sie dann die Kündigung erhalten. Der Fall landete sogar vor dem Arbeitsgericht, denn die Angestellte habe kein Gehalt mehr bekommen. Den Grund für ihre Kündigung weiß die 25-Jährige bis heute nicht. Die Altersklassen der Kunden seien ihren Angaben nach sehr unterschiedlich. Sie spricht auch von zwei minderjährigen Personen, an denen Behandlungen durchgeführt wurden.

Die Zeugin berichtet, dass die Angeklagte sehr bekannt in Bremerhaven war. Die Leute seien überwiegend zufrieden gewesen und wollten sich auch gerne erneut von ihr behandeln lassen. Sie habe auch sonst nichts von den Vorwürfen gegenüber der Angeklagten mitbekommen. Am 7. Juli geht die öffentliche Verhandlung vor Gericht weiter. Hier werden weitere Zeugen vernommen.

Von Feenke Hornbostel

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