
Mann aus Hemmoor vor Gericht: "Hinter jedem Fall steckt ein Missbrauch"
Jahrelang hat ein Hemmoorer kinder- und jugendpornografische Fotos und Videos gehortet - es handelte sich um rund 45.000 Dateien. Jetzt stand er vor dem Amtsgericht in Otterndorf.
Vor und am Ende des Prozesses gab es keine Diskussionen. Der 53-Jährige räumte ein, über eine Internetseite die Fotos und Videos auf mehrere Speichermedien geladen zu haben. Dabei handelte es sich nach Darstellung der Staatsanwaltschaft um rund 26.000 Medien mit kinderpornografischen Inhalten. Hinzu kämen über 19.000 Videos und Fotos, in denen es um jugendpornografische Darstellungen gehe. Zum Teil handelte es sich offenbar aber auch um "Doppelungen", die durch Synchronisierungen erfolgt sein könnten.
Der Mann war und ist pornosüchtig. An die Fotos und Videos von Kindern und Jugendlichen ist er nach Darstellung seiner Anwältin eher durch Zufall im Internet geraten. Eine entsprechende Homepage habe er kostenpflichtig über Jahre hinweg genutzt. Er sei angeblich nicht in der Lage gewesen, das Abo zu kündigen, ohne dass dies seiner Frau und seiner Tochter aufgefallen wäre.
"Unglaublich große Masse"
Dies klang vor dem Schöffengericht in Otterndorf und der Staatsanwaltschaft allerdings wenig glaubhaft. So hob der Staatsanwalt hervor, dass es sich um eine "unglaublich große Masse an Dateien" handele, die der Angeklagte über einen "langen Zeitraum" hochgeladen habe.
Die Folgen seien schwerwiegend. "Hinter jedem Fall steckt ein Missbrauch." Die Kinder und Jugendlichen seien traumatisiert. Die Jungen und Mädchen seien zum Teil "widerwärtig missbraucht worden". Der Angeklagte habe dazu beigetragen, indem er per Internet die Dateien auf seinen Rechner geladen habe. Er forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten.
Die Anwältin des Hemmoorers konzentrierte sich in ihrem Plädoyer darauf, dass ihr Mandant nach einer Therapie die Möglichkeit erhalten könne, wieder "in der Mitte der Gesellschaft anzukommen". Er selbst sei "erschrocken über sich selbst".
Am Ende schrammte er knapp an einer Haftstrafe vorbei. Das Schöffengericht verurteilte ihn zu einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung. Die Bewährungsfrist wurde auf vier Jahre festgelegt. Zudem muss er 3000 Euro an den Kinderschutzbund überweisen. Zudem soll er sich in therapeutische Behandlung begeben.
Dass es damit (noch) nicht ins Gefängnis geht, liegt zum Teil auch an der Vita des Mannes, der bislang bei Polizei und Staatsanwaltschaft nicht in Erscheinung getreten ist, in einer gefestigten Beziehung lebt und einen Job hat.
Doch die Schuld bleibt.